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Die Strafen der Vorzeit in der Oberlausitz. 17 hangelt werden sollte und der Galgen verschiedener Reparaturen bedurfte. Auch hier zogen die Handwerker in großer Prozession hinaus, um denselben wieder herzustellen. Als der 1492 näher bei der Stadt Lauban steinern erbaute Galgen, von dem der Chronist behauptet, ein Galgen sei bei einer Stadt wenigstens ebenso nothwendig als das tägliche Brot, am 22. März 1824 abgetragen wurde, geschah dies unter denselben Zeremonien wie in Zittau. Das Henken eines Meßpriesters war einst für Lauban mit den unan genehmsten Folgen verbunden. Im Jahre 1415 hatte man hier den flüchtig gewordenen Priester ergriffen, welcher in der St. Georgskirche zu Liegnitz das Sakramentshäuschen erbrochen und die kupferne vergoldete Monstranz geraubt hatte. Man versäumte den Uebelthäter vor der Hinrichtung seiner geistlichen Würde zu entkleiden, sondern henkte ihn ohne Weiteres. Infolge dieses wurde die Stadt von dem Bischof zu Meißen in den Bann gethan. Alle geistlichen Amtshandlungen mußten unterbleiben. Die wiederholten Bemühungen, die Stadt von dem bischöflichen Banne zu befreien, waren vergebens. Erst drei Jahre später gelang es auf dem Konzil zu Kostnitz dem dahin gesandten Bürgermeister unter Vermittelung des schlesischen Herzogs Ludwig II. am 15. Januar 1418 die Befreiung vom Banne von den anwesenden zwei Kardinalen mit vieler Mühe und großem Kostenaufwande zu erlangen. Zuweilen wurde die Strafe auch an anderen Orten als am Galgen vollzogen, z. B. 1604 den 7. August an einem 17 jährigen Reiter Nikol von Ostritz, wegen Exzessen, die er in Zittau im trunkenen Zustande verübt und wegen Drohungen, welche er gegen den damaligen Bürgermeister Prokop Naso ausgestoßen. Er wurde in Eichgraben an einen Birnbaum gehenkt. Die Exekution erregte allgemeines Aufsehen. Ungeachtet aller Fürbitten, die man aus Rücksicht auf die Jugend des Verurtheilten für denselben einlegte, ließ Prokop Naso dennoch die Exekution vollstrecken. Daß man die Urteils vollstreckung allgemein als einen Justizmord und einen Akt persönlicher Rache ansah, geht auch daraus hervor, daß die Chroniken bemerken: „Als man ihm das Sakrament reichte, ward ein Wunderzeichen gerade über der Stadt, desgleichen in der Nacht um 12 Uhr am Himmel gesehen. Außerdem fing der Körper einige Wochen nachher frisch zu bluten an." Auf diese Todesstrafe erkannte man auch mitunter bei sehr geringen Diebstählen. So henkte man z. B. in Zittau 1528 einen Riemermeister George, der Bierkannen, 1686 einen Soldaten, Elias Pusch, der vier Thaler gestohlen und 1597 einen Hospitaldrescher, Hans Jähne, welcher mehrmals nach dem Dreschen Getreide in seinen Kleidertaschen mit nach Hause genommen hatte. In Lauban wurden 1571 den 22. Oktober drei Drescher, welche Nachts aus einer Scheune Korn gestohlen hatten, gehenkt. Der letzte Fall, daß in Zittau ein Dieb gehenkt wurde, kam 1746 vor. Vielfach wurden in Kriegszeiten in den Sechsstädten der Oberlausitz auch Soldaten gehenkt und zwar an hölzerne Galgen, welche aus den Markt plätzen oder bei den Hauptwachen errichtet waren. Die Enthauptung geschah früher in folgender Weise. Der Verurtheilte mußte seinen Hals auf einen Block legen, das Beil wurde darüber gehalten und darauf mit einem