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47, 28. Februar IS1I. Nichtamtlicher Teil. vörsenblatt f. d. Dtschn. rvuchhandel. 2445 Oster-Vormesse (Beginn Montag, am 6. März) in der30. Auf lage neubearbeitete Offizielle Leipziger Meß.Adreßbuch erschienen. Der stattliche Band von rund 800 Seiten Textteil und 150 SeitenAnzeigenleil in dem bekannten braunen Kleidehatindiesen Tagen wieder die gewohnte Reise zu den Meß-Einkäufern im In- und Auslande angetreten, die auf Grund seiner Angaben nun mehr ihren Arbeitsplan für die kommenden Meßtage entwerfen können. Auf der Messe selbst dient das Buch als anerkannt zu verlässiger Führer durch die Musterlager der insgesamt 3762 Firmen, die es diesmal aufzählt. Unter diesen Firmen, die das weite Gebiet der keramischen, Glas-, Metall-, Holz-, Papier-, Leder-, Gummi-, Korb-, Kurz-, Galanterie-, Spielwaren-Branchen und aller verwandten Geschäftszweige umfassen, finden sich annähernd 600, die ihre Muster zum ersten Male auf der Messe zur Schau stellen. Von der Gesamtzahl entfallen 3439 Firmen auf das Deutsche Reich, 213 auf Österreich-Ungarn, 110 auf das übrige Ausland (Frankreich 41, Niederlande 16, Schweiz 15, Groß britannien 9, Belgien 9, Italien 6, Dänemark 4, Rußland 2. Schweden I, Norwegen 1, Nordamerika 5, Asien l). Das Buch wird vom Meßausschuß der Handelskammer Leipzig vor und während der Messe in einer ganz bedeutenden Anzahl (diesmal 17 000) an die Meß-Einkäufer unentgeltlich verbreitet. Den Inseratenteil besorgt, wie beim Einkäufer Verzeichnis, die Firma Haasenstein L Vogler, A.-G., Leipzig, mit ihren sämtlichen Filialen. * Die Bevölkerung des Deutschen Reichs. — Als vor- läufiges Ergebnis der Volkszählung am 1. Dezember 1910 ist für das Deutsche Reich die Gesamt-Volkszahl 64 957 910 sestgestellt worden. Davon entfallen auf: Preußen 40157 573; — Bayern 6 876 496; — Sachsen 4 870 000; — Württemberg 2 435 000; — Baden 2 140 605; — Elsaß-Lothringen 1871706; — Hessen 1282109; — Hamburg 1016 700; — Mecklenburg-Schwerin 639 879; — Braunschweig 494 387; — Oldenburg 482 403; — Sachsen-Weimar 417 166; — Anhalt 331 047; — Bremen 299234; — Sachsen- Meiningen 278 792; — Sachsen-Koburg-Gotha 257208; — Sachsen- Altenburg 216 313; — Neuß j. Linie 152 765; — Lippe-Detmold 160 749; — Lübeck 113 700; — Mecklenburg-Streich 103 8u0; — Schwarzburg.Rudolstadt 100 712; — Schwarzburg-Sondershausen 9 427; — Neuß ä. Linie 72 616; — Waldeck 61 723; — Schaum- burg-Lippe 46 700. Verlag der Papier-Zeitung. Or. Loubier, Buchkunst und Büchcrliebhaverei«. — Der Verlag der Papier-Zeitung Carl Hofmann, Berlin, ersucht um Aufnahme folgender Erklärung. Auf Veranlassung des Herrn Prof. vr. Jean Loubier er- 1. Die Publikation unseres Verlags: »Buchkunst und Bücher liebhaberei, 10 Vorträge von Prof. 1)r. Jean Loubier«, enthält nicht den Wortlaut der Vorträge, sondern sie ist ein Sonderdruck nach den Berichten der Papier-Zeitung über die Vorträge. Letzteres ist zwar auf dem Titel der Publikation angegeben, aber in dem Verlagsverzeichnis der Papier-Zeitung vom Dezember 1910 versehentlich fort- gelassen worden. 2. Da dieser Sonderdruck nach den Berichten der Papier- Zeitung ohne Wissen des Herrn Professor Or. Jean Loubier in Heftform veranstaltet und in den Buchhandel gebracht wurde, so haben wir auf Ersuchen des Herrn Professor vr. Jean Loubier die noch bei uns vorhandenen Exem plare aus dem Handel gezogen und vernichtet. Berlin, den 6. Februar. Verlag der Papier-Zeitung Carl Hofmann. Urlaub zur Erfüllung militärischer Pfichten. — Den Handelskammern ging am 18. Februar vom Deutschen Handels tag ein an diesen gerichtetes Schreiben des Reichskanzlers zu. In diesem Schreiben weist der Reichskanzler darauf hin, daß von seiten einzelner kaufmännischen und industriellen Firmen dienst- und übungspflichtigen Personen des Beurlaubtenstandes die Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen militärischen Pflichten durch Androhung der Entlassung oder durch Stellung der Be- dingung, binnen Jahresfrist nicht zu üben oder sich nicht zum Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Reserveoffizier wählen zu lassen, erschwert wird. Der Reichs- kanzler erklärt, er verkenne durchaus nicht, daß bei den heutigen scharfen Wettbewerbsverhältnissen der zeitweise Ausfall einer Arbeitskraft, der durch Heranziehung eines Arbeiters oder An- gestellten zur Übung entsteht, für den Arbeitgeber mit empfind lichen Nachteilen verbunden sein kann. Er erkennt anderseits an, daß von einer großen Reihe von Firmen ihren Angestellten und Arbeitern der zur Erfüllung militärischer Pflichten erforderliche Urlaub, vielfach unter Fortgewährung des Gehalts, bereit willig erteilt wird. Dies Verfahren wird jedoch in den Kreisen der Industrie und des Handelsgewerbes keineswegs allgemein geübt. Nach einem von den Generalkommandos ge sammelten Material soll sich »bei manchen Firmen, deren Betrieb dies offenbar nicht zu erfordern scheint, ein zu weit gehendes Bestreben finden, sich den Unzuträglichkeiten zu entziehen, die ihnen aus der Erfüllung gesetzlicher Pflichten seitens ihrer An gestellten und Arbeiter entstehen können.« Der an den Deutschen Handelstag gerichteten Bitte, seinen Einfluß im Sinne der Ausführungen des Reichskanzlers geltend zu machen, gibt der Handelstag Folge, indem er es der Er wägung der einzelnen Handelskammern anheimstellt, in welcher Weise auf die Bezirkseingesessenen im Sinne der vom Reichs kanzler gemachten Ausführungen einzuwirken sein wird. (Vossische Zeitung.) * Brände. — Die Neue Potographische Gesellschaft in Berlin-Steglitz ist in der Nacht vom 21. zum 22. d. M. von einem bedrohlichen Brande betroffen worden. Das Feuer konnte, dank dem sofortigen Eingreifen der eigenen Wehr und der Mit wirkung der Wehren von Steglitz und der benachbarten Ort schaften, auf den Dachstuhl des dreistöckigen Kontorgebäudes ein geschränkt werden, den es in einer Ausdehnung von etwa 20 Meter zerstört hat. Der Schaden ist durch Versicherung gedeckt. Eine Störung im Betriebe ist nicht erfolgt. Bedrohlicher noch war ein Brand in der Frühe um 6 Uhr am 21. d. M. in der Königlichen Bibliothek in Berlin im neuen Gebäude, Dorotheenstr. 97, wo im Erdgeschoß in einem Arbeitsraum des Maschinenmeisters Geräte und Möbel in Brand geraten waren. Die Meldung hatte fast die gesamte Feuerwehr Berlins an die Brandstelle geführt. Sie beseitigte die Gefahr in kurzer Zeit. * Kunstgewerbemuseum in Berlin. — Der Schluß der dänischen Ausstellung im Kunstgewerbemuseum in Berlin ist auf den 28. Februar festgesetzt worden; bis dahin bleibt sie an den Wochentagen, auch Montags, von 10—3 Uhr, am Sonntag von 12—4 Uhr geöffnet. sL. Born Reichsgericht. Nachdruck aus vermischten Nachrichten einer Zeitung. (Nachdruck verboten.) — Der Redakteur der »Magdeburger Volksstimme«, W. Riepekohl, ver öffentlichte in seiner Zeitung einen Artikel über den Halleyschen Kometen. Er hatte ihn aus einer anderen Zeitung entnommen, in der er unter vermischten Nachrichten ohne besonderes Nachdrucks verbot oder Korrespondenzzeichen abgebruckt war. Es handelte sich um Betrachtungen über Entfernungen im Himmelsraum, die von dem Schriftsteller Stauf in Kulmbach verfaßt und ver öffentlicht waren. Riepekohl hatte aber geglaubt, daß es sich um Stücke aus dem Inhalt älterer populärer naturwissenschaft licher Werke handle, die keinen Urheberschutz mehr ge nießen. Stauf erhob Klage gegen Riepekohl beim Landgericht Magdeburg wegen Vergehens gegen das Urheberrechtsgesetz von 1901 und stützte sich auf § 18 Absatz 2, der den Abdruck von Aus arbeitungen wissenschaftlichen, technischen oder unterhaltenden In halts aus Zeitungen für unzulässig erklärt, auch wenn ein Vor behalt der Rechte fehlt. Das Gericht sprach jedoch den Ange klagten frei, obwohl der objektive Tatbestand des § 18,2 gegeben sei, da in subjektiver Beziehung nicht festgestellt werden könne, daß R. vorsätzlich und bewußt rechtswidrig gehandelt habe. Gegen diese Freisprechung legte die örtliche Staatsanwalt schaft Revision beim Reichsgericht ein und rügte Verkennung des Begriffs des Vorsatzes und damit Verletzung der materiellen Gesetzesvorschriften. § 18,2 hätte doch zur Anwendung kommen müssen und des weiteren § 38, .der demjenigen Bestrafung an- 320