Volltext Seite (XML)
Einkünften nicht zu viel für sich verwenden." Nach der Ankunft des Land vogts, Georg von Stein, fetzte man den Bürgermeister und mehrere Raths mitglieder ab. Als aber der neugewählte Bürgermeister Papst die Bürger schaft mit Strenge zur Ordnung anhielt, so wurde er mißliebig. Mau beschuldigte ihn der Verrätherei, nahm ihn gefangen und ließ ihn Sonnabends nach Weihnachten 1495 ohne Prozeß vor dem Rathhause, seinem Hause gegenüber, enthaupten. Sein Leichnam wurde jedoch in der Johanniskirche feierlich beerdigt Bei dem Tuchmacheraufruhr, welcher im Jahre 1527 in Görlitz zum Ausbruch gelangte, erlitten am 26. September Peter Stolzenberg und Peter Liebig den Tod. Ersterer wurde „aus Milde" auf dem Marktplatze ent hauptet und letzterer, weil in seinem Hause eine Menge Waffen, Büchsen, Messer, Streithämmer, Spieße und Harnische vorgefunden worden waren, als ein „meineidiger Berräther" gestraft und sein Körper unter dem Pranger in vier Stücke gehauen, welche der Rath an vier Pfähle an jeder Seite des Rathhauses zur Warnung befestigen ließ. Die schmale Gasse aber, durch welche die Verschworenen mit Benutzung eines Seiteneinganges in Liebigs Haus gelangt waren, erhielt den Namen „Verräthergasse." lieber jenem Eingänge nach der Langegasse zu wurden die Buchstaben: „ II. V. 11. D. (Der verrätherischen Rotte Thür) 1527," in die Mauer eingehauen, wo sie nach Neumanns Gesch. von Görlitz, S. 301, noch heute zu sehen sind. Noch mehrere Hinrichtungen folgten später; Minderfchuldige wurden mit Geld bestraft. Als bemerkenswerther Fall sei schließlich noch angeführt, daß 1722 in Zittau ein Fleischer aus Friedland wegen Räuberei enthauptet und der Körper auf das Rad gelegt wurde, dessen Vater gehenkt und dessen Großvater gerädert worden war. — Einer Magd aus Olbersdorf, welche 1615 ent hauptet wurde, riß man vorher den Mund bis an beide Ohren auf. Sie hatte ihr neugeborenes Kind umgebracht. Die letzte Hinrichtung durch das Schwert kam in Zittau am 4. August 1826 vor. Beim Rädern wurde der Leib des auf der Erde ausgestreckt liegenden und gefesselten Ver brechers mit einem neun bis zehnspeichigen Rade, theils von unten herauf, theils von den Armen her, oder sogleich mittels des Gnadenstoßes auf der Brust zerstoßen, je nach dem Verbrechen. Den Leichnam flocht man hierauf zwischen die Radspeichen und stellte ihn auf dem Galgen aus. Vielfach ist diese grausame Strafe auch in den Städten der Oberlausitz angewendet worden, besonders bei Kirchenräubern und Mördern. So wurden z. B. 1540 in Lauban zwei Verbrecher, welche acht Männer in der Haide ermordet und eine Anzahl Frauen geschändet hatten, mit dem Rade bestraft, nachdem sie zuvor nach den: Richtplatze geschleift worden waren. Dasselbe schreckliche Schicksal erlitten in Lauban am 26. Oktober 1589 die zwei Vatermörder Michael und Paul Schubert. Die beiden Delinquenten wurden vorher auf einem Wagen mit glühenden Zangen gezwickt und Paul dann von unten auf gerädert, Michael aber Brust und Beine eingestoßen und, weil er sich noch