Volltext Seite (XML)
9974 MrsrEE s. d. Dtschn. «uchh-mb-1. Nichtamtlicher Teil. ^ 204, 3, September IS1V. erhaltung des Ladenpreises in Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, in den Vereinigten Staaten, in Frankreich, Großbritannien, Ungarn, Italien, Norwegen, in den Niede landen, in Polen, in Schweden und in der Schweiz aufgestellt worden sind, gesammelt, und da er der gestalt eine grundsätzliche Übereinstimmung dargetan hatte, so unterbreitete er dem Kongreß einen »Entwurf zu einer inter nationalen Vereinbarung, betreffend den Verkauf von Büchern, Zeitschriften und Werken der Tonkunst«, dessen erster Artikel folgendermaßen lautet: Die Vorstände der beigetretenen Vereins verpflichten sich, bei Verkauf von Büchern, periodischen Veröffentlichungen und musikalischen Werken an Private der Gewährung von Rabatt auf die von den Verlegern angegebenen Preise durch die Buch händler sich widersetzen zu wollen Die Vorstände werden der Rabattpraxis ein unbedingtes Ende bereiten oder aber, wenn dies nicht anders möglich ist, sie auf ein Mindestmaß zurücksühren. Die Vorschläge des Herrn van Stockum begegneten keinerlei Opposition. Seine Anträge wurden mit einer einzigen, deren Ausführung nur begünstigenden Abänderung angenommen; der leitende Ausschuß wird nämlich beauftragt, sobald wie möglich eine Zusammenkunft von Vertretern der jenigen Vereine, die sich auf Grundlage dieses Entwurfes zu verständigen gewillt sind, einzuberusen. Die andere Erscheinung wurde von Herrn Max Leclerc in einem besonderen, den bezeichnenden Titel »Aufrechkerhaltung des Katalogpreises und Unterdrückung des gesteigerten Preises» tragenden Bericht folgendermaßen beleuchtet; Der vom Verfasser festgesetzte Preis kann ebenso gut nach oben wie nach unten fälschlich abgeändert werden. Der im Katalog angegebene Preis kann unterboten, er kann aber auch überboten werden. Neben dem schädlich wirkenden Rabatt gibt es eine unstatthafte Preiserhöhung. Da die Verleger hauptsächlich die Beseitigung der übermäßigen Rabatte ins Auge gefaßt haben, haben sie das andere Übel vernachlässigt. Dieses Übel ist aber vor handen . . . Seine Besonderheit besteht darin, daß es internatio nalen Charakter trägt. Hauptsächlich in dem Vertriebe fremder Bücher kann dieser Mißbrauch sestgestellt werden. Und wirklich gab Herr Leiere Beispiele der geringen Beachtung, die der vom Verleger in seinen Katalogen fest gesetzte Preis findet*). Er schloß deshalb mit einer Reso lution, worin diese Gepflogenheit verworfen und erklärt wild, der Katalogpreis müsse immer und überall die allgemein geregelte Grundlage für jede geschäftliche Beziehung bildin. Diese Schlußfolgerung entfachte nun lebhaften Wider spruch. Die Landesvereine hätten mit der Aufrechterhaltung des Ladenpreises im Innern schon genug zu tun, sagte man; sie könnten nicht auch noch die Geschäfte, die über die Landes grenze hinausgehen, regeln; man müsse den Verkäufern auch eine gewisse Fre-Heit für die Feststellung des Veikausspreiscs eines fremden Buches lassen, bas sich der Buchhändler u. u. mit großer Mühe unter Bestreitung der Kosten für Nach forschungen, Porti, Geldwechsel usw. verschaffen müsse, um seinen Kunden zu befriedigen. Da aber der obige Antrag in dem Sinne abgeändert wurde, daß die verschiedenen Vereine eingeladen werden, einen Tarif sür den Verkauf der aus ländischen Bücher aufzustellen, so wurde er in der Sektion L mit kleiner Mehrheit, in der Plenarversammlung mit Zwei drittelmehrheit (54 gegen 28 Stimmen) angenommen Dagegen wurde der Schlußantrag des Herrn Spurgeon (London-, der die Vereine auffordern wollte, Maßregeln zu er greifen, um die verfrühte Veröffentlichung von billigen Ausgaben noch gestützter Bücher zu verhindern und eine bestimmte *) Als Anhang zu seinem Bericht gab Herr Leclerc folgende Zusammenstellung der Verkaufspreise fremder Bücher in Däne mark, in der Schweiz, in Italien und in den Niederlanden: Frist festzusetzen, während welcher keine billige Ausgabe ver öffentlicht werden dürse, nicht angenommen, weil er sich nur auf besondere Verhältnisse eines einzigen Landes, nämlich Großbritanniens, beziehe und somit des internationalen Cha rakters entbehre. (Allerdings verdient hier der Bericht von allen, die sich über die besonderen Bedingungen des englischen Marktes belehren lassen wollen, gelesen zu werden.) Eine so che Schlußfolgerung wurde zudem geradezu als den Inter essen des Buchhandels in einigen Ländern, wie Deutschland, Belgien, Österreich zuwiderlaufend erklärt, wo Volksausgaben neuerer Bücher, wie z. B. die Ausgaben von Werken Haeckels, einen vollen Erfolg davongetragen haben. In bibliographischer Hinsicht erwähnen wir die auf ein mündliches Referat des Herrn Albert Seydel (Berlin) hin erfolgte Annahme einer Resolution, durch welche genauere und wahrheitsgemäßere Angaben, betreffend die in den Kata logen zu verzeichnenden wissenschaftlichen Werke, verlangt werden, sowie den Wunsch, welcher auf die von den Landes vereinen vorzunehmenden Veröffentlichung der Besttzknderung von Werken, sowie der Firmenänderungen hinzielt. Dieser letztere Wunsch ist die verkleinerte Ausgabe eines ausgiebigeren Vorschlages, den Herr F. Dietrich (Leipzig) in seinem Be richte entwickelt hatte, der den Titel trug: »Wünsche, be treffend einen internationalen Katalog von Büchern, deren Preise herabgesetzt und solcher, dis von anderen Verlegern erworben werden». Die Beschlüsse, die aus die beiden Berichte des Herrn Viktor Ranschburg sBudapest) hin über die Revision der Posttarise und über die Erleichterung in der Anstellung der Buchhandlungsgehilfen im Ausland angenommen wurden, bedürfen keiner näheren Erläuterung. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Rechtschreibung der Bornamen. — Der Allgemeine Deutsche Sprachverein hat neuerdings ein auf wissenschaft licher Grundlage beruhendes, der amtlichen deutschen Recht schreibung folgendes Verzeichnis der in Deutschland gebräuch lichen Vornamen aufstellen lassen. Dieses Verzeichnis erscheint, wie die amtliche »Berliner Korrespondenz« schreibt, geeignet, die wünschenswerte Durchführung der amtlichen Recht schreibung auch hinsichtlich der Schreibung der Vornamen zur Annahme der in dem Verzeichnis angegebenen Schreibweise bei etwaigem Widerspruch der Beteiligten seitens der Standes- väuemarlr Scbvsi- Italien bllsäerlauäe -Ed, t kraue 80 öre N.ttX . -.4uw.I 1 lire 0 0 L SV 5,05-x t Sbtll. I Krone N.ll^ 1,60 ISA 1 l.. 35 7,14 A 0 ü. 60 0 I 90 öre I.SS^ 1,35 9,30^ 1 1^. 35 9.3t-x 0 ü. 60 2,04 ^ Illirs - - 1,25 25 ^ - - - ') In der Schweiz weiden verlaust: die Sammelbände zu 6V o. und 65 o. skllaiuraariov, Itazcarä, I-6V/, 6te.) zu . . . . 0 kr. 76 ttauobe, ete.) zu 1 t>. 10 Die Sammelbände zu 1 kr. (kkaobette, Ollenäork, llävx, etc. zu t kr. 25