Decret wegen Bestätigung der abgeänderten Statuten der mit einer Leih- und Sparbank verbundenen landständischen Hypothekenbank für das Königlich Sächsische Markgrafthum Oberlausitz vom 17. April 1850
Titel
Decret wegen Bestätigung der abgeänderten Statuten der mit einer Leih- und Sparbank verbundenen landständischen Hypothekenbank für das Königlich Sächsische Markgrafthum Oberlausitz vom 17. April 1850
Landesältesten oder dem Landesbestallten vollzogene, vom Syndikus und vom Cassirer contra- signirte Schuldverschreibungen gewährt. § 10. Die zu den Acten zu bringenden Entwürfe der Schuldverschreibungen, Pfandscheine Concepte der rc. sind stets am Rande von mindestens drei Direktoren zu paraphiren. Documente. § 11. Alle Papiere, welche als Pfand angenommen werden können, können auch von der Ankauf von Bank gekauft werden; es ist hierbei jedoch stets nach 8 99 der Bankstatuten zu verfahren. Papieren. Budissin, am 9ten April 1850. Die Stände des Landkreises des Königlich Sächsischen Markgrasthums Oberlausitz durch: Heinrich Erdmann August von Thielau. c. 8erie Pfand b r i e f der landständischen Hypothekenbank des Königlich Sächsischen Markgrafthums Oberlausitz I^itt über lVo. . . . Thaler. Dieser Pfandbrief über Thaler Capital im Vierzehnthalerfuße gewährt dem Inhaber einen jährlichen, gegen Rückgabe der mit demselben ausgegebenen Zinsscheine, bei der Casse der Hypothekenbank zu Budissin zur jedesmaligen Verfallzeit zahlbaren Zinser trag von .... Thalern vom Hundert. Für die richtige Bezahlung der Zinsen und die statutenmäßige Realisirung des Capitals haften die der Bank nach Höhe der ausgegebenen Pfandbriefe verpfändeten Grundstücke unter Garantie der Stände des Landkreises. Landständische Hypothekenbank des Königs. Sachs. Markgrasthums Oberlausitz. n. n. Direktor. N. N. Direktor. N. N. Syndikus.