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Geschichte der Grtshen schäften von löörnitz. gesessen", das Dorf Schöps an die Gebrüder von Uechtritz aus Steinkirch und vor H506 Barsdors an die von Nostitz auf Ullersdorf. Noch in: letztgenannten Jahre schreibt er sich „Jorge Dobeschiez, daselbst gesessen". Jedenfalls scheint er, obwohl er in Hörnitz wohnte, noch Antheil am Stammgute gehabt zu haben. Bereits s-M gehörte er, als „zu Hörnitz gesessen", zu den Mitgliedern der Ritterschaft des Zittauer Weichbildes, welche einen Vertrag mit der Stadt Zittau wegen Gerichtsbarkeit und anderer Irrungen Montags nach Lätare am St. Tiburtiustage im oben genannten Jahre abschlossen. Im Jahre ^98 iu vitzilius 8t. Uroma« legierte er eine Mark Zinsen, auf einem Baucrgute in Härnitz haftend, dein Fabian und Sebastianaltare in der Pfarrkirche zu Zittau h. Ihm folgten im Besitze von Hörnitz seine drei Söhne: Hans Georg, Bernhard und Lhristoph von Döbschütz. Jedenfalls hatten sie das väterliche Erbe unter sich getheilt, da wenigstens Lhristoph den Theil, welcher später Neu-Hörnitz genannt wurde, bereits bald nach s520 an Hans von Uechtritz verkauft hatte. Lhristoph von Döbschütz wird in den Hör nitzer Schöppenbüchern nicht inehr erwähnt^). Die Gebrüder Döbschütz wurden im Jahre IöI7 in Streitigkeiten wegen der Gerichtsbarkeit mit der Stadt Zittau verwickelt. Zittau, welches eifersüchtig über seiner Gbergerichtsbarkeit wachte, bestritt, daß, wenn auch im Bereich der Rittergüter des Weichbildes ein Verbrechen verübt worden sei, dies nicht in den betreffenden Gerichten gebüßt werden dürfe, sondern vor dein Zittauer Gericht. Als nun ein Mann aus Schönau, Barthel Güttel, den alten Heide! auf Hörnitzer Flur so geschlagen hatte, daß er in einigen Tagen starb, so bestrafte der Zittauer Rath den Uebelthäter. Als aber die Gebrüder von Döbschütz den Verbrecher hierauf von neuem in Verhaft nabmen, so beschwerte sich der Rath zu Zittau und jene mußten Barthel Güttel sofort aus der Haft entlassen Das Herrenhaus des Rittergutes befand sich oberhalb unweit des gegenwärtigen schönen Schlosses. Im Jahre I5>2 wurde es von einem Blitzstrahl getroffen und brannte ab. Jedenfalls war es ein ansehnlicheres Gebäude. Der auf dem walle errichtete Neubau war nur klein und enthielt blos Stube, Kammer, Keller und Speisegewölbe. Das Haus war ringsum mit einem sehr breiten und tiefen Wassergraben umgeben, über den eine überdeckte Holzbrücke führte. Nachdem ein Theil von Hörnitz mit diesem Hause an Hans von Uechtritz verkauft worden war, diente es als Herrenhaus des späteren Neu-Hörnitz. Mft wird in den Kaufsurkunde» das „Haus auf den Walle" erwähnt. Man nennt es heute noch das Wallhaus. Erst der vorletzte Besitzer, Friedrich Siegmund, richtete es seinen häuslichen Zwecken entsprechend ein. Spuren des Walles sind heute noch sichtbar^. ') S. Larpzows Lhrentempel II, S. 2-40, Unothes Gesch. des Oberlauf. Adels, ?. t5>, Peschecks Gesch. von Zittau I, .zz und Vogts Gesch. von Ijöruitz, 5. t2. H 5. Larpzows Lhrentempel II, 5. 240. ") Larpzow, , S. 26». 9 5. Eckhardts Jittauer Tagebuch t?57, §. 58 und Vogts Lhrouik von tsörnitz. 14- — Letztere bedarf übrigens hinsichtlich der tserrschafteu vielfache Berichtigungen.