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ausgelesene Waare und erst nach einem Aufenthalte daselbst von vier bis sechs Wochen bringen. Sie schlugen daher lieber den weiteren, schlechteren, weil wenig befahrenen Weg über Numburg, Zittau, Friedland, Seidenberg, Schönberg ein und setzten bei Greifenberg über den Queiß, den Grenzfluß gegen Schlesien. Allein Seidenberg und Schönberg gehörten zur Oberlausitz. Sofort verklagten die Görlitzer daher die Zittauer bei dem Könige von Böhmen, daß sie das königliche Verbot nicht respektirten und den unerlaubten Straßen zug begünstigten. Infolge dessen verbot der König 1341 die Straße über Friedland nach Schlesien nicht nur für den Waid, sondern „für jedwede Maaren." Hierdurch ward der gesammte durch die Oberlausitz gehende Handelsverkehr über Görlitz gewiesen, wo nun von allen Maaren ein „Durch gangszoll erhoben wurde. Seitdem gab es zwischen Görlitz und Zittau un aufhörlich Zerwürfnisse „wegen der Straße." Alljährlich wurde in Görlitz „vor gehegtem Dinge auf freiem Markte ausgerufen, daß man keine neuen Straßen im Weichbild fahren solle." Aber oftmals kehrten sich Zittauer Fuhrleute nicht daran, sondern fuhren doch über Friedland nach Schlesien. Vielfach wurden dieselben nun von den Görlitzern angehalten und gefangen gesetzt. Seit Anfang 1410 finden wir, daß wiederholt von Abgeordneten der Städte Görlitz und Zittau Tage zu Ostritz abgehalten werden „von der Straße wegen." Es waren drei Punkte, worüber Zittau sich beschwerte, vor allem, daß Görlitz den Weg über Friedland völlig verhindern wolle, ferner daß es die in seinem Weichbild ihm allerdings zustehende Obergerichtsbarkeit willkürlich ausdehne, endlich daß es den in der Stadt Görlitz zu erlegenden Zoll eigenmächtig erhöht habe. Da die Görlitzer Rathsrechnungen aus den Jahren 1411 und 1412 fehlen, so erfahren wir während dieser Zeit nichts von dem weiteren Verlaufe des Streites. Aber er dauerte auch 1413 noch fort. Ja er gewann eine noch größere Tragweite, als (Sept. 1413) sowohl Kaufleute aus Frankfurt an der Oder sich über die „ungewöhnlichen Zölle" zu Görlitz, als Kaufleute aus Liegnitz und Breslau über die Verhinderung des direkten Straßenzuges von Schlesien nach Zittau, durch Görlitz, unmittelbar bei dem Könige beklagten. Im Herbste dieses Jahres (W. v. d. 28. Okt.) sendete der Görlitzer Rath nicht nur Abgeordnete nach Prag zu dem Könige und dessen Rächen mit Abschriften seiner Straßenprivilegien, sondern begehrte auch von dem Landvogte, „daß er ihnen und den Zittauern einen endhaften Tag vor dem Könige legen solle." Zwar versuchten beide Vögte, Hlawatsch von der Duba und Polenz, auf einem Tage zu Löbau (W. v. d. 13. Jan. 1414) nochmals zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln, allein vergeblich. So zogen denn beide nach Prag zu dem an gesetzten Rechtstage vor dem Könige. Der Rath von Görlitz hatte hierfür die umfassendsten Vorkehrungen getroffen. Schon zu Neujahr hatte er den Landvogt bei dessen Anwesenheit in Görlitz „geehrt mit 10 Schock Gr, sonderlich um unseres Geschäfts willen mit den Zittauern;" auch der Frau Vögtin hatte er 10 fl. ung. verehrt. Sogar den König selbst und seine Räthe hatte er beschenkt „mit Kleinod, Jagdhorn, Wildpret, prvxtor luturnm kcmmn" (kostete 7 Schock), desgleichen nochmals „mit zwei Habichten durch unsres Bestes willen" (kosteten 6 Schock 8 gr.). Auch den Landadel hatte man gebeten, mit nach Prag zu ziehen.