Pulver gleichfalls jeneu Kranken als Heilmittel, benutzte es auch wohl bei anderen Krankheiten. Wenn Gefangene sich im Gefängnisse, um den Qualen der Tortur zu entgehen, selbst entleibt hatten, so wurden ihre Leichname zur Richtstütte geschleift und unter dem Galgen begraben; bei Verurteilten aber, welche in Folge der Tortur vor der Exekution gestorben waren, mußte der Henker gewöhnlich an deren Leichen die zuerkannte Strafe durch Feuer, Rad oder Strang ebenso vollziehen, als es bei lebenden Missethätern geschah. Ein entflohener Offizier, der in Polen einen anderen Offizier erschossen hatte, wurde z. B. 1718 auf der Neustadt in Zittau im Bilde gehenkt. Noch durch viele Beispiele hätte die grausanie Rechtspflege der früheren Jahrhunderte vervollständigt werden können. Aber schon das hier Mitgetheilte wird genügen, um verwundert und empört auszurufen: Und dies war die gute alte Zeit?! So hat die Neuzeit die „gute alte Zeit" abgelöst und wenn ihr auch noch manches zur Vollkommenheit fehlt, so darf sie doch mit gerechtem Stolze auf ihre Errungenschaften blicken, deren edelste die Humanität ist.