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^ 42, 20. Februar 1904. Nichtamtlicher Teil. IK81 Der kleinen Presse wird die Entnahme dessen, was zu ent nehmen ihr erlaubt ist, doch wahrlich nicht dadurch erschwert, daß sie mit Deutlichkeit die Quelle bezeichnet, der sie die Mitteilung verdankt I Hierdurch entstehen ihr weder finanzielle Aufwendungen, noch sonstige Bemühungen oder Unannehm lichkeiten. Die deutliche Quellenangabe erfordert nicht mehr Mühe als die undeutliche. Daher wird man auch bei der weitestgehenden Rücksichtnahme auf die Verhältnisse und die Funktion der kleinen Presse sich nicht veranlaßt sehen, die Beseitigung der strengen Auslegung als im öffent lichen Interesse wünschenswert zu bezeichnen. Es mag ja zuzugeben sein, daß in der Praxis noch immer ein ge wisser Schlendrian in dieser Hinsicht zu überwinden ist, der aus der Zeit des frühem Rechts stammt, in der man es mit der Quellenangabe nicht besonders genau nahm und sich vielfach überhaupt nicht für verpflichtet hielt, die Quelle zu nennen. Allein diese Handhabung hatte zu keiner Zeit Existenzberechtigung, und nachdem die Gesetzgebung die Pflicht der deutlichen Quellenangabe aus einer Anstandspflicht zu einer Rechtspflicht gemacht hat, muß sie vollständig verschwinden. Die Rechtsprechung hat keinen Grund, sie noch irgendwie zu berücksichtigen. Die strenge Interpretation bezüglich der deutlichen Quellen angabe, zu der sich die Rechtsübung entschlossen hat, ver dient vorbehaltlosen Beifall. Fuld. Rabattvergütung bei Postbezug von Zeitschriften. XXXI. <Vgl. Börsenblatt ISvz Nr. L8S, Sgl bis 302! — IW4 Nr. I, 2, 6, 9, 15, 16, 18, 20, 22, 23, 31. 33. 35, 36, 37. 40.) I. H. Schörer G. m. b. H., Berlin: für -Das Echo« vierteljährlich 60 Die Herstellung des Papiergeldes in der Reichsdruckerei. bekommen, wie die so wichtigen Papierblättchen entstehen, deren Besitz oder Mangel so oft ausschlaggebend ist im Schicksal der Menschen. Der Zutritt zu den geheimnisvollen Stätten war früher auf schriftlichen Antrag bisweilen gestattet, scheint aber heute un- gemein schwierig zu sein. In dem gewaltig vergrößerten Etablissement der Reichs druckerei sind sämtliche graphischen Künste vertreten: Buchdruck, Steindruck, Kupserdruck, Kupferlichtdruck, Glaslichtdruck, Helio gravüre, Kupferstecherei, Holzschneidekunst, Zinkographie, Autotypie, Schriftgießerei, Galvanoplastik und Stereotypie. Begünstigten und betreten zunächst das Zimmer der Papierprüfung. Hier wird eine Probe jeder Lieferung der Papierfabriken genau auf ihre Qualität untersucht, wozu chemische und mechanische hicr^als^Herrscher; kein Bogen, kein Blättchen geht anders als gegen schriftlichen Auftrag und Quittung hier aus. Nächst dem Papier ist das erste Erfordernis zum Druck eine Druckplatte. Eine solche zum Druck der Kassenscheine erfordert die Herstellung eines Kupferstichs. Die Zeichnungen zu diesen werden von hervorragenden Künstlern in vergrößertem Maßstabe im photographischen Atelier der Reichsdruckerei auf das richtige Format verkleinert. In dem hohen, sehr Hellen Saale der Kupferstecher sehen wir diese Künstler an den Tischen in der Nähe der Fenster sitzen. Das grelle Licht wird gedämpft durch schräg aufgestellte, mit weißem Seidenpapier bespannte Rahmen. Der Kupferstecher überträgt hier zunächst die Kon turen der photographischen Vorlage mittels einer Pause, die er Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. auf durchsichtiges Gelatinepapier einritzt und mit Rötelstaub ein reibt, auf die mit einer schwarzen Deckschicht versehene Kupfer platte. Sodann gräbt er mit dem Stichel die Gebilde der Zeich nung, vertieft Linie um Linie, Punkt um Punkt durch die Deckschicht hindurch in das Kupfer ein. Während dieser peinlich sorgfältig auszuführenden Arbeit hat er die photographische Vorlage, schräg kunstgeübte Hand und das mit der Lupe bewaffnete Auge anzu- strcngcn, um eine einzige kleine Platte, wie sie z. B. für oie Vorderseite eines Fiinfinarkscheins gebraucht wird, zur Vollendung platte an das Papier abgegeben wird. Das Ergebnis ist nach Zurückdrehen der Platte und Ablösen des Bogens: acht Kassen scheine ^inseitig gedruckt.^ seitig bedruckten Bogen unter strengem Verschluß zum Trocknen aufgehängt. Auf Gestellen hängen hier wie Taschentücher vom Fußboden bis zur Decke hinauf Tausende dieser vielbedeutenden Bogen; das billigste Taschentuch kostet hier 5x8 ---- 40 Nach dem Trocknen der Bogen erfolgt durch Maschinen deren Zerschneiden in einzelne Scheine. Unmittelbar darauf werden mechanische Nachbildung unsres Papiergeldes unmöglich zu machen, ein Verfahren, das bisher ganz besonders zum Schutz gegen Fälschung beigetragen haben dürfte. Von hier aus werden die Scheine dem in der Reichsdruckerei untergebrachten Bureau der Staatsschulden-Verwaltung übergeben. Dort erst erfolgt der Aufdruck der Unterschriften, zugleich auch in derselben kleinen Maschine das Numerieren der Scheine in roter Farbe. Nun erst ist aus den bedruckten Papierblättchen Geld geworden. Die Beamten prüfen und notieren die Scheine, legen Streifbänder um je hundert Stück und häufen Päckchen auf Päckchen, deren hundert zusammen versiegelt werden. Die Reichsdruckerei ist bekanntlich dem Ressort des Staats sekretärs des Reichspostamts zugeteilt. Die Direktion führt nach langjährigem verdienstlichen Wirken des Geheimen Rats Busse zurzeit Geheimer Ober-Regierungsrat Landbeck. Das nach der Alten Jakobstraße zu bedeutend erweiterte Anwesen umfaßt dazu 22 verschiedene Gebäude und 17 Höfe. Das gesamte Personal der Reichsdruckerei beläuft sich auf 1723 Köpfe. An Maschinen stehen 90 Buchdruckschnellpressen, 28 Kupferdruck handpressen, 5 Kupferdruckschnellpressen, 3 Steindruckschnellprcssen, 1 Lichtdruckschnellpresse und 202 Hilfsmaschinen zur Verfügung. Wie die Produktion der Reichsdruckerei gestiegen ist. davon gibt 223