eine, welche die Urheberin des Streites gewesen war, mußte diese Flaschen von der Rathswage an dreimal um das Rathhaus tragen. Die schwerste steinerne Flasche daselbst nannte man die „graue Suppe." — Nach Gercken's Geschichte von Stolpen mußten daselbst solche Frauen an einem Markttage zwei Stunden lang die steinernen Flaschen tragen oder ein silbern Schock Strafe zahlen. In Bischofswerda ließ man 1648 und in Mittweida 1618 derartige Flaschen anfertigen. An ^letztgenanntem Orte waren sie von Holz und mit Sand gefüllt. In Oschatz waren dieselben noch 1813 vorhanden. Hoffmann theilt in seiner Geschichte von Oschatz darüber folgendes mit: „An der Giebelseite des Rathhauses nach dem Markte zu, steht der Pranger und über demselben sind an Ketten zwei steinerne Flaschen befestigt, welche 1526 ver fertigt und sonst zänkischen Weibern zur Strafe an den Hals gehangen wurden." (Ausführlicher ist diese eigenthümliche Strafe in des Verfassers „Sitten und Gebräuche in der Oberlausitz rc.," Laus. Mag., Bd. 62, S. 19 u. 20 besprochen). Mehrmals kam auch als Strafe Steine- und Schuttfahren, Herumführung, Straßenkehren u. s. w. vor. So mußte z. B. der Herwigsdorfer Richter 1659 wegen Streitigkeiten der Gemeinde mit dem Rathe zu Zittau von der Klosterkirche über den Marktplatz und zur Mandauer Pforte hinaus Ziegeln fahren. Vielfach wurden liederliche Frauenspersonen mit Schuttsahren bestraft, geziert mit blechernen Hauben, mit Bildern und Schellen oder einen Strohkranz aus dem Haupt. Im Jahre 1717 führte der Stockmeister neun Hosedrescher aus Türchau, welche das Getreide nicht rein ausgedroschen hatten, mit den Dreschflegeln auf den Rücken durch die Stadt. Sie wurden hierauf in den böhmischen Thurm gefangen gesetzt. Eine Diebin, welche sich für eine getaufte Türkin ausgegeben hatte, bestrafte man 1701 in Zittau damit, daß sie die Straßen reinigen mußte. Sie wurde an den Karren durch ein eisernes Halsband angeschlossen, von dem ein Bügel, an dem zwei Schellen angebracht waren, über den Kopf ging, „daß man sie fein hören könnte." Mit der Strafe wurde etliche Wochen jeden Tag sechs Stunden lang fortgefahren. 1682 wird ein dreistündiges Sitzen „im spanischen Mantel" beim Weinkeller in Zittau erwähnt. Kirchenbuße fand hauptsächlich bei Vergehungen gegen das 6. Gebot statt. Die betreffenden Personen mußten drei Sonntage hintereinander während des Gottesdienstes vor dem Altäre knien und ebenso wurde in solchen Fällen die Trauung nicht vor dem Altäre, sondern am Gotteskasten eingesegnet. Von der Mitte des 17. Jahrhunderts an trat an Stelle der Kirchenbuße gewöhnlich Gefängnißstrafe. Erst 1755 am 31. Dezember wurde die Kirchenbuße durch Landesgesetz aufgehoben. Vielfach kam die Strafe in Zittau zwischen 1620 und 1630 vor, z. B. bei einem Bauer aus Hartan. Sonntags wurde in letztgenanntem Falle von der Kanzel verlesen: „Es sei ein armer Sünder, welcher wider das 6. Gebot gelebt und das Schwert verdient hätte, es sei aber auf Fürbitte seiner Frau Gnade erzeigt worden; er werde sich heute wegen seiner groben Sünden mit Gott versöhnen und unter den Kommunikanten der letzte sein; Gott wolle ihm rechtschaffene Buße verleihen; er bäte auch die ganze Gemeinde wegen des gegebenen Aergernisses um herzliche Verzeihung." In vielen Fällen bestrafte man vor 1600 in