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13398 Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 258, 7. November 191l>. bare Zeit der Herren Kollegen wahrlich nicht in Anspruch zu nehmen suchen. Aus letzterem Grunde komme ich auch nicht weiter auf die Bemerkung des Herrn Schneider, bezüglich meiner »kleinen Zeitschrift«, weiter zurück und betone nur, daß jedem Interessenten der Beweis für die regelmäßige Auflage derselben gern erbracht werden wird Erwähnen muß ich aber wenigstens noch die Heraus forderung des Herrn Schneider. Er behauptet m seiner Insertions-Einladung, daß monatlich 100 000 Exemplare seiner Blätter direkt in Umschlag versandt werden. In seiner Er widerung auf mein Eingesandt drückt er sich etwas vorsichtiger aus und behauptet nur, daß die Auflage »von September dieses« ab 105000 Exemplare »aus mache«. Er will das auf meine Kosten notariell bestätigen lassen. Ich könnte diese Heraus forderung gern annehmen und Herrn Schneider jetzt auffordern: die notarielle Urkunde darüber beizubringen, daß, entsprechend seiner ursprünglichen Behauptung von den September- und Oktoberheften seiner »Blätter« je 100 000 Exemplare einzeln in Streifbänder verpackt an mindestens 100 000 Lehrer usw. mit der Post versandt sind . Herr Schneider würde aber wohl keinen Notar finden, der ihm über eine bereits erfolgte Versendung eine derartige Urkunde ausstellt, denn dieser Notar würde sich einer groben Pflichtver letzung schuldig machen, wenn er die Bescheinigung ausstellte, ohne den Versand selbst überwacht zu haben. Herr Schneider hätte also mit dieser seiner Herausforderung, ebenso wie mit seinen Behauptungen in seiner Insertions-Einladung, etwas vorsichtiger sein sollen. Ich zweifle aber, wie ich zu Herrn Schneiders Beruhigung am Schluß versichern kann, durchaus nicht daran, daß die Probeheft-Auflage wirklich in der angegebenen Höhe gedruckt und versandt wird. Die Art und Weise aber, wie Herr Schneider eine Probeheft-Auflage zu einer garantierten Mindest.Auflage stempelt, und welche wohl dazu angetan erscheint, eine Irreführung der Inse renten herbeizuführen, halte ich nicht für zulässig. Man möge mir verzeihen, wenn ich deshalb in diesen schönen Oktobertagen den »Pelz für Standesfürsorge und allgemeine Menschenliebe« an gezogen habe. Osterwieck, 30. Oktober 1910 A. W. Zickfeldt. Auch ei» Beitrag zur Lieferungspflicht des Verlegers. Am 8. August d. I. wurde bei mir von einem Privatlehrer vorerst zur Probe ein Exemplar Realienbuch für katholische Schulen Württembergs bestellt, worauf ich sofort bei Herrn Jos. Bernklau, Kgl. Württembergischem und Kgl. Bayrischem Hofbuch händler, in Leutkirch 20 Exemplare direkt per Post nach Erscheinen bestellte. Am 8. Oktober bekam ich direkt ein gedrucktes Avis, daß das Realienbuch in der zweiten Hälfte des Monats zum Versand komme, und zwar direkt von der Buchbinderei in Stuttgart wegen der hohen Herstellungskosten und nur gegen Voreinsendung des Betrags oder gegen Nachnahme, worauf ich sofort zurückschrieb, den Betrag hierfür nach Belieben zu erheben durch Nachnahme oder beim Kommissionär über Stuttgart, obwohl ich in den letzten zehn Jahren jedes Jahr eine kleinere Partie katholischer Lehr bücher bezog und stets glatt verrechnete. Am 22. Oktober wurden von den katholischen Schülern die Realienbücher verlangt, und ich hörte allenthalben, daß solche überall zu haben seien; auch mein Besteller, der betreffende Privatlehrer, reklamierte am 23. Oktober mit dem Bemerken, daß er Exemplare schon selber vom Verleger erhielt, worauf ich bei Herrn Bernklau, Leutkirch, selbst reklamierte und gleich noch mals 10 Exemplare bestellte. Da ich jedoch am 27. Oktober noch ohne Nachricht und ohne Bücher war, so verschaffte ich mir in einem Geschäft 1 Exemplar, um solches endlich meinem Besteller zu liefern, um nicht ganz das Ansehen zu genießen, als ob ich überhaupt nichts geliefert erhielte. Am selben Abend, 27. Oktober, erhielt ich dann als Fracht gut, statt wie bestellt mit Post, die ersten 20 Exemplare und in derselben Stunde auch noch die letzten 10 Exemplare durch Post ab Leutkirch. Die Annahme der letzten 10 Exemplare verweigerte ich an fangs, da ja voraussichtlich dieses Jahr kein Exemplar mehr unterzubringen ist, erhielt jedoch andern Tags eine offene Post karte: »Bestellkarte liegt vor, und werde ich die Sache sofort meinem Rechtsanwalt übergeben«. Bin ich verpflichtet, die Exemplare zu behalten und zu be- zahlen, zumal mir eine Bestellung an den betreffenden Privatlehrer entging mit wenigstens 60 Exemplaren, da der Verleger jedenfalls diese Bestellung selbst gemacht hat? Zur Entschuldigung bringt der Verleger vor: 20 Exemplare wurden schon am 19. Oktober in Stuttgart angewiesen. Als zwanzigjähriger Provinz-Sortimenter weiß aber Herr Bernklau so gut wie ich, wie peinlich es ist, wenn einzelne Verkäufer an einem Platze früher geliefert erhalten; daher hätte er der be treffenden Buchbinderei in Stuttgart die genaue Anweisung geben müssen, an verschiedene Handlungen in einer Stadt zu gleicher Zeit abzusenden und nicht an mich ca. sechs Tage später. Tuttlingen, 29. Oktober 1910. Erwiderung. Herrn Franz Braun in Tuttlingen erwidere ich auf vorstehen- des zu seiner Orientierung: Alle eingelaufenen Bestellungen auf das neue, amtliche Realienbuch wurden genau nach dem Datum des Einlaufes expediert, und solche lagen schon seit Ostern 1910 vor. An die Geschäfte in einer und derselben Stadt zu gleicher Zeit abzusenden, kann nur dann möglich sein, wenn die Be stellungen von denselben auch am gleichen Tage einlaufen, weil täglich effektuiert wird. Von dem Realienbuch wiegen 6 Exemplare 5 Kilo, es liegt daher im Interesse des Bestellers, bei 20 Exemplaren, die 2 Porto kosten würden, den Bahnweg zur Beförderung zu wählen. Wenn bei Bestellung kein Lieferungstermin angegeben wird, ist der Besteller jederzeit zur Annahme der Sendung gesetzlich ver pflichtet, vorausgesetzt, daß die Lieferungszeit in dem Rohmen des Erlaubten sich befindet. Bei Einführung eines neuen Lehrbuches im ganzen Lande ist bekanntlich der Ansturm so groß, daß er nur mit Aufbietung aller Kräfte ordnungsmäßig bewältigt werden kann; es kommen alle daran — einer nach dem andern, ganz genau in der Reihen folge des Einlaufes. Herr Braun interessierte sich, wie es schien, nicht für das neue Realienbuch, sonst hätte er doch mehr als 30 Exemplare bestellen müssen, wo doch eine Buchbinderei an seinem Platze einen sehr großen Posten bezog und dieser doch untergebracht werden mußte. Diese Jnteressenlosigkeit war jedenfalls auch der Grund, warum die Lehrer-Aspiranten-Schule in Tuttlingen bei meinem Sortimente direkt ihre Bestellung gemacht hat, was nun Herrn Braun jetzt hinterher so verdrießt. Herr Braun schrieb mir auf einer Postkarte vom 23. Oktober wörtlich: »Solche Bevorzugung (es ist die Lieferung an die Aspiranten schule gemeint) werde ich jetzt einmal satt, denn bei den kath. Schulbüchern Muths ging es mir ebenso und ähnlich bei den evang. Volksschulbüchern der Union. Ich werde im Börsenblatt und Sortimenter die Lieferungsart beleuchten.« Herr Braun hat nun seine Absicht ausgeführt. Für mich ist der Fall erledigt und abgetan, ich werde in Zukunft auf solche Angriffe nicht mehr reagieren. Leutkirch, 4. November 1910. Joseph Bernklau, k. württ. u. k. bayer. Hofbuchhändler. Verlagsrecht. Anfrage. Ich habe am 6. Mai 1908 einen Vertrag betreffend Über nahme des Verlages einer vierten Auflage eines Buches, das bisher in einem andern Verlag erschienen ist, abgeschlossen, dessen wichtigster Passus lautet: Der Druck soll spätestens Ostern 1909 beendet sein. Ich habe das überarbeitete Manuskript nicht eingefordert, der Verfasser hat es auch nicht gesandt, kann ich jetzt noch zur Erfüllung des Vertrages gezwungen werden. — 8- 8.