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16 Die Strafen der Notzeit in der Oberlausitz. Die gewöhnlichen Todesstrafen waren Hängen, Enthauptung, Rädern, Zwicken mit glühenden Zangen, Verbrennung, Viertheilen, Lebendigbegraben, Pfählen, Spießen und Ertränken. Das Hängen geschah früher an laublosen Bäumen, später an Galgen, welche man an offener Heerstraße und an Wegescheiden aufrichtete, mittels Weiden- und Strickschlingen. Dem Missethäter waren vorher die Augen verbunden und die Hände auf den Rücken gefesselt worden. Die Leichname der Erhängten wurden, nachdem sie längere Zeit den Raubvögeln zur Speise gedient hatten, vor dem Galgen begraben, ebenso die Leichen von Selbstmördern. Das Hängen war die gewöhnliche Strafe der Diebe, sie galt für schimpflicher als Enthauptung. Kaiser Karls V. peinliche Halsgerichtsordnung setzte schon auf Entwendung von fünf Gulden an Werth die Strafe des Stranges. In Zittau befand sich der 1366 steinern erbaute Galgen auf einem in der Nähe der Neiße aufgeworfenen Hügel. Unweit davon stand seit 1775 der Rabenstein oder das Hochgericht, ein steinernes Schaffst, aus dem die Hinrichtungen mit Schwert oder Rad vollzogen wurden. Unter den ersten, bei denen man den steinernen Galgen benutzte, befanden sich 1368 zwei Gebrüder von Riedburg auf Oderwitz. Sie wurden erst durch die Stadt geführt und dann, wie es bei Adeligen üblich war, iu Stiefeln und Sporen gehenkt. Diese Ritter, welche Erbansprüche an das der Stadt Zittau am 14. März 1365 von Kaiser Karl IV- um 600 Schock böhmische Groschen verkaufte Königsholz erhoben, verursachten derselben mit Rauben und Morden großen Schaden. Mehrmals fielen sie mit ihren Genossen auf den Land straßen Zittauer Kaufleute an. Deshalb mußte in der Pfingstwoche jenes Jahres Zittauische Mannschaft ausziehen, um die Räuber zu verfolgen. Ihrer Spur folgend, ereilte man sie. Nach hartem Kampfe, in welchem mehrere, worunter auch einer der Riedburge, erschlagen wurden, nahm man die Räuber gefangen. Dian gewann dabei sechs Pferde und die geraubten Tuche und that jenen, wie man gefangenen „Landplackern oder Friede brechern" zu thun pflegte, d. h. man henkle sie. Als im Jahre 1811 der Galgen in Zittau feinem Einsturz drohte, so beschloß man, ihn abtragen zu lassen. Da noch am Anfänge dieses Jahr Hunderts dies für einzelne Biitglieder der Baugewerke, bei den damaligen Anschauungen mit Unannehmlichkeiten verbunden gewesen wäre, so konnte nur dann Hand angelegt werden, wenn alle Genossen der dabei in Frage kommenden Zünfte sich betheiligten. Am 27. August genannten Jahres zogen daher, der Baudirektor mit entblößrem Degen zu Pferde in ihrer Mitte, 113 Maurer, 129 Zimmerleute und 16 Steinsetzer hinaus zum Galgen. Nach einer kurzen Ansprache begab sich der Baudirektor unter den üblichen Formalitäten auf denselben. Mit den von den Oberältesten jener Gewerke ihm überreichten Beil und Spitzhammer vollzog er den ersten Hieb und Schlag, worauf erst zur Demolirung geschritten werden konnte. Charakteristisch für jene noch nicht so fern liegende Zeit veranstaltete man nach vollbrachter Arbeit — einen Ball. Aehnlich war eö in Bautzen, als 1725 ein Dieb ge-