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1461 66 1462 „Das haben die Gesetzgeber wohl gefühlt. So z.B. hat unser Staatsrath es in seinen Motive» zu dem Gesetz vom 11. Juni 1837 geradezu ausgesprochen, „ein Plagiat (denn wir sind hier in dieser Materie) könne unter Umstän den von der Ausdehnung sein, um nur als Nachdruck an gesehen werden zu können. Eine bestimmte Grenze lasse sich durch gesetzliche Vorschriften aber nicht ziehen." „So viel in Beziehung auf die Deutschen Verhältnisse. Was unsere klugen Nachbarn, die Franzosen, betrifft, so haben dieselben gleichfalls eingesehen, daß, wenn die'Ge- setzgebung in diese zarte Materie mit roher Hand eingreifen wollte, sie ihnen den ungeheuren Vortheil, den zweck mäßige, die Grenzen der Billigkeit nicht überschreitende Auszüge, so wie erlaubte Wieder-Abdrücke gewähren, entziehen würde, und sich in dieser Hinsicht durch die Art. 2—4 des Statuts für die Autoren - Association in Paris zu sichern gesucht. „Diese enthalten im Wesentlichen die Bestimmungen: „daß Auszüge, ihrem Umfange nach, den vierten Thcil des Originals niemals überschreiten dürfen; daß jeder Wieder abdruck seine Quelle angeben müsse und daß ein Honorar für den Wiederabdruck zu zahlen und zwischen Autor und Verleger, so lange bis letzterer zu der Hälfte seiner Ausla gen gebracht ist, zu theilen sei, für ein Quantum von je 1000 Buchstaben so und so viel, nach Verschiedenheit der Städte, in welchen die wiedcrabdruckende Zeitschrift er scheint." Die letztere Bedingung ist gewiß vollkommen ge eignet, dem Mißbrauch Schranken zu setzen, da dieser al lein seinen Grund darin hat, daß malhonette Redactionen Nichts zahlen wollen. Deutsche Redactoren dahin zu bringen, eine Convention wie die Pariser Autoren mit ein ander zu schließen, möchte aber vor der Hand noch seine großen Schwierigkeiten haben. Darum habe ich mein Augen merk zunächst nur auf das gleich Ausführbare „den Nach ruck eines Ganzen aus einem Blatt in das andere" gerichtet und halte es vorläufig füp hinreichend, wenn nur diesem Unwesen, durch ein Uebereintommen der Redactoren unter einander, ein Ziel gesetzt wird." Bei der in Folge der Aufforderung des Herrn O,. Hitzig in Berlin veranstalteten Versammlung der Re- dactocen der dortigen Zeitschriften waren nicht allein fast sämmtliche Eingeladene erschienen und gaben einander die genügendsten gegenseitigen Erklärungen in der frag lichen Beziehung, sondern cs vereinigten sich die Anwe senden auch darüber, daß sie, jeder für sich, den übrigen Deutschen Redaktionen den Antrag zu einer gleichen Ver brüderung mit ihnen machen wollten. Auch wurde beschlos sen , sich zu verpflichten, daß, wenn etwa der Fall einträte, daß Einer oder der Andere von Einem, welcher der Vereini gung beigetreten, dennoch durch den Nachdruck eines Auf satzes aus seinem Blatte in seinem Rechte gekränkt würde, dies zwar unnachsichtlich in dem Blatte des Beeinträchtig ten gerügt werden sollte, jedoch nicht eher, als bis in ei nem Privatbriefc der Nedacteur des Journals, welches den Nachdruck enthielt, aufgesordert worden, sich in einer be stimmten Frist über den Zusammenhang der Sache zu er klären ; indem bei den Praktiken, welche sich literarische In dustrie-Ritter erlaubten, es leicht möglich sein könne, daß der des wissentlichen Nachdrucks Verdächtige in gutem Glau ben gehandelt und selbst, z. B. durch Abschrift eines schon gedruckten Artikels, hintergangen worden. M i s c e l l e. Die erste Buchhandlung in Hof wurde un term 16. Juli 1738 durch Sieding errichtet und ging am 20. April 1793 auf G. A. Grau— am 1. Juni 1828 auf den Sohn — den gegenwärtigen Besitzer, über- Verantwortlicher Redactcur: C. F. Ddrfsling. B e k a n n t in pränuINcrations - und Subscriptions- An; eigcn. (3437.) Reinick's Lieder mit Qriginal-Radirungcn Düsseldorfer Künstler. Im Laufe dieses Monats erscheint und wird an die ver- ehrlichcn Besteller sofort versandt: Lieder eines Malers mit Randzcichnnngen seiner Freunde. Düsseldorf 1838. Mit 31 Qriginnl-Radirungen Düsseldorfer Künstler. Subscriptionspreis: 5,^. Mit ferneren Bestellungen auf feste Rechnung wollen sich die Buchhandlungen an den Unterzeichneten wenden, von wel chem Exemplare zum Subscriptionspreise mit lbj) Rabatt zu beziehen sind. Bei Bezug von 10 und mehr Exemplaren werde ich gern vorthcilhafterc Bedingungen cintreten lassen. Köln, 6. Juli 1838. M. Du Mont-Fchauberg. a ch ungen. Luch er, Musikalien u. s. w. unter der Presse. (3438.) Notiz. Das Taschenbuch Penelope für 1839 mit Beiträgen von W, Alexis, Bernd von Guscck, W. von Lüdemann, F. Voigts, Kilzer, Mat - thäi, I. Mosen, Vogl w. und den Portraits der Victoria mit Faksimile nach der Natur gcm. von Vogel v. Vogclstein , der Erzherzogin Sophie v. Ocst- reich nach Kriehuber, Mad. Neumann-Haitzingcr von Ercuzbaucr und andern Sccncn in Stahlstich nach Lin dau , Richter >c- erscheint bis Mitte August zu dem bekannten Preise von 1 16 >/. und geben wir auf 10 bestellte, ein Freiexemplar. Sollten Handlungen von diesem interessanten Jahrgange niehr als die vorjährige Fortsetzung zu haben wünschen, so bittet um recht baldige Aufträge I. l. Hinrichssche Buchh.