Decret wegen Bestätigung der abgeänderten Statuten der mit einer Leih- und Sparbank verbundenen landständischen Hypothekenbank für das Königlich Sächsische Markgrafthum Oberlausitz vom 17. April 1850
Titel
Decret wegen Bestätigung der abgeänderten Statuten der mit einer Leih- und Sparbank verbundenen landständischen Hypothekenbank für das Königlich Sächsische Markgrafthum Oberlausitz vom 17. April 1850
v. Vorderseite. Umschrift: Oberlausitzer Hypotheken-, auch Leih- und Sparbank. Garantie des Landkreises der Oberlausitz. Text: Gegen diese Banknote zahlt die landständische Bank zu Budissin Thaler im 14 Thalerfuße jedem Inhaber auf Verlangen sofort baar aus. Das Direktorium. Kehrseite. Für den Betrag dieser Banknote haften zunächst die der Bank verpfändeten Grundstücke und das gestimmte Vermögen der Bank, sodann der Landkreis der Oberlausitz. Die Bank hat das Recht, sowohl ihre sämmtlichen Noten, als eine 8eri6 oder derselben einzuziehen. In diesem Falle hat sie die betreffenden Noten mittelst öffentlicher Bekanntmachung durch die Leipziger Zeitung und ein Dresdner und ein Oberlausitzer Localblatt unter Bestimmung einer Präklusivfrist von 6 Monaten, unter der Verwarnung, daß die bis zum Ablaufe der von der ersten Insertion in die Leipziger Zeitung an zu berechnenden Frist nicht producirten Banknoten für ungültig erklärt werden würden, einzurufen und gegen neue, von den alten sich wesent lich unterscheidende ohne allen Aufenthalt unentgeldlich umzutauschen, oder gegen baares Geld einzulösen. k. Dieser Pfandbrief nebst dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsscheinen wird bei der Casse der Bank für den vollen Nennwerth unter Vergütung der Stückzinsen bis zum Tage des Rückkaufs ohne alle Spesen und Unkosten baar zurückgekauft. Im Falle der Kündigung hat der Inhaber solche bei der Bank zu Budissin durch Ab stempelung auf den laufenden Zinsschein bescheinigen zu lassen. Ohne Zinsleiste und laufenden Zinsschein wird der Pfandbrief nicht zurückgekauft. Diese Rückkaufsbescheinigung ändert die Natur dieser Pfandbriefe als eines auf den In haber gestellten Papiers nicht. Das Bankdirectorium. Direktor. Direktor.