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lang und litt unsägliche Qualen. Diese Strafe ist in der Oberlausitz nur selten angeivendet worden. Blos in der Geschichte Bautzens findet sich ein Fall verzeichnet. Von zwei Schänkwirthen in Kohlwesa, die ihren Bruder ermordet hatten, und welche am 7. Mai 1558 in Bautzen ihre Strafe er litten, wurde der eine lebendig gespießt und der Andere enthauptet und ihm ein Pfahl durch den Körper geschlagen. Noch viel später kam die Strafe des Spießens in Grottau vor. Das Ertränken oder die Sackung wurde bei Kindesmörderinnen und bei Frauen angewendet, welche man des Ehebruches oder der Hexerei beschuldigte. Man nähte dieselben in einen schwarzen Sack, in dem sich außerdem nach altem Brauche auch Thiere, z. B. Hund, Katze, Hahn, Schlange befanden, und versenkte diesen in das Wasser, wobei das Schülerchor Lieder, z. B.: „Aus tiefer Noth schrei ich zu Dir rc." anstimmte. Erst nach Verlauf von sechs Stunden wurde der Sack dem Waffer entnommen und der todte Körper nebst den Thieren verscharrt. In Zittau erfolgte die Exekution in der Neiße, unweit vom Galgen. — Das Säcken war im Mittelalter in der Oberlausitz nicht allgemein üblich. Während es in Görlitz erst seit 1640 erwähnt wird, kam es in den anderen Sechs städten schon früher vor. Vielfach werden in den Chroniken Zittaus der artige Strafen angeführt. In Bautzen wurde 1681 eine Kindesmörderin aus Strehla vor dem äußeren Lauenthore ertränkt. In Lauban kam die Strafe 1623 und 1654 vor und in Kamen; noch 1750, wo der Gärtner Müller, welcher seine Frau vergiftet hatte, gesäckt und „in der Schwemme ersäuft" wurde. Im Jahre 1761 hob man die Strafe durch Landesgesetz auf. Als Beweis, wie barbarisch nicht blos die Rechtspflege, sondern auch die Rohheit und der Aberglaube jener Zeit waren, möge zum Schluß noch ein Beispiel aus der Geschichte Bautzens Erwähnung finden. — Drei Personen, Lorenz Schwer aus Wehrsdorf und Jakob Simon aus Kahlenberg und dessen Ehefrau, hatten nicht weniger als 22 Mordthaten verübt. In jeder Menschlichkeit Hohn sprechender Weise hatten sie unter andern zwei schwangeren Frauen die Leiber ausgeschnitten, die Frucht hernusgenommen, die Herzen derselben in Bier gethan und sich gegenseitig zugetrunken. Die Strafe ereilte sie im Jahre 1602. Die Frau wurde enthauptet, der Kopf auf einen Pfahl gesteckt und der Körper verbrannt. Die beiden Männer führte man auf Wagen zur Richtstätte, zwickte ihnen mit glühenden Zangen sämmtliche Finger ab, worauf sie gerädert wurden. Auch mit dem Blute, den Kleidungsstücken und den gebleichten Gebeinen Hingerichteter fand früher mancherlei abergläubischer Unfug statt. So gab man z. .B das noch warme Blut Enthaupteter Personen, welche an der Epilepsie litten, als Heilmittel zu trinken. In Zittau unter andern 1749, als eine Kindesmörderin von Hartau enthauptet wurde. Während der Ent hauptung fing man das Blut auf und reichte es einem Soldaten zum trinken, der an epileptischen Zufällen litt. Nebenbei wird aber von dein Chronisten bemerkt: „Es hat nicht die verlangte Wirkung gethan," Die Schädelknochen Erhängter kalzinirte man in den Apotheken und verkaufte das daraus bereitete