Fluchens und Schwörens. In derselben heißt es: „Derjenige, welcher wendisch oder deutsch flucht, soll wenigstens drei Stunden am Halseisen stehen." Von allen Strafen der Vorzeit hat sich diese Strafe am längsten erhalten. Noch 1829 mußten sie die Verbrecher, welche die Klosterkirche in Zittau beraubt hatten, vor ihrer Abführung in das Zuchthaus erleiden. Am 28. Dezember 1833 wurden zwei berüchtigte Holzdiebe aus Oderwitz an einen auf dem Zittauer Marktplatze errichteten Schandpfahl gestellt. Im Jahre 1835 kam in Zittau die Prangerstrafe das letzte mal vor. An die Prangerstrafe erinnern vielleicht auch noch drei Schlösser, welche sich unter den an das historische Museum daselbst abgegebenen Marterwerkzeugen befinden und welche mit den Rainen der Bestraften bezeichnet sind. Brandmarken geschah entweder mittels glühender, mit einem ent ehrenden Malzeichen versehenen Eisen auf die Stirne oder auf den Rücken. Auch wurden beide Wangen mit einem solchen Glüheisen durchbrannt. Ketten- und Reifenschmieden um die Hände, Füße oder den Leib war üblich bei unvorsätzlichen Mördern, welche damit belastet, Wallfahrten verrichten mußten. Als Zeichen verwirkter Strafe mußten begnadigte Missethäter im bloßen Hemde und Unterbeinkleidern, den Strick um den Hals und Ruthen in der Hand haltend, bei Prozessionen mitgehen oder vor der Kirchenthüre knien. Auch noch einige andere, jener Zeit eigeuthümliche Polizeistrafen sind zu erwähnen. Eine derartige Strafe war in Bautzen das sogenannte Narrenhäuschen. Es bestand aus eisernem Gittermerk, war vier Ellen hoch und an der Mauer des St. Petrikirchhofes angebracht. Erst 1733 wurde es infolge von Vorstellungen des Domstiftes auf oberamtlichen Befehl abgebrochen. Dem Verurtheilten hing man ein eisernes Halsband um, an welchem sich ein Bügel befand. An diesem hing ein Glöckchen. Hinter dem zu Bestrafenden ging ein Gerichtsdiener her, welcher auf eine Trommel schlug. Der Sträfling wurde in diesem Aufzuge auf dem Marktplatze herum geführt und zuletzt in das Narrenhäuschen gesteckt. Diese Strafe war seit 1618 eingeführt. Vielfach kamen in den nächsten Jahren derartige Bestrafungen vor, ein Freudenfest für die Gassenbuben, welche nicht unterließen den Sträfling mit Wasser zu spritzen oder mit Koth zu verunreinigen. Eine ganz besonders komische Strafe war das Fla sch ent ragen. Die Flasche wurde an einer Kette und mit einem Halseisen um den Hals be festigt. Es war dies eine Strafe, mit der man verleumderische, zanksüchtige Frauen belegte. Dieses Flaschentragen fand in der Regel an Markttagen statt. Gerichtsboten gingen voraus oder folgten und bliesen in ein Horn, um das schaulustige Volk herbeizulocken. Eine gewöhnlich auf dem Rücken befestigte Inschrift gab den Namen und das Vergehen der Verurtheilten an. In Bautzen gab es hölzerne und steinerne Flaschen, welche an der Raths wage angeschlossen waren. Jeder Frauensperson, welche hier zu dieser Strafe verurtheilt wurde, hing man eineil Zettel mit folgender Inschrift um: Weiber, die sich zanken und schlagen, Müssen diese Flasche tragen. Noch 1678 den 13. Oktober wurden in Bautzen zwei Weiber, die sich auf öffentlichem Markte geschlagen hatten, auf diese Weise gestraft. Die