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Die Strafen der Vorzeit in der Oberlausitz. 7 dieser Weise murden vorzüglich Frauenspersonen, die durch ihren Lebens wandel Anstoß gegeben hatten, gestraft. Noch im 18. Jahrhunderte kam die Strafe des Staupbesens vielfach vor. Zu erwähnen sind auch hier die militärischen Strafen, welche sich damals oft infolge der Zuchtlosigkeit der angeworbenen Soldaten nothwendig machten und bei denen Exzesse sehr häufig vorkamen. Die gewöhnlichste Strafe war das sogenannte Spießruthenlaufen, bei welcher der Sträfling durch eine von seinen Kameraden gebildete Gasse laufen mußte. Sie wurde noch 1778 in Zittau vollzogen. Andere Soldatenstrafen waren im 17. Jahr hunderte das Satteltragen, das Spannen in den Bock, das „Machen zum Schelmen," das Eselreiten, das Ausstellen an einem Pfahle bei der Haupt wache. Das Reiten auf dem Esel wurde bei geringeren militärischen Vergehen angewendet. Sollte die Strafe verschärft werden, so hing man an die Füße des Soldaten Kanonenkugeln. In Bautzen wurde dieser hölzerne Esel erst zur Zeit des siebenjährigen Krieges von der Hauptwache entfernt. Den zum Pfahl Verurtheilten schloß man mit beiden Händen- an eiserne Ringe. Bei Ahlegung der Fußbekleidung war das Stehen aus den zugespitzten Pfählen sehr schmerzhaft. Als 1695 von der Garnison in Bautzen 11 Mann desertirt und wieder eingefangen worden waren, wurde am 27. April einer von ihnen an den auf dem Marktplatze aufgerichteten Galgen gehenkt; die übrigen mußten auf einer Trommel würfeln. Mehrere mußten Spießruthen laufen. Desertion kam häufig vor. So mußte z. B. den 2. September 1688 die Bautzner Garnison auf dem Marktplatze um den Galgen herum sich aufstellen. Alle Soldaten, welche sich bei dem Regiments seit sechs Jahren der Desertion schuldig gemacht hatten, wurden verlesen und die Namen derselben auf Blech tafeln an den Galgen geschlagen. Wie streng man damals verfuhr, ersieht man, daß ein Korporal von der Landmiliz, welcher Eßwaaren und andere Kleinigkeiten entwendet hatte, 1743 in Bautzen blos deshalb gehenkt wurde, weil er aussagte, er würde jeden, der ihm in den Weg gekommen wäre, todtgeschlagen haben. Schinden, Riemen- und Fleischausschneiden war vorzüglich bei bösen Schuldnern gebräuchlich. Die Riemen wurden aus den muskulösen Theilen des Körpers, aus dem Rücken oder den Schenkeln, das Fleisch aber, gewöhnlich sechs Unzen an Gewicht, aus den Brustmuskeln geschnitten. Das Ausreißen der Zunge und der Brüste fand bei Gotteslästern und Verräthern statt. Hand- und Fuß- oder Fingerabhauen und zwar gewöhnlich die rechte Hand, den linken Fuß oder den rechten Daumen wurde bei Meineidigen und Wilddieben angewendet. Auch nagelte man in einzelnen Fällen den Verbrecher mit einer Hand an die Wand oder das Thor. Durch Abhauen der Finger wurden in Zittau solche gestraft, die Schriften gefälscht und falsche Bettelbriefe gefertigt hatten, z. B. 1549 und 1562. Dieselben mußten vor her „Urfehde" schwören, solches nicht zu rächen. Einen Diebshehler schaffte man 1685, nachdem man ihm zuvor die linke Hand abgehauen hatte, über die Grenze, wo man ihn am nächsten Tage todt auffand, ein Beweis wie schonungslos man verfahren war. In Lauban wurde den 22. Januar 1572 Hans Meyer von Gersdorf, welcher seiner leiblichen Mutter den Kopf ab-