10 Die ältesten Mrtsherrschaftcn von Hirschfclde. Nach Erwerbung auch des Kyawschcn Antheils ((506) durfte sich die Stadt Zittau bereits als Eigenthümerin von fast ganz Hirschfelde betrachten. Da verlor sie dasselbe, ebenso wie all ihre Landgüter, plötzlich infolge des für die oberlausitzischen Sechsstädte so verhängnißvollen „Ton falles" ((5H7). König Ferdinand I. von Böhmen beschuldigte die Städte des Hochverraths, begangen im Schmalkaldischen Kriege durch Förderung des geächteten Kurfürsten von Lachsen, Johann Friedrich des Großmüthigen, und betrachtete alle Güter der Städte als „verwirkt". So stand denn auch Hirschfelde von (5H7—(55( unmittelbar unter dem Landesherrn. Er ließ die eingezogcnen Zittauer Güter commissarisch verwalten durch Ehristoph v. Gersdorff auf Großhennersdorf. Somit mußte jetzt dieser, als Vertreter der Grtsherrschaft, zu allen Käufen und Rechtsgeschäften seine Genehmigung ertheilen, wobei er sich als „königlichen Landrichter und Hauptmann zu Hirsch seid e" bezeichnet«:. Logleich in dem ersten von ihm genehmigten und in das Gerichtsbuch eingetragenen Kaufe findet sich nun auch der bisher übliche Ausdruck „Ltadtbuch" verwandelt in „Schöppenbuch". Der Rath zu Zittau mochte wohl sofort nach dem Verlust seiner Landgüter die der- einstige Rückerwerbung derselben von dem Könige ins Auge gefaßt haben. Dabei war vorauszusehen, daß für ein „Ltädtchen" ein höherer Preis werde gefordert werden, als für ein bloßes Dorf. 5o wurde denn so fort der Ausdruck „Ltadtbuch" umgeändert in „Lchöppenbuch". Und als (55( der Rath in der That Hirschfelde vom König für 7000 Thaler zurückkaufte, wurde der Grt in dem betreffenden Kaufbriefe als „Flecken Hirschselde" bezeichnet. Mindestens schon (570 aber nannte der Rath selbst in öffentlichen Urkunden den Grt wieder „unser Städtlein" und sprach von „Bürgermeister, Vogt und Schöppen" desselben (80). Lo ist es denn gekommen, daß trotz mancher auch noch späteren Gefährdung dieser Benennung Hirschselde wenigstens im Volksmund bis auf den heutigen Tag „das Städtel" heißt, und daß die Bezeichnung des jedes maligen Grtsvorstandes als „Bürgermeister" sich bis in allerncueste Zeit auch amtlich erhalten hat. Der Grt selbst aber wird amtlich als „Flecken" ausgeführt. 3. Per Kommenden-Antheik. Neben den beiden bisher von uns behandelten und seit (506 im Be sitze von Zittau vereinigten Antheilen hatte stets noch ein dritter bestanden, welcher dem Ritterorden St. Zohannis des Täufers zu Jerusalem gehörte (38). Diesen Vrden hatten jedenfalls bereits um (300 die „Herren v. Zittau" aus Prag herbeigerufen und ihm die Pfarreien in den Haupt orten ihrer beiden an einander grenzenden Herrschaften Zittau und Rohnau zugewiesen. Seitdem gab es also sowohl zu Zittau, als zu Hirschfelde eine besondere Johanniter - Tommende, und der jedesmalige „Tom- mendator" oder Tomthur war immer zugleich der Vrtspfarrer. Die Reihenfolge der Hirschfelder Lommendatoren haben wir schon früher') >) Laus. Mag. 1872. 1Y8 ffg. und 1884. 135. „Zur presbyterologie des Weich bilds Zittau vor der Reformation".