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Hvyercr uno meoerer «det m der iooermuntz. 41 1490 sendete König Wladislaus mehrere Schreiben an die öberlausitzer Stände/unter folgender Adresse: „Den Edlen, Gestrengen, Ehrenfesten, Ehrsamen und Vorsichtigen — Herren, Ritterschaft, Landmannen und Städten", — oder mit Ein schluß der geistlichen Ritter-. „Den Würdigen, Edlen, Ge strengen, Wohltüchtigen — Prälaten, Herren, Ritterschaft und Mannschaften der Lande — und den Ehrbaren und Weisen Bürgermeistern und Räthen der Städte." — Alle diese drei Elasten der Lehngutsinhaber, denen seit Ende des 15. Jahrhunderts auch noch die geistlichen Stifter beigezählt wurden, bildeten aber politisch zusammen nur einen einzigen Stand; den anderen Stand bildeten die sechs freien, d. h. landesherrlichen Städte. „Land und Städte" war daher die feststehende kürzeste Formel für die Gesammtheit der isberlausitzer Stände. Es war für die politische Stellung der Sechsstädte von höchster Bedeutung, daß es bei Berathung aller gemeinschaftlichen Landesan gelegenheiten nur „zwei Stimmen" gab, die „des Landes" oder „der Landschaft" und die „der Städte". Eine Beschluß fassung konnte nicht erfolgen, ohne daß zwischen beiden Ständen Einigung erzielt worden war. Der böhmische Landtag dagegen setzte sich aus drei Ständen, Herren, Ritter schaft und Städten, der niederlausitzische sogar aus vier zusammen, indem hier auch noch die Prälaten einen besonderen Stand ausmachten Man wird daher den Unwillen der tberlausitzer Städte begreiflich finden, als 1519 auf einem Lanotage zu Budissin 2» Leuther von Schreibersdorf auf Litschen, der Sprecher im Namen der „Landschaft", einen Vortrag mit den Worten be gann, „daß die Herren, Prälaten und die Mannschaft, als Stände, ihn beauftragt hätten, folgende Antwort zu geben", — oder mit noch bezeichnenderer Aenderung des 22 Neumann, Landstände des Markgrafthum Niederlausitz. 1843. S. 141 ff. 2» kt. Seript. rer. lus. III. S. 560 ff.