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Umschlag zu .s? 13. Montag, den 18, Januar 1909, Illln kezcknsiäsn von krorckürsn, kücksrn empleklen uir unsere kleine Zcknsiüsinasäiine „2dscil" —- Vieh L Ki8tmg,ke!p2ig22 Morcklnenkabrlk kür kuckblncierel etc. kesontlerkeil seit I87L: papiersckneiilemasctiinen aller ürt. C. O. krisäricti kernlprecker ^öubctienueg Sroh-Kuctibm6erei Segrünöet 1894 Cindäntle iür clen gelaniten kuck- liantlel von iter einkocklten dis rur künltlsrilctilten Uuslülirung :: Sröhts tlsiltungstükigkeit :: Sämtiicks neue Maschinen iler kranche vorlianüen, Multer und Koltenanlchlöge gern ru vienlten. seutschllstiimsle lSuchhsaiilullsgkhllkkllschsft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenoffen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Lall in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutschnationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwand ten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. H. V. umfaßt z. Zt. 116000 Mitglieder, darunter etwa 2000 vom Buchhandel. Verbandsbeitrag 5 Mk. halbjährl. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: Di- Stellenvermittlung für den Buchhandel kostenfrei zur Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des Zn- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit Einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung. Kein Sonderbeitrag. Die bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes 2 einzelnen. 4°/o Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskaffe (E. H. 98) gewährt Freizügigkeit für das ganze Deutsche Reich und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde, und Betriebskrankenkassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 26 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei u. Heilmittel, 52 Wochen 28.— Mk. wöchentliches Krankengeld, 375 Mk. Begräbnisgeld. Mitgliederzah!: 18000. Vermögen: 260000 Mk. Summe der Kassenleistungen seit 1899: 1 Million 450000 Mk. Daneben bietet die Familien - Kranken - Llnterstützungskaffe ^'Lfm.7g?n L a'LZL Krankenversicherung billig einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Büchereien, standesgemäßen und gesellschaftlichen Anschluß in 1200 Ortsvereinen des Zn- und Auslandes usw. SelWssieUott