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13194 vörlendlatl s. d. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 268, 17. November 1908 I. A. Stargardt in Berlin. 13233 *Vor Hundert Jahren. Erinnerungen, zusammengestellt von v. Romberg. Ausg. auf Velinpapier 12 ./6; in Ganzlein wand 13 60 auf Büttenpapier 16 ^6. Hugo Steinitz Verlag in Berlin. 13230 Strecker ä: Schröder in Stuttgart. 13204 Naturwissenschaftliche Wegweiser. Serie Bd. 1: Klein: Die Welt der Sterne. 8. Taus. 1 geb. 1 ^ 40 Verlagsbuchhandlung „Styria" in Graz. 13218 2 ^ 20 86d. 3 80 "0 karg prima Wilhelm Süsscrot in Berlin. 13231 I^itsratur. 4 G. Szclinski «L Co. in Wien. 13224 E. F. Thienemann in Gotha. 13256 2 ^ 50 ^ ^ Verlag der Jugendblätter in München. 13208 Lenker: Die Ladern im Lrie^e 1800—1871. 1 ^ 50 H. Verlag „Harmonie,, in Berlin. I) 4 Reimann: Hans von Bülow. Bd. I. Etwa 5 Verlag „Lumen" in Wien. 13212 F. Bolckmar in Leipzig. 13241 *L1ätter kür Lüeberkreunlle. VIII. labr». Lekt 4. 8 Verlag Vv. Wcdekind L Co., G. m. b. H. in Berlin. 13229 Neuffer-Stavenhagen: Märchenfäden. 3 Carl Winters Nniv.-Bnchh. in Heidelberg. 13235 *Vierordt: Deutsche Hobelspäne. 2. Tausend. Kart. 1 50.--H. Richard Wöpke in Gotha. 13238 Buchhandlung Ir. Zillessen in Berlin. 13215 AEitner: Aus dem Leben fürs Leben. Geb. 3 60 H. Nichtamtlicher Teil. Zum Entwurf eines Gesetzes über die Anzeigensteuer. <Bgl. Nr. 262, 26», 264, 2SS d. Bl.) Der Anzeigensteuer-Gesetzentwurf bildete den Gegenstand eingehender Beratung in der am Sonnlag, 8. d. M., im Restaurant Wilhelm« in Posen abgehaltenen, zahlreich besuchten Hauptversammlung des Provinzialvereins Posener Buchdruckereibesitzer, der die Zeitungs verleger und Buchdruckereibesitzer der Provinz Posen um faßt. Zeitungsoerleger G. Wagner-Posen wies in seinem Referat daraus hin, daß durch die geplante Jnseratensteuer nicht nur die Zeitungsbetriebe durch Verringerung der Jnseratenaufträge, sondern vor allem die Kaufleute und G-werbetreibenden durch Verteuerung der für sie unentbehrlichen Reklame wirtschaftlich schwer geschädigt würden. Redner berührte die verschiedenen Abschnitte des Gesetzentwurfs, hob hervor, daß die Zeitungsverleger als Steuererheber fungieren und die Gewähr für Abführung der Steuer selbst für die ihnen nicht einmal bezahlten Inserate übernehmen sollten, und kam zu dem Schluß, daß die Vorlage betreffend Anzeigensteuer nicht nur unberechtigt, sondern auch undurchführbar sei. Die Versammlung gab nach Beendigung der anschließenden Besprechung ihrer Ansicht durch einstimmige Annahme folgender Entschließung Ausdruck: »Der Provinzialverein Posener Bnchdruckereibesttzer und die in ihm vereinigten Zeitungsoerleger wenden sich auf das entschiedenste gegen die vom Reichsschatz sekretär vorgeschlagene Jnseratensteuer, die geeignet ist, einem blühenden Gewerbe eine Sondergewerbesteuer aufzubürden und das ganze Wirtschaftsleben der Nation, in dem nun einmal die moderne Reklame des Inserats zu einem ausschlaggebenden, von keinem Kaufmann zu missen den Faktor geworden ist, empfindlich zu schädigen.« Der Vereinsvorstand wurde beauftragt, die Entschließung den maßgebenden Stellen zur Kenntnisnahme zu übermitteln und in der ihm zur Verfügung stehenden Presse zu ver öffentlichen. (Zeitschrift s. Deutschlands Buchdrucker.) Zur Anzeigensteuer. Meines Erachtens dürste die Anzeigensteuer dem Sortiment weniger schaden als in Nr. 262 d. Bl. ausgesprochen wurde. Die Steuer zahlt selbstverständlich der Verleger, und es bleibt diesem überlassen, seine Preise für Anzeigen zu erhöhen. Wenn die Steuer pro 1000 Auflage und pro Quadrat zentimeter berechnet wird, so hat der Herr Staatssekretär eine ebenso einfache wie gute Einnahmequelle — und diese wäre ihm zu wünschen. Leipzig, 10. November 1908. Gustav Schlemminger. Zur Anzeigensteuer. Zur Anzeigensteuer wird dem Leipziger Tageblatt von fachmännischer Seite geschrieben: Falls das Jnseratenwesen wirklich mit der ge planten neuen Steuer belegt wird, dürfte es sich wohl empfehlen, — ähnlich wie das neue Weingesetz amtliche Sachverständige zur Unterstützung der Behörden vor sieht —, auch für die Anzeigensteuer eine ähnliche Ein richtung zu treffen. Solche Sachverständigen würden allein in der Lage sein, die großen Schwierigkeiten, die die Vor lage bei einem erschöpfenden Erfassen der Inserate in steuer licher Beziehung gar nicht vorsehen kann, zu begutachten. Was geschieht beispielsweise mit der für Inserate bereits bezahlten Steuer, die aus irgendeinem Grunde nicht voll erscheinen können, weil der Auftraggeber verstorben oder insolvent geworden ist, oder weil das von einer Annoncen expedition angenommene Inserat nachher von den Zeitungen abgelehnt wird, obwohl die Steuer nach dem Gesetz bereits im voraus bezahlt ist? Was wird ferner, wenn ein Blatt zu erscheinen aufhört,