hatten, enthauptet. — Zu erwähnen ist nach eine Massenhinrichtung, welche in Bautzen im Jahre 1604 stattfand; denn an einem Tage kamen nach ein ander sechs Hinrichtungen vor. Ein Falschmünzer, der sich nnter den Delinquenten befand, wurde gerädert. Zu blutigen Exekutionen führte mehrmals der langjährige Kampf zwischen dem Rathe und den Handwerkern in den Sechsstädten. Letztere wünschten in der Stadtvertretung und bei der Verwaltung der Kommunal güter ebenfalls Sitz und Stimme zu haben. Der Rath verweigerte dies. Gewaltthätigkeiten und Aufruhr waren die Folge, wie uns namentlich die Geschichte von Bautzen, Görlitz, Zittau und Kamenz zeigt. Nicht selten mußte die Widersetzlichkeit durch Aechtung, d. h. Verweisung aus der Stadt gestraft werden. Trotzdem wurde die Unzufriedenheit immer größer, besonders bei der einflußreichen Zunft der Tuchmacher. Diese traten wiederholt an die Spitze des Aufruhrs, wenn es galt der Willkür und dem Eigennutze der alten Geschlechter Einhalt zu thun. In Bautzen empörten sich Ende Mai 1405 alle Zünfte, mit Ausnahme der Fleischer. Sie setzten den Rath ab und wählten einen neuen. Hieraus belagerten sie unter Anführung eines wohlhabenden Tuchmachers, Peter Prenselwitz, sogar die von dem Sohne des abwesenden Landvogts Bolko von Münsterberg vertheidigte Ortenburg. Nur mit Mühe gelang es dem energischen Einschreiten der Mannschaften von Land und Städten die Ruhe wieder her zustellen. Viele Empörer hatten bei den Kämpfen den Tod gefunden. Die Bestrafung wurde bis zur Ankunft des Königs verschoben. Erst am 30. September 1408 erschien derselbe in Bautzen und hielt Gericht. Beide Parteien mußten auf dem Rathhause erscheinen. König Wenzel setzte sich auf den Stuhl des Bürgermeisters mit folgenden Worten: „Hier sitze ich, der rechte Bürgermeister, wer etwas zu klagen hat, der thue es!" Sein Urtheil lautete auf Todesstrafe für den neuen Rath. Im Ganzen sollten gegen hundert auf dem Marktplatze enthauptet werden. Die Hinrichtung nahm ihren Anfang. Der König sah mit seiner Gemahlin Sophie vom Fenster des Rathhauses dem schrecklichen Schauspiele zu Bereits waren vier zehn enthauptet worden, als das Jammern und Flehen der knieend um Gnade bittenden Weiber und Kinder die Königin veranlaßte, Fürsprache ein zulegen. Der König begnadigte auch die übrigen Verurteilten, welche nun mit Weib und Kind in die Verbannung gingen. Die Stadt verlor das freie Kürrecht. Schwer mußte die Bürgerschaft büßen. Mit eigner Hand zerschnitt der König die ihm überreichten Privilegien der Stadt. Die Fleischer erhielten zur Belohnung von ihm eine Fahne. Sein Hoferichter wurde übrigens be auftragt, die Kämmereirechnungen der Sechsstädte zu prüfen. — Die Schreckenskunde von Wenzels Strafgericht in Bautzen bewirkte, daß sich in Görlitz der Rath mit der Bürgerschaft verglich und als König Wenzel erschien, keine Partei die andere bei ihm verklagte. Auch in Zittau wurden 1414 auf des Königs Befehl drei Rathsherren enthauptet. Trotz dieses abschreckenden Beispiels entstand 1487 in Zittau ein Aufruhr gegen den Rath. Unter Leitung des späteren Bürgermeisters Hans Pabst verlangte man, „der Rath solle nicht Heimlichkeiten haben, nichts eigenmächtig ohne Vorwissen der Bürger untersiegeln und von den städtischen