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der aber auch ein gut geschulter Bibliograph sein muß und peinlichste Genauigkeit mit einer unermüdlichen Ausdauer ver bindet; denn nur zu leicht erlahmt ein wissenschaftlich gebildeter Mann an der ermüdenden äußern Technik der Bibliographie. Diese Vorbedingungen sind bei dem Herausgeber in glänzender Weise vorhanden; sie haben sich seit Jahren schon in seiner »Bibliographie des Bürgerlichen Gesetzbuchs« bewährt, und zeigen auch in dieser ckurispraäsickis Ksrmsniss eine meister hafte Lösung der gestellten Aufgabe. Für die Juristen, die gelehrten Forscher, wie die Praktiker, ist das Unternehmen in erster Reihe von großer Bedeutung; der Buchhändler wird weniger Vorteil davon haben, denn nur mit Hilfe des Registers wird er imstande sein, sich in der wissenschaftlichen Anordnung des Stoffes zurechtzufinden. Hier möchte ich einen Wunsch für die weitern Jahre aussprechen, denn nach einer Notiz am Schluß des Werks ist eine regelmäßige Fortsetzung desselben in sichere Aussicht genommen. Weshalb vereinigt der Herausgeber nicht das »Verfasserregister« und das »Schlagwortregister« in einem Alphabet? Das würde den Gebrauch des Registers wesentlich erleichtern. Ich rede aus Erfahrung. Meines Wissens bin ich der erste gewesen, der vor langen Jahren schon zum erstenmal sin meinem »Wegweiser«) die dreimalige Aufnahme eines jeden Titels, nach dem Autor, nach der Materie und nach der geographischen Ordnung, in einem Register-Alphabet zu sammenfaßte und damit die denkbarste Kürze im Gebrauch des Hauptwerks ermöglichte. Viele Bibliographen sind mir darin gefolgt, und dem Buchhandel ist damit am besten ge dient, denn es beseitigt jede Unsicherheit des zeitraubenden Suchens. Möchte also auch Herr vr. Maas seinen Grund satz »Ui8 äst gal eito äst« auf sein Register ausdehnen. Bei aller Reichhaltigkeit äsr äurikpruäoatis üormaniss hat sie doch noch Lücken, die auszufüllen nicht unmöglich wäre, wenn auch nur mit Überwindung großer Schwierig keiten. So fehlen noch die parlamentarischen und viele offizielle andre Drucksachen, die so oft die wertvollsten juristischen Mitteilungen enthalten. Auch alle juristischen Dissertationen, sofern sie nicht im Buchhändlerverlag er schienen sind. Der Herausgeber begründet dies init dem Bemerken, daß sein Unternehmen dadurch zu stark an schwellen würde und die Aufführung der übrigen Disser tationen sich nicht als durchführbar erwiesen habe. Damit komme ich auf ein Bedenken, das ich dem Ver fasser schon vor Jahren, als er mir seine bibliographische Lieblingsidee eines Inhaltsverzeichnisses aller Zeitschriften entwickelte, ausgesprochen habe. Diese Aufgabe ist eine so umfassende und schwierige, daß sie meines Erachtens die Kräfte eines einzelnen Privatmanns, und sei er noch so tüchtig, übersteigt. Nur wenn der Staat mit seiner Autorität dafür eintritt, sei es in einer öffentlichen Bibliothek, oder (wie z. B. in Belgien) in einer bibliographischen Zentralstelle oder dergleichen, dann kann die Fortführung sichergestellt werden. Bei einem einzelnen Bibliographen wird stets früher oder später der Zeitpunkt eintreten, wo die eigne Kraft nicht mehr ausreicht, und dann läuft das beste Unternehmen Gefahr, nicht fortgeführt werden zu können, denn es wird sich niemand finden, der eine so schwierige Arbeit, wie z. B. die vor liegende öurüpluäsutiaKerwsiUss leisten kann. Deshalb möchie ich dem verdienstvollen Herausgeber wohl wünschen, daß es ihm gelingen möge, für sein Werk einen amtlichen Rückhalt und Mitarbeiter zu finden, die in seinem Sinne und unter seiner Anleitung zur weiteren, gesicherten Fortführung sich mit ihm verbinden. Wissenschaft und Buchhandel werden gleich dankbar dafür sein. Auf alle Fälle legt der vorliegende, auch typographisch glänzend ausgestattete erste Jahrgang ein rühmliches Zeugnis dafür ab, auf welcher hohen Stufe der Leistungsfähigkeit die Bibliographie in Deutschland steht. Otto Mühlbrecht > Kleine Mitteilungen. Ansichtskarten st euer. (Vgl. Nr. 41 d. BI.) — Über die Verhandlung der Steuerkommission des Reichstags am 16. Februar 1906, betreffend den Antrag Nacken, die Tarifnummer 10 wie folgt zu fassen: »Postkarten mit Abbildungen (Ansichtspostkarten), die im In land zur Beförderung aufgegeben werden . . . 2 (Stempel) von jeder einzelnen Karte berichtet die Nationalzeitung wie folgt: Abgeordneter Nacken (Zentr.) führte aus, die Postkarten seien Massenartikel, fielen aber nicht unter den Z 6 des Postgesetzes. Der Widerstand der Interessentenkreise sei groß, dürfe aber nicht abschrecken. Eine Schädigung der Industrie sei nicht zu be fürchten, der Herstellungspreis sei heute billig, 0,7—10 Die Art der Steuererhebung sei verschieden möglich. Entweder solle die Karte vor Vertrieb abgestempelt werden oder bei Abgabe auf der Post mit einer Stempelmarke versehen werden. Der erste Weg empfehle sich nicht, weil die Kontrolle sehr erschwert sei. Die Post karten fänden den meisten Absatz in der Damenwelt, die sich auch in Zukunft nicht einschränken würde. Im Grunde genommen sei es nur ein Sport, ein Sport aus Eitelkeit, der von Vergnügungs reisenden am meisten betrieben werde. Cs werde nur getroffen, wer getroffen werden wolle. Die Ansichtspostkarten beschwerten und belasteten die Postoerwaltung in unglaublicher Weise, weil viele nur als 3 o)-Drucksache in die Welt gingen. Staatssekretär von Kraetke widersprach einem Teile dieser Ausführungen. Reklamekarten seien kein Luxus, sondern sehr wesentlich für das Geschäft. Bedenken habe er nach zwei Rich tungen hin. Man müsse zunächst gesetzlich seststellen, was Ansichts postkarte sei — und das sei sehr schwer. Sei z. B. eine Karte mit aufgeklebten Blümchen auch eine Ansichtskarte, oder eine Karte mit dem Wappen des Absenders? Unendlich viele Karten würden Sann später unter Couvert als Drucksache versandt werden. Die Kontrolle bei den Millionensendungen sei unmöglich, sie könne nur in Stichproben bestehen; auf alle Fälle bedeute dieser Vorschlag eine Vermehrung des Postpersonals und eine Verminderung der Ein nahmen der Postverwaltung. Besteure man die 5 Ansichts postkarte mit zwei Pfennig, so würde zunächst gut ein Viertel dieser Ansichtspostkarten nicht abgesandt werden, sondern über haupt nicht verwandt, oder in Briefen beigegeben usw.; das be deute einen Rückgang von jährlich 500 Millionen Sendungen auf etwa 375 Millionen. Dabei würden 6,25 Millionen Mark Post einnahmen sortfallen, um 7,5 Millionen Mark Stempel ein zunehmen. Davon müßten aber noch die Unkosten für weiteres Personal, für die Kontrolle usw. abgezogen werden. Italien habe recht schlechte Erfahrungen gemacht. Im Weltpostoerkehr würden sich Unstimmigkeiten Herausstellen; die Karte Berlin—Paris würde 10 plus 2 gleich 12 H, die von Paris nach Berlin 10 Centimes gleich 8 -jj kosten. Abg. Lipinski (Soz.) führte aus, daß heute die Ansichtspost karte kein bloßer Luxus, sondern ein schwer entbehrliches Reklame mittel sei. Daneben gebe es künstlerische Reproduktionen; die Ansichtspostkarten-Jndustrie sei 20 Jahre alt, 10 Jahre habe sie schwer zu kämpfen gehabt, erst in den letzten 10 Fahren sei sie entwicklungsfähig geworden. An dem Produktionsprozeß seien Photographen, Ätzer, Lithographen, Chemigraphen beteiligt, Buch binder- und Prägeanstalten erzielten wesentliche Umsätze in An sichtspostkarten. Alle diese Industrien litten schon unter dem Zoll tarif, der den Absatz deutscher Produkte nach dem Auslande er schwere. Eine Leipziger Firma, die allein 50 Millionen Karten erzeuge, sende allein 30 Millionen jährlich ins Ausland. Der Fabrikstempel würde auch Karten belasten, die gar nicht in den Verkehr gelangen. An der Grenze werde man sich der Steuer entziehen, indem man sie im Auslande aufgebe. Das bedeute einen Portoverlust für das Reich. Abg. vr. Wiemer (freist Vp.) charakterisierte die Ansichts- postkarten-Steuer als einen sehr unglücklichen Gedanken der frei willigen Steuersucher. Man dürfe doch nicht den Grundsatz auf stellen, daß alles besteuert werden müsse, was einen Aufschwung genommen habe. Abg. Müller-Fulda (Ztr.) gebe zu, daß allerdings der Her stellungspreis sehr gering sei, daß aber der Zwischenhandel viel verdiene und deswegen eine Besteuerung gerechtfertigt sei. Es handle sich im wesentlichen um einen Luxus, der die Steuer wohl I vertrage.