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vörsenblatt f. b. Dtjch». vuchhauLel. Redaktioneller Teil. X- 199, 4. September 1920. Die Wünsche, die der Deutsche Verlegerverein selbst am Schlüsse seiner Eingabe zusammenfassend vorträgt, sind, wie sich schon aus den bisherigen Ausführungen ergibt, zum Teil bereits erfüllt, also überholt. Besondere Auslandpreise sowohl in Mark wie in fremder Währung sind zugelassen. Die Neuregelung der Umrechnungskurse ist durchgcfllhrt. Den übrigen Forderungen kann nicht nachgekonmren werden. Dem Gedanken einer Staffe lung der Valutaaufschläge nach dem Erscheinungsdatum der Werke war nähergetreten worden. Er mutzte aber wieder fallen gelassen werden, weil die eingehenden Durchberatungen ergaben, datz der Durchführung allzu grotzc technische Schwierigkeiten ent- gegeustehen würden. Auf Sammlungen mit Einheitspreisen war er von vornherein nicht anwendbar. Die Annahme eines vor dem Erscheinungsdatum der neuen Verordnung liegenden Stich tages mit rückwirkender Kraft war auf keinen Fall angängig. Es hätte das zu einer für das deutsche Ansehen überaus schäd lichen'schweren Verstimmung des Auslandsortiments geführt, das noch teurer eingekaufte Vorräte hatte, und hätte diesem so gar zu Schadenersatzansprüchen Anlaß geben können. Die einge führten Erleichterungen schienen auch bereits allen berechtig ten Anforderungen zu genügen. Die gewünschte Vereinheit lichung der Umrechnungskurse und Aufschläge wäre mit dem Geist der Auslandverkaufsordnung unvereinbar. Ihr wesent lichster Vorzug besteht gerade darin, daß sie nicht nur durch die abgestuften prozentualen Aufschläge den Schwankungen der Tageskurse folgen, sie ausgleichen und damit stabile Preise wenig stens in den für den Absatz ausschlaggebenden fremden Wäh rungen sichern kann, sondern auch den Unterschieden der Kurse für die einzelnen Länder Rechnung trägt und die Kaufkraft der ver schiedenen Währungen gegeneinander abwiegt. Daß die Ein führung einfacher Einheitszuschläge und -Kurse dem Verlag als Arbeitserleichterung erwünscht wäre, mag zutreffen, kann aber jenen Vorzug nicht aufwiegen. Er muß auch als billige Rück sicht aus das Auslandsortiment beibehalten werden, das andern falls in vielen Fällen durch die Unterbietung auf dem Umweg über Länder mit bevorzugter Währung schwer gefährdet würde. Das wäre insbesondere in der wichtigen Schweiz der Fall, wenn Frankreich und Italien zuschlagfrei würden. Die Zulassung be sonderer Bestimmungen des Verlegeivereins neben der Aus landverkaufsordnung des Börsenvereins aber käme der völligen Aufhebung der ganzen Einrichtung gleich. Der Börsenverein könnte jedenfalls in diesem Falle den Schutz der Bestimmungen nicht mehr gewährleisten, und der Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe würde jede Kontrolle unmöglich. Die vorstehenden, auf Wunsch in alle Einzelheiten eingehen den Ausführungen dürften zur Genüge beweisen, daß eine wirk liche Notwendigkeit für die Eingabe des Deutschen Verleger- Vereins nicht bestanden hat, noch besteht. Denn es war dem Verlcgerverein, zumal da er Organ des Börsenvereins ist, bekannt, daß der Vörsenverein eine Reform bereits in Angriff genommen hatte, und sie hat, wie dargetan, allen berechtigten Forderungen Rechnung getragen und alle nachweislichen Gefahren beseitigt. Wo zu weitgehende Wünsche nicht erfüllt werden konnten, lagen triftige Gründe vor. Auch muß der Verlag berücksichtigen, daß seine Interessen nicht allein ausschlaggebend sein können. Der Börsenverein ist die Spitzenvertretung des Gesamtbuchhandels und hat höhere Interessen zu wahren. Er ist überzeugt, datz das Rcichswirtschaftsministerium seinem Standpunkt die An erkennung nicht wird versagen können. Mit vorzüglicher Hochachtung Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. (gez.) Karl Siegismund, Zweiter Vorsteher. Autoverkehr zwischen Berlin und Leipzig. Ein Beitrag zu den V«r ke h r s v er einfa chun g e n im Buchhandel. (Zuletzt SM. Nr. 1SV.) Die in der Denkschrift der acht Leipziger Verleger vom 2V. April 1920 dem Gesamtbuchhandel unterbreiteten Vorschläge für eirr« Verbesserung und Verbilligung des buchhändlerischen Verkehrs (Bbl. Nr. 89) haben leider nicht die Beachtung ge funden, die die Urheber erwartet haben. Wie so oft sind die Ausführungen in den Kantate-Versammlungen der Vereine nur kurz behandelt worden. Auch der in voller Erkenntnis der Be deutung der Frage vom Vorstände des Börsenvereins den Wün schen seiner Organe entsprechend eingesetzte Ausschuß für die Weiterbehandlung hat noch keine Ergebnisse herbeiführen können. Damit scheint bei der bisher zutage getretenen Uninteressiertheit insbesondere des Sortiments die Frage vorläufig ihr« Erledi gung finden zu sollen. Besonders bezeichnend ist, datz das Sortiment nach der abge ebbten Hochkonjunktur Wohl über die hohen Unkosten und die ungenügende Rabattierung klagt, aber kaum ernstlich daran zu denken geneigt ist, sich mit den einzelnen Punkten der in der Denkschrift gegebenen Anregungen eingehender zu beschäftigen und eine Verringerung der Spesen herbeizuführen. In maß gebenden und führenden Kreisen ist dabei offenbar die irrige Anschauung vorherrschend, daß die Verbesserungen des Leip ziger Verkehrs in erster Linie dem Leipziger Verlage zugute kom men und den Gesamtbuchhandel nicht so tiefgehend berühren, wie es die Verfasser der Schrift annehmen. Der Kommissionsbuchhandel hat aus begreiflichen Gründen seine ablehnende Stellung durch die längeren Ausführungen seines ersten Vorsitzenden in der Versammlung der Kreis- und Ortsvereine unzweideutig bekanntgegeben. Eingreifende Ände rungen sind bisher nicht zur Erörterung gestellt und danach kaum zu erwarten. Will man daraus einen Schluß ziehen, so kann es wohl nur der sein, daß die in der Denkschrift niedergelegte mühevoll« Ar beit zunächst als ergebnislos angesehen werden muß. Trotzdem will ich heute ähnlich wie Herr Robert Voigtländer, der zu dem Verrechnungswesen Anregungen gegeben hat, versuchen, die Auf merksamkeit auf den dritten der dreizehn Punkte der Denkschrift zu lenken. Dieser lautet: Die Sendungen nach und von den ein zelnen Städten könnten nach Möglichkeit in Sammel- und Bücherwagen (auch Kraft wagen) befördert werden. Als ich leider bemerken mußte, daß in den zunächst interessierten Kreisen der etwaigen Einrichtung eines Kraftwagenberkehrs keine Beachtung geschenkt wurde, entschloß ich mich dazu, in Un tersuchungen darüber einzutreten, ob und wie weit sich dieser Gedanke Wohl im Buchhandel verwirklichen lassen könnte. Das Ergebnis der sich über zwei Monate erstreckenden Verhandlun gen lasse ich in wörtlicher Wiedergabe aus zwei Briefen der «Kraftverkehrsgesellschaft Freistaat Sachsen- folgen: «Als Vorzug der Beförderung durch Lastkraftwagen ge genüber derjenigen durch die Eisenbahn ist vor allen Dingen die schnellere Beförderung der Bücher zu er wähnen. In der Annahme, daß der Wagen in Leipzig oder Berlin in den Nachmittagsstunden etwa zwischen 4 und 5 Uhr geladen werden kann, ist sein Eintreffen in Berlin bzw. Leipzig in den frühesten Morgenstunden (zwischen 4 und 5 Uhr früh) zu erwarten, worauf sofort die Übernahme der Bücher durch die Sammelstelle erfolgen kann. Als wesentlicher Vorteil ist ferner anzusehcn, daß bei Benutzung des Lastkraftwagens die hohen Kosten für die Kisten und Pappen zur Verpackung er spart werden, weil bei Anlieferung der Bücher eine Ver packung in einfachem Packpapier genügt. Die Wagen erhalten wasserdichte Planen bzw. geschlossene Kisten, sodaß die Sen dungen vor Witterungsunbilden geschützt sind. Ein weiterer Vorteil ist die Sicherheit der Transporte. Diese werden außer durch den LasLraft- 1041