Höherer und niederer Adel in der Oberlausitz. Von vr. Hermann Knothe. Das ehemalige Milzenerland war von den Deutschen mit Waffengewalt erobert worden. Aller Grund und Boden galt daher jetzt als dem deutschen Könige und dessen Rechtsnach folgern, den nachmaligen Landesherren gehörig. Nur wenige Domänen behielten sich diese darin vor. Alles Uebrige ward an ritterliche Mannen zu Lehn ansgegeben. Selbst die alt- slavischen Adlichen, denen man ihre Güter beließ, werden dieselben nach deutschem Brauch jetzt haben zu Lehn nehmen müssen. Der gesammte Oberlausitzer Adel war daher vom ersten Anfang an Lehnsadel. Nirgends gab es in den eroberten Slavenländern altes Erb' und Eigen, auf welchem ein völlig freier, keinem Herrn zu Dienst und Pflicht verbundener Adel gesessen hätte. Aller Adel hatte hier sein Gut aus Fürstenhand. Wo immer auch in Oberlaufitzer Urkunden das Wort alloäiam vor kommt, bedeutet es einfach „Gut", nicht aber einen völlig dienstfreien und erblichen Allodialbesitz. Im Jahre 1556 gestattete König Ferdinand von Böhmen „aus sonderlichen Gnaden", daß der reiche, kürzlich geadelte Görlitzer Bürger Joachim Frentzel nebst all seinen Erben „alle und jede seine Landgüter, die er vor dem Pönfall jnach Stadtrecht und daher erblichj besessen, auf ewige Zeiten als freieigen innehaben" dürfe. Dies ist das erste Beispiel einer Allodificirung in der Oberlausitz.