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11634 BSrsenblattd. Dtschn. Buchh-nd-l. Nichtamtlicher Teil. 258, 5. November 1907. Jubiläums-Stiftung eine besondre Zuwendung von 500 zu machen, welchen Betrag Sie im Voranschlag für das nächste Geschäftsjahr aufgeführt finden. Sie wollen uns hierzu Ihre Zustimmung freundlichste geben. Zur Eröffnungsfeier der Handelshochschule in Berlin, die am 27. Oktober 1906 stattfand, haben die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin Ihren Vorsteher als Vertreter des Berliner Buchhandels eingeladen Die Feier bestand aus zwei Teilen: mittags um 12 Uhr wurde die Einweihung der Handelshochschule durch einen Festakt in der Aula des neuen Hochschulgebäudes in Gegenwart des Deutschen Kron prinzen vollzogen. Abends fand in den Räumen der Berliner Börse ein glänzendes Festbankett statt, an dem 650 Personen teilnahmen. Im großen Lichthof des Kunstgewerbe-Museums in Berlin war als Sonderausstellung eine interessante Auswahl aus der Sammlung »Hans Grisebach« zur Schau gebracht. Aus dem Besitz des Museums waren wertvolle Blätter und Bücher eingereiht, so daß die Ausstellung eine günstige Gelegenheit bot, die Geschichte des Buchdrucks von den Anfängen bis zur Neuzeit zu übersehen und die Druck erzeugnisse der verschiedenen Kulturvölker miteinander zu vergleichen. Am 23. Januar 1907 waren die Mitglieder unserer Korporation mit ihren Damen zu einer Besichtigung dieser Sonderausstellung von der Verwaltung ds Kunst gewerbe-Museums eingeladen worden. Der Direktor P. Jessen empfing die zahlreich Erschienenen und führte sie nach einem einleitenden interessanten Vortrage durch die Ausstellung, indem er auf die wichtigsten und lehrreichsten Ausstellungs werke hinwies. In einundeinhalb Stunden gab der Vor tragende einen klaren Beleg für die hohe Bedeutung der Grisebach-Sammlung, die für alle hervorragenden Epochen des Buchdrucks prachtvolle Belege besitzt. Nach dem Schluß des Vortrags sprach Ihr Vorsteher dem Herrn Direktor Jessen den Dank der Korporation aus. Im Beginn des Jahres 1907 wandte sich der General direktor der Königlichen Bibliothek in Berlin, Herr Professor Harnack, in Übereinstimmung mit der hiesigen Universitätsbibliothek an Ihren Vorstand mit dem Vorschläge, behufs Erleichterung der Ablieferung von Pflichtexemplaren an die beiden Bibliotheken eine Sammelstelle in unserer Bestellanstalt einzurichten. Wir gingen auf den Vorschlag ein und versandten neben dem Rundschreiben des General direktors Harnack und des Direktors Franke die nachstehende Mitteilung an die Mitglieder der Bestellanstalt: »Die Königliche Bibliothek und die Königliche Universitäts-Bibliothek in Berlin wollen, wie Sie aus ihrem Rundschreiben ersehen, auf ihre Kosten in unserer Bestellanstalt eine Sammelstelle für die Sendungen der Verleger an die beiden Bibliotheken (Pflichtexemplare) einrichten. In ihrem Rundschreiben haben der Generaldirektor der Königlichen Bivliothek und der Direktor der Königlichen Üniversitäts-Bibliothek die Vorteile der neuen Sammelstelle auseinandergesctzt. Der Vorstand der Korporation weiß sich in voller Übereinstimmung mit den Mitgliedern der Korporation in der Beurteilung der Belastung des Verlagsbuch handels im Königreich Preußen durch die vorge schriebene Abgabe von zwei Pflichtexemplaren aller neuen Verlagsartikel, Fortsetzungen und Zeitschriften. Der Vorstand der Korporation wird auch nicht verab säumen, jede sich darbietende Gelegenheit zu benutzen, für die Abschaffung dieser uns belastenden Einrichtung zu wirken. So lange aber die gesetzliche Bestimmung in Kraft bleibt, kann es uns nur angenehm sein, wenn die Ablieferung der Pflichtexemplare uns bequemer ge macht wird. Wer die neue Einrichtung der Sammel stelle in unsrer Bestellanstalt benutzt, braucht nicht mehr wie bisher einen besonderen Boten zu den beiden Bibliotheken zu senden und braucht den Boten dort nicht warten zu lassen, bis die Sendung mit der Faktur verglichen und eine Quittung aus gestellt ist. Als Dank für diese neue Einrichtung, deren Kosten lediglich von den Bibliotheken getragen werden, bitten die beiden Bibliotheken, sie auf die Novitäten-Ver- sendungsliste zu setzen; sie hoffen dadurch die neu erscheinenden Bücher gleichzeitig mit dem Sortiments buchhandel zu erhalten. Durch die schnellere Ex pedition sind die Bibliotheken in der Lage, die Auf nahme der Bücher in die von ihnen herausgegebenen Titeldrucke früher als bisher zu bewirken. Wir bitten, von der neuen Einrichtung Kenntnis zu nehmen und im beiderseitigen Interesse von ihr Gebrauch zu machen.« Wir können heute schon Mitteilen, daß die neue Ein richtung sich bewährt. In den Monaten März bis September d. I. wurden befördert für die Königliche Bibliothek 388 Beischlüsse und 2295 Journale (914 kg), für die Uni versitäts-Bibliothek 307 Beischlüsse und 1508 Journale (778 kg). Von der Königlichen Bibliothek ging uns soeben seitens des Direktors, Geh. Regierungsrats vr. Schwenke, die Nach richt zu, daß sich die Sammelstelle in der Bestellanstalt vor züglich bewährt und nur zu wünschen übrig bleibt, daß sie von seiten der Herren Verleger noch allgemeiner benutzt werden möge. Ein Korporationsmitglied teilte uns mit, daß seit Inkraft treten der neuen Handelsverträge Vorlagenwerke mit archi tektonischen oder kunstgewerblichen Vorbildern, die vom Ausland eingehen, von der hiesigen Zollbehörde für zoll pflichtig erklärt und unter der Rubrik »Zeichenvorlagen« ver steuert werden, gleichviel, ob solche im Auslande hergestellt, oder von hier an ausländische Kunden zur Ansicht gesandt und von diesen remittiert werden. — Ihr Vorstand wandte sich in dieser Angelegenheit an den Börsenverein in Leipzig, welcher beschloß, eine Eingabe an das Reichsamt des Innern zu senden. Die Antwort erfolgte vom Reichsschatzamt und lautete, wie uns vom Börsenverein gemeldet wurde, wie folgt: »Nach den von dem Königlich Preußischen Herrn Finanzminister angestellten Ermittelungen hat sich eine Verzollung der in Ihren Eingaben beschriebenen Vor lagenwerke als Zeichenvorlagen nicht Nachweisen lassen. Derartige Werke sind bei den Zollabfertigungsstellen in Berlin stets nach Tarifnummer 676 zollfrei ge lassen worden. Nur die als Umschließungen lose ein gehender Vorlagenbilder dienenden Mappen sind auf Grund der Anmerkung 2 zu den Nummern 667 bis 669 des Zolltarifs nach Maßgabe ihrer Beschaffenheit verzollt worden. Eine Zollfreilassung derartiger Mappen könnte nur dann eintreten, wenn sie als Rückwaren eingehen und diese Eigenschaft den Zoll stellen glaubhaft nachgewiesen wird.« In der vorigen Hauptversammlung wurde der Wunsch geäußert, daß wir den Jahresbeitrag der Korporation für den Unterstützungsoerein deutscher Buchhändler und