wieder herzustellen, d. h. die Petrikirche wieder zur Simultankirche zu machen und dies ist sie noch heut. Nach der erblichen Ueberweisung des Landes an Kursachsen (1636) wurden die evangelischen Kirchensachen von Kurfürst Jo hann Georg I. uiüer sein „Geheimes Consilium" gestellt, welches sie wieder an das sächsische Landesconsistorium zu verweisen pflegte. Als aber das kursächsische Regentenhaus selbst zum Katholicismus übergetreten war und nun die in Dresden und anderswo in den Erblanden lebenden Katholiken das Bedürfniß empfanden, unter einem eignen, dem Lande angehörigen Bischof zu stehen, wurde jedesmal dem Dekan zu St. Petri in Bautzen, der ja bereits als „Administrator" alle bischöfliche Rechten ausübte, von der Curie auch der Titel eines Bischofs in partibus verliehen. °) Knotbe. Der Antheil der Oberlausitz an den Anfängen des dreißigjährigen Krieges 1880, und Laus. Mag. 1880. 34; 37; 88.