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7102 «örl-nil-t! !. d. r^chn. Sllch?»Ndel- Mchtamtlicher Tell. 13S, 11. Juni 1912. worden, eine Denkschrift des Weltwechselrechtes zu bearbeiten und vr. Meyer leistete diesem Aufträge auch Folge. Als 1. Teil dieser Denkschrift erschien im Deichertschen Verlage, Leipzig, eine Sammlung der geltenden Wechselgesetze, als 2. Teil der Entwurf eines einheitlichen Weltwechselrechtes, das die wechselrechtlichen Normen 6s Is^s tsrsnäa. behandelte. Während der 2. Band von dem Deckerschen Verlage in keiner Weise beanstandet wurde, erblickte der Verlag in dem 1. Bande ein Konkurrenzwerk des vr. Meyer gegenüber dem vom Decker- schen Verlage geplanten Sammelwerke. Und die Herausgabe des Konkurrenzwerkes, so behauptete der Verlag, vertrage sich nicht mit dem von vr. Meyer geschlossenen Verlagsvertrage, noch viel weniger aber mit dem Beschlüsse der Herausgeberkonferenz, daß alle neuzuschaffenden Werke der Herausgeber über Handelsrecht nur im Deckerschen Verlage erscheinen dürften. Der Verlag ging zunächst gegen den Deichertschen Verlag in Leipzig klageweise vor, wurde aber in 2 Instanzen abgewiesen. Seine zweite Klage richtete sich gegen vr. Meyer selbst, von dem Unter- lassung und Schadenersatz begehrt wurde. Der Verlag machte geltend, die Herausgabe des Weltwechselrechts sei ein Konkurrenz- Werk, das vr. Meyer nicht habe in einem andern Verlage er scheinen lassen dürfen. Es sei auch recht bedenklich, daß vr. Meyer das wertvolle Material, das ihm erst von dem Verlage unter großem Kostenaufwande zur Verfügung gestellt worden sei, ohne dessen Einwilligung zu dem Konkurrenzwerke benutzt habe. Der Verlag machte dem vr. Meyer sogar in gewissem Sinne den Vorwurf des Plagiats, da in seinem zweiten Werke häufig wört lich oder beinahe wörtlich dieselben Übersetzungen und Zitate an- gewendet seien wie in dem Deckerschen Sammelwerke, vr. Meyer verteidigte sich damit, sein Weltwechselrecht sei kein Konkurrenzwerk, die Handelsgesetze des Erdballes und das Weltwechselrecht er- gänzten sich vielmehr, schlössen aber einander nicht aus. Darauf, in wessen Verlage das Weltwechselrecht habe erscheinen sollen, habe vr. Meyer gar keinen Einfluß gehabt, das sei lediglich Sache der Ältesten der Kaufmannschaft selbst gewesen. An den Heraus- geberbeschluß fühle er sich nicht gebunden, da er diesen Beschluß nicht mit gefaßt habe. Die Klage des von Deckerschen Verlages war sowohl vom Landgericht als auch vom Kammergericht Berlin abgewiesen worden. Ganz unerheblich sei zwar, so führte das Berufungsgericht aus, die Frage, ob dem Beklagten ein Ein fluß darauf zugestanden habe, in welchem Verlage das Welt- wechselrecht habe erscheinen sollen. Die Klage des Verlages scheitere aber zunächst schon daran, daß das »Wechselrecht« des Beklagten kein Konkurrenzwerk gegenüber den »Handelsgesetzen des Erdballes« sei. Beide Werke beeinträchtigten sich in keiner Weise, ergänzten sich vielmehr. Selbst gegenüber dem Drunklerschen Schlußbande, der sich ent gegen dem ersten Plane, ein Registerband zu sein, zu einem umfangreichen Überblicke über das ganze in den Handelsge- setzen aufgespeicherte Material herausgebildet habe, sei das Werk des Klägers kein Konkurrenzwerk. Auch eine Verletzung des Herausgeberbeschlusses, dem übrigens der Beklagte gar nicht zu gestimmt habe, liege nicht vor. Eine rechtlich bindende Ver pflichtung im Sinne dieses Beschlusses habe er in keiner Weise über nommen. Selbst wenn dies aber der Fall wäre, würde eS sich doch zunächst fragen, ob eine Verpflichtung eines Schriftstellers, Werke bestimmter Art nur in ein und demselben Verlage erscheinen lassen zu müssen, überhaupt rechtlich zulässig sei Die Benutzung des dem Beklagten von dem Verlag zur Verfügung gestellten Materials könnte höchstens dann unsittlich sein, wenn sie zu Kon- kurrenzzwecken erfolgt sei. Das aber sei eben nicht der Fall. Vollständig zurückzuweisen sei aber der dem Beklagten gemachte Vorwurf des Plagiats. Nach Lage der Sache sei er direkt ge zwungen gewesen, die fremdländischen Übersetzungen u. a. in seinem Werke wörtlich oder beinahe wörtlich so zu verwenden, wie dies auch in den Handelsgesetzen geschehen sei. Das Reichs gericht, bei dem der klagende Verlag Revision eingelegt hatte, stimmte dem Kammergericht zwar darin bei, daß das Weltwechsel recht des Beklagten ebensowenig ein Konkurrenzwerk als ein Plagiat der Handelsgesetze sei, Ein Mann von dem wissenschaft lichen Rufe des Beklagten sei besonders über letzteren Vorwurf vollständig erhaben. Unaufgeklärt vom Berufungsgerichte sei aber die Frage geblieben, ob und inwieweit der Beklagte an den sogenannten Herausgeberbeschluß gebunden gewesen sei. Das bedürfe vor allem noch einer Nachprüfung durch das Berufungs gericht, weshalb das Urteil aufzuheben und zurückzuweisen sei. (Aktenzeichen: I. 270/11.) Brich-A«Sstellung in Zürich. — In den Räumen des Kunstgewerbemuseums der Stadt Zürich ist unter der Mit wirkung der Firmen C. M. Ebell, Albert Müller und Rascher L Co. eine Ausstellung eröffnet worden, die dem Publikum: Das mo derne Buch, seine technische Ausstattung in Material,Type, Satz, Druck, Illustration und Einband vor Augen sühr^. Die Ausstellung ist bis Mitte Juli geöffnet. Besuchszeit 10—12 und 2—6 Uhr. Der deutsche VolkS-LchillerPreiS für die Jahre 1912/13 soll nach einer Meldung des »Literarischen Echo« dem Wiener Schriftsteller Rudolf Hawel zuerkannt worden sein. Hawel, der 52 Jahre alt ist und als Volksschullehrer in Wien lebt, hat sich als Dichter der Volksstücke »Mutter Sorge« und »Heimchen im Hause«, der Komödie »Die Politiker«, des Schauspiels »Heimkehr« und der Legende »Frieden« bekannt gemacht. Eine Borlesuug über Leben und Arbeit in Berlin. — Im kommenden Wintersemester wird in der Berliner Universität — es ist etwas Neues nicht nur für die Berliner Uma. matsr, sondern für die deutsche Wissenschaft überhaupt — Geh. Rat Prof. vr. Gottfried Zoepfl, der Nationalökonom, eine Vor lesung über Leben und Arbeit in Berlin halten. Der Gelehrte wird hier die Reichshauptstadt in gesellschaftlicher, in Volks- und weltwirtschaftlicher Beziehung zum Gegenstand seiner Darstellung machen. Deutscher Werkbuud. — Die Generalversammlung des Deutschen Werkbundes, die kürzlich in Wien tagte, beschloß auf Einladung des Rates der Stadt Leipzig und der Ortsgruppe Leipzig, vertreten durch die Delegierten Baurat Weidenbach und Verlagsbuchhändler vr. Julius Zeitler, die Tagung für 1913 in Leipzig abzuhalten. Personalnachrichten. Direktor Ladwig Ganglbauer f. — In Relawinlel bei Wien ist nach langem schweren Leiden der Direktor der Zoo logischen Abteilung des Naturhistorischen Hofmuseums in Wien, Regierungsrat Ludwig Ganglbauer, einer der bedeutendsten Ento mologen der Gegenwart, im 66. Lebensjahre gestorben. Er war zu Wien geboren und hatte an der Universität seiner Vater stadt studiert. Nach kurzer Tätigkeit als Lehrer am Wiener Akademischen Gymnasium trat er als Assistent in das zoologische Hofkabinett. 1885 wurde er Kustos und bald darauf Direktor der Zoologischen Abteilung des neuorganisierten Hofmuseums. Von 1882 bis 1884 war er Redakteur der »Wiener entomologischen Zeitschrift«, dann Fachreferent für den von der Zoologischen Station in Neapel herausgegebenen Jahresbericht. Er hat zahl reiche Abhandlungen in den »Verhandlungen der Zoologisch- Botanischen Gesellschaft«, in der »Deutschen entomologischen Zeitschrift« und in anderen Fachorganen veröffentlicht. Grund legend wurde sein großes (unvollendetes) Werk »Die Käfer von Mitteleuropa«, das 1882 zu erscheinen begann. Auch die Annalen des Naturhistorischen Hofmuseums enthalten zahlreiche wertvolle Arbeiten aus seiner Feder. Ganglbauer war korrespondierendes Mitglied der kais. Akademie der Wissenschaften in Wien und zahl reicher gelehrter Fachgesellschaften des In- und Auslandes, u. a. auch der Deutschen entomologischen Gesellschaft in Berlin. Albert Welti -s-. — In Bern ist fünfzig Jahre alt der be kannte Schweizer Maler Albert Welti dem Herzleiden, das ihn vor Jahresfrist befallen hatte, erlegen. Welti, ein Schüler Böcklins, in dessen Atelier er von 1888 bis 1890 gearbeitet hat, wohnte lange Jahre in München, bis ihn die von der Eidgenossenschaft übertragene künstlerische Ausschmückung des Ständeratssaales nach Bern rief. An dieser Arbeit, eine innerschweizerische Land gemeinde darstellend, arbeitete Welti mit dem größten Eifer, wie im Vorgefühl eines frühen Todes. Seine herben, originellen Bilder haben ihm viele Freunde erworben.