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Minktin e,'scheinende Rü?ber 7323 VMI.LS VOH kkE VLlllM M LMM. <As44918j ZV., Zloürsnslrasss 13/14. - Mitte Oktober d. I. erscheint in meinem Verlage: 1899, 3. Oktober. Dmidxvörterbuch zum Kürgerltehen Gesetzbuch von Deinrich Kernhardi, Landgerichts - Präsidenten in Marburg a/L. Zweite, durch Bezugnahme auf die Nebengesetze und die Literakur vermehrte Auflage. Mit einem Vorwort zur ersten Auflage von Adolf Stölzck. VIII und 403 Seiten 8°. Geheftet ^ 6.—. Gebunden ^ 7.—. Rabatt: in Rechnung 25o/<>, gegen bar 30°/o und 8/8. Gebundene Lrempiare nur bar. Dieses Handwörterbuch zum BGB. hat gleich bei seinem ersten Erscheinen einer allseitig guten Aufnahme sich erfreuen dürfen. Daß nach Jahresfrist bereits eine neue Auflage notwendig geworden, ist die beste Empfehlung für dasselbe. Für seine praktische Brauchbarkeit sprechen aber vor allem zahlreiche Empfehlungen von amtlicher Teite, die der ersten Auflage unter anderem zu teil geworden sind vom Königs. preußischen Justizministerium, Königs. Bayerischen Justizministerium, Königl. Sächsischen Justizministerium, Kaiser!. Ministerium für Gl'saß-Kotljringen, Alftheiknng für Justiz und Kultus, von den Kerzogl. Staatsministericn zu Wraunschweig, Dessau, Gotha, Meiningen rc. Im übrigen sei hingewiesen auf einige Auszüge aus Urteilen und Besprechungen. 2r. Adolf Stölzcl, Präsident der Justizprüfungs kommission, Wirkl. Geh. Rat rc.: Schneider, Landgerichtsrat: H. Meyer, Oberlandesgerichtsrat: lir. Viezens, Landrichter: Or. H. Neumann, Rechtsanwalt am Kammergericht: Juristische Monatsschrift 1899 Nr. 4: Staatsanzeiger für Württemberg vom 8. Juli 1898: Leipziger Zeitung vom 2. Juli 1898: giebt seiner lleberzeugung Ausdruck, .daß das mit vielem Fleiße und Geschicke abgefaßte Buch sich für das Einleben in das Bürgerliche Gesetzbuch als sehr nützlich erweisen wird". (im Vorwort zur ersten Auflage.) „Die Durchsicht des Werkes bestätigt das (Stölzels) Urteil. — Ein neues, sehr inhaltsreiches Hilfsmittel zur Einführung in das BGB. — Stichproben ergeben, wie ein gehend und vollständig der Herr Verfasser gearbeitet hat." (im Centralblatt für Rechtswissenschaft 1899 Heft 1.) „Ich habe eine Menge Stichproben gemacht und das Handwörterbuch sorgfältig gearbeite t und zuverlässig befunden." (in der Zeitschrift „Das Recht" 1898 Nr. 6.) „— so daß das Buch sowohl das Einarbeiten in das neue Recht erheblich erleichtert, als auch dessen Verbindung mit dem bisherigen Recht aufrecht erhält. Seinem Zweck kommt es in bester Weise nach. Möge der großen darin enthaltenen Arbeit der Erfolg entsprechen." (im Juristischen Litteraturblatt 1898 Nr. 9.) ,,Jch kann das korrekt gearbeitete und gut ausgestattete Buch deshalb als ein wert volles Hilfsmittel für das Studium des neuen Rechts angelegentlichst empfehlen." (in Gruchots Beiträgen VI. F. II. I. 4/5 Heft.) „Es enthält ein ganz vorzüglich redigiertes alphabetisches Sachregister zum BGB., das sehr wertvolle Dienste leisten wird." „Dieses Buch gehört wohl zu den zweckdienlichsten Erscheinungen, bieder juristische Buchhandel in der Uebergangs- und Vorbereitungszeit vom alten zum neugestalteten bürgerlichen Recht zu Tage gefördert hat." „Hier wird ein besonders wichtiges Hilfsmittel für das Einarbeiten in das neue Gesetzbuch und dessen Gebrauch in den ersten Jahren nach seinem Inkraft treten geboten. — Seine praktische Bedeutung und sein Wert bedürfen darnach keiner besonderen Empfehlung mehr." In der zweiten Auflage staben die inzwischen erlassenen Aebengcseste des BGV. und die Litteratnr zum AGB. Berücksichtigung gesunden, wodurch der wert und die praktische Brauchbarkeit des Vandwörterbuchs wesent lich rrstöstt Worden ist. Eine Erhöhung des Preises hat aber, trotz der erheblichen Bereicherung und Vermehrung des Buches, nicht stattgefunden. Bernhardts Handwörterbuch kann daher den Juristen aller Grade und aller Nechtsgebiete als ein unentbehrliches Hilfs buch für das Studium und den praktischen Gebrauch des BGB. empfohlen werden. Ankündigungen für das Publikum stehen zur Verfügung. Ich bitte, auch der neuen Auflage Ihr Interesse entgegenbringen zu wollen; Ihre Bemühungen werden sich reichlich lohnen. Hochachtungsvoll ' Lvairz r»«,hlei».