Volltext Seite (XML)
22 Die Strafen der Vorzeit in der Oberlausitz, anderer Verbrechen schuldig gemacht hatte, mit dem Rade an eine eichene Säule mittels eiserner Ketten festgebunden und verbrannt. Räderung wegen Kindesmords kam auch 1567 in Görlitz vor. In Kamen; traf diese Strafe 1618 den Gerichtsdiener Zeitler, welcher mehrere Personen vergiftet hatte. Auch er wurde vor dem Nädern mit glühenden Zangen gezwickt. Ein Straßenräuber, welcher 1703 in Bautzen auf dem Untermarkte gerädert wurde, hatte ein schreckliches Ende, indem ihn der Scharfrichter zuletzt er würgen mußte. Das letztem«! vollzog man in Zittau diese Strafe 1774 an einem achtzehnjährigen Seifhennersdorfer, welcher einen fünfjährigen Knaben ermordet hatte. Dieser Todesstrafe ging in besonders schweren Fällen, wie schon oben angeführt, das Zwicken mit glühenden Zangen voraus. Der Verbrecher wurde an den muskulösen Theilen des Körpers mit großen eisernen Zangen, welche man vor den Augen des Deliquenten roth- glühend machte, gekneipt, so daß jedesmal die Flamme aus der Fetthaut des Körpers emporschlug. Zwei derartige Zangen befinden sich ebenfalls unter den Marterwerkzeugen des historischen Museums in Zittau. Diese Strafe erlitt 1520 ein Zittauer Bürger und Steinmetz, welcher das Nathhaus er brochen und 80 Schock Geld geraubt hatte. Er wurde „mit aller Schärfe befraget" d. h. gefoltert, mit glühenden Zangen gerissen, gerädert und der Körper auf das Rad geflochten. Dem Mörder Junge, welcher mit noch einein Zittauer, Namens Müßiggang, in Wien einen Mord begangen hatte, zwickte inan 1674 daselbst die Brust ab und räderte ihn von unten heraus. Sein Mitschuldiger wurde von oben herunter gerädert, weil er zuvor seinen Glauben abgeschworen hatte und katholisch geworden war. Lebendig verbrannt wurden Mordbrenner, Ketzer, Zauberer, Hexen, nachdem bisweilen das Einnähen des Missethäters in eine Ochsenhaut und Schleifen zur Richtstätte voraus gegangen war. Gesteigert zu langsam tödtender Qual wurde diese Strafe dadurch, daß man die Verbrecher entweder mit entblößten, gegen die Flamme hingekehrten Fußsohlen auf den Boden fesselte, oder daß man dieselben an einem Kohlenfeuer gleichsam röstete. Den init Ketten an einen Pfahl in der Mitte des Scheiterhaufens gefesselten Verurtheilten wurde bisweilen ein Säckchen mit Schießpulver um den Hals gehängt, damit der schmerzliche Tod etwas beschleunigt würde. Diese Strafe kam in den Sechsstädten nicht selten vor. Auch Falschmünzer wurden verbrannt, im Mittelalter nach Sachsenrecht in einem ausgepichten Fasse. Als im Jahre 1534 in Bautzen der Gold schmidt Athori aus Elsterwerda diese Strafe erlitt, hing man ihm acht von ihm verfertigte Thaler uiü. Keine Verbrennung machte wohl mehr Aufsehen, als die Bestrafung der Brandstifter von 1608, in welchem Jahre am 7. Juni drei Viertheile der Stadt Zittau binnen drei Stunden in Flammen aufgingen und unsägliches Elend die Folge war. Erst 16 Jahre später wurden die Brandstifter entdeckt. Eine Bande von Räubern und Mordbrennern hatte