74 vr. Hermann Knothe: „die Sechsstädte" war doch kein Landesname. Und begreif licher Weise verlangten grade Fremde die nähere Bestimmung des Landes, in welchem diese Sechsstädte lagen. Wieder war es die landesherrliche Kanzlei, welche den 25. Juli 1446 2s von Ofen aus, wo der junge König Ladis laus damals residirte, ein Schreiben ausfertigte, durch welches der König bestätigte, daß der Rath der Stadt Löbau, „in Oberlausitz gelegen", etliche Briese seiner Vorfahren, Kaiser, Könige und „Markgrafen zur Lausitz", vorgclegt und deren Confirmation erbeten habe, und den jetzigen, wie künftigen Landvoigten „in Oberlansitz" gebietet, diese Briefe zu respectiren. Doch blieb diese einmalige Bezeichnung des Landes als „§j)berlausitz" noch ohne Folgen. Die Prager Kanzlei des Königs Ladislaus, sowie die des Königs Georg Podiebrad bediente sich späterhin stets wieder der alt üblichen Ausdrücke: „Sechsstädte" rc. — Auch der Bischof Rudolph von Levant zu Breslau brauchte nur ein einziges Mal in einem an die Geistlichen des Sechsstädtelandes ge richteten Schreiben (1466) den Ausdruck „Städte der Ober lausitz, welche die Sechsstädte genannt zu werden pflegen" 20. — Erst seit 1474 begegnen wir in den zahlreichen Schreiben des Königs Mathias von Ungarn, dem jetzt die Ober- und Niederlausitz gehörten, folgenden Bezeichnungen auch für das Land Budissin oder dessen Bewohner: „utrague I^usatia", — „die Lande des Markgrafftumbs in Ober- und Niederlausitz", — „unsere Lande und Sechs städte in Oberlausitz", — Mannschaft und Städte unseres Fürstenthums der Sechsstädte Budissin, Gör litz rc. in Oberlausitz gelegen", — endlich bloß „unser Markgrafthum Oberlausitz"o°. — Diese zunächst von 28 I'IobiAsr, I>ods.v. Llsxt. 2» Urkundenverzeichniß II- 99 a. oa Wir führen wenigstens von dem letzten Ausdruck einige Beleg stellen an. (1478) Unterthanen und Getreuen unseres Marggrave-