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3002 Börsenblatt s. d, Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 65. 19 März 1901. nicht die Mühe gegeben habe, die unzutreffenden Ansichten des Herrn Blüthgen zu widerlegen, sondern daß ich von Grund auf angefangen habe. Gewohnt, mein Gebäude auf guten Baugrund zu setzen, fundierte ich meine Ausführungen nicht auf den Artikel des Herrn Blüthgen, sondern un mittelbar auf das Urhebergesetz. Blüthgen sagt, ich hätte verschwiegen, daß meine Auslegung genau seiner Feststellung entspricht. Ja, ich habe das verschwiegen, weil es nicht der Fall ist. Dies sei an dem einzigen Zitat bewiesen, das Herr Blüthgen mitteilt. Es lautet, wie man in Nr. 59 d. Bl. Nachlesen kann: »Überläßt ein Autor ein Werk mit allen Rechten, so heißt das, wenn nichts andres bestimmt ist, nur: daß der Verleger das ausschließliche und unumschränkte Recht der Vervielfältigung und Verbreitung für eigne Rechnung er hält, wogegen er sich zur ordnungsmäßigen Vervielfälti gung und Verbreitung verpflichtet, soweit dafür sein Ver lagsgeschäft in Betracht kommt. « Diese Ausführung bezeichnet nun Herr Blüthgen als »noch unmißverständlicher« als die meinige. Darauf erwidere ich: Erstens ist sie höchst unklar, und zweitens sagt sie etwas ganz andres, als was ich betonte. Was heißt z. B. »für eigne Rechnung«? Darüber ließe sich schon wieder ein spaltenlanger Aufsatz schreiben. Was heißt »ordnungsgemäß«? Und was soll die Klausel be deuten »soweit dafür sein Verlagsgeschäft in Betracht kommt«? Wahrscheinlich will Herr Blüthgen sagen, wer ein Werk mit allen Rechten kauft, dürfe es nur mit eignem Kapital und nur durch Organe seines Verlags verbreiten. Das ist gerade das Gegenteil von dem, was ich behauptete. Ich verstehe eben unter »allen Rechten« wirklich alle Rechte, die sich an das Werk knüpfen. Ich lasse mir nichts abhandeln. Wer ein Werk mit allen Urheberrechten erwirbt, der erwirbt eben auch das freie Verfügungsrecht des Verfassers; er kann somit die Rechte ganz oder teilweise auch an andre Verlagsanstalten verkaufen. Bei einem gewöhnlichen Verlagsvertrag, in dem Auflage, Verbreitungsgebiet usw. beschränkt sind, hat der Verfasser ein übrigens sehr begrenztes Einspruchsrecht. Dieses Rechts aber begibt er sich, indem er alle Rechte auf den Verleger überträgt. (Wenn der Verlag einer Zeit schrift z. B. einen Aufsatz mit allen Rechten erwirbt, so kann er den Abdruck der Arbeit andern Blättern gestatten. Das Ver fügungsrecht des Autors ist auf die Zeitung übergegangen.) Nachdem ich so an mehreren Punkten gezeigt habe, wie unklar und unzutreffend die Blüthgenschen Ausführungen sind, erübrigt es sich, noch auf nebensächliche Dinge ein zugehen. Wenn die Vertretung des Buchhandels, wie Herr Blüthgen es will, sich autoritativ zu seiner »Ausdeutung des Ausdrucks« bekennen will, so täte dies der Verlagsbuch handel auf eigne Rechnung und Gefahr. Denn er würde damit Hunderte von Verlegern um wohlerworbene Rechte bringen und einen ganzen Hexensabbat von Prozessen wach rufen, an deren Möglichkeit bisher kein Mensch gedacht hat. Fred Hood. 351 -E 35 H, — Hypothekamortisationsfonds 5 910-// —, Mobilien 24 543 --L, — Grundstöcke und Gebäude 858 789 -E 50 H, — Druckereieinrichtung 396 752 89 — Druckereimaterialicn 21 379 >6 19 — Verlagsbestände 3963 ^ 50 H, — Anzeigen- Außenstände 174 156 -/l 72 H, — Bankguthaben 75 935 ^ 40 — ausstehende Forderungen 25 009 -^l 92 — Die General versammlung hat die Verteilung einer Dividende von 9 Prozent des Aktienkapitals — 18 auf jede Aktie beschlossen. (Red.) Ausstellung von Druck »Erzeugnisse« in Dresden — Eine Ausstellung moderner Druckerzeugnisse veranstaltet in der Zeit vom Donnerstag, 21. März, bis Sonntag, 24. März, die Graphische Vereinigung in Dresden in den Räumen der Städti schen Gewerbeschule. Neben guten Akzidenzen, Preislisten rc. im neuzeitlichen Gewände wird eine reichhaltige Sammlung von Drei- und Vierfarbendrucken ausgelegt werden. Besonderes Inter esse dürften die 100 Tafeln des Stuttgarter Graphischen Klubs erwecken, die die Entwicklung des Akzidenzsatzes in den letzten 25 Jahren zeigen, ebenso die Skizzen der Dresdner Graphischen Vereinigung. Geöffnet ist die Ausstellung — bei freiem Eintritt — von 10 bis 1 Uhr und 3 bis 5 Uhr. (—ob. in der Papierzeitung.) Versteigerung. Kupferstich- und Holzschuitiwerke. Preise. — Aus der Versteigerung von Kupferstich- und Holzschnittwerken des 15.—19. Jahrhunderts aus dem Nachlaß des Herrn A. I. Scott, London, u. a., die am 11. und 12. März 1907 in der Galerie Helbing in München, Wagmiillerstr. 15, stattgefunden hat, sind wir in der Lage, einige bemerkenswerte Preise nach stehend mitzuteilen: (Red.) Kat.-Nr. -<L Kat.-Nr. -F 9 America 155 15 ^.vtiguitss strusguss rc. 190 16 rlmtipbcmLriuw 440 18 ^.rws äi kovtiüoi rc. 150 19 Arnault 80 20 Atkinson 215 21 ^ucksls^ und Lovlss 80 22 Augsburg 415 24 Baillie. 180 39 öo^cksils I^orvg.^ 80 41 klritisb Aullsr/ 150 51 Cartwright 140 57 Chamberlaine 100 59 Cipriani 175 60 Claude le Lorratn 140 61 do. 140 63 Couchs 140 69 Descourtis 290 74 Dreux du Radier 250 75 Dürer 185 77 Duverney 200 81 Einband 91 87 England 110 97 Firdusi 295 109 Kslsris s.ßres.b1s 380 110 6a.Isris äu ko.Is.is koz-sl 140 111 do. 130 128 Habner 135 129 Hamilton, Ant. 80 130 Hamilton, C. A. 90 115 Holbein 480 146 Hondius 80 147 Houghton-Gallery 710 147a do. 800 159 Italien 140 160 do. 235 163 Kiefer 81 166 Köpp von Felsenthal 150 172 Sir Lawrence 81 177 Loutherbourg 80 185 Merian 99 198 München-Schleißheim 230 204 Napoleon I. 120 205 do. 80 210 Nürnberg 200 2l6 Österreich 110 216 a do. 890 222 Paris 210 223 do. 160 232 Ploos van Amstel 300 234 kortsksuills äs» 4.rt» Osooratiks 205 245 ktsousii cks xortraits 335 247 Rhein 305 250 de la Rocque 220 255 Salzkammergut 105 256 St. Petcrsburgh 190 263 Schweiz 190 267 Shakespeare-Gallery 280 267a do. 460 278 Stumpf 95 279 ü'ablsaux äs la Luisss 210 287 Ungarn 465 293 Voz-axs pittorssgus 240 295 Wappen 80 297 Waring 115 299 Westphälischer Friede 150 300 Wien 90 Kleine Mitteilungen. Deutsche Tageszeitung Druck und Verlag, Aktien gesellschaft, Berlin. — Der Reingewinn aus dem Jahre 1906 beträgt 305 133 83 Dazu kommt ein Gewinnvortrag aus 1905 von 3262 83 so daß der am 14. d.M. abgehaltenen General versammlung 308 396 ^ 66 -? zur Verfügung standen. — Aktien kapital 1000 000 -//, — Obligationen 150 000 -^, — Hypotheken 635 000 -//,— Reservefonds 125 000 -^,— Beamtcnunterstützungs- fonds 14 601 68A — Rückständige Dividenden 13248 -F, — Rück ständige Zahlungen 3516-// 62-?, — Lombardkonto 216 881-^! 12 H. — Aktiva: Verlagsrechts 375000 -^,— Beteiligungen 141000 -^1, — Kasse 6 022 61 <?, — Effekten 357833 -6, — Wechsel Post. Paketversand nach England. — Die Versender von Paketen nach Großbritannien und Irland werden darauf aufmerksam gemacht, daß es sich dringend empfiehlt, Pakete, die um die Osterzeit ihre Bestimmung erreichen sollen, möglichst früh zeitig bei den Postanstalten aufzuliefern, da die meisten Firmen in der City von London Gründonnerstag, den 28. März, schon mittags schließen und erfahrungsgemäß, außer am Karfreitag und den Osterfeiertagen selbst, auch am Ostersonnabend geschloffen halten. Eine Bestellung ist daher bei den meisten englischen Firmen in der Zwischenzeit von Gründonnerstag, den 28. März, bis Osterdienstag, den 2. April, nicht zu bewerkstelligen. (Red.)