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Redaktioneller Teil. .V 67, 2t, Blärz-ISl«. geliefert haben, und Remittendenfakturen lediglich über die Artikel, die sie unter allen Umständen zurückzuhaben wünschen. Es würde dies also notwendig machen, daß sie Dirponendenfakturen über alles das, was bis zur Ostermesse 1917 über- tragen werden soll, verschicken oder daß sie solche Disponendenfakturen sich selbst anlegen, um eine geordnete Buchführung beibehalten zu können. Die Erleichterung, die hierdurch dem Sortiment entsteht, dürfte kaum im Verhältnis stehen zu der Belastung der einzelnen Verleger, Viele Verleger haben überhaupt keine Auslieferung in fester Rechnung, sie liefern entweder bar oder bedingt. Solche Firmen würden zur Ostermesse 1916 also ganz leer ausgehen, und es würden sich die Autoren, deren Honoraranteile vielfach von den Ergebnissen der Ostermesse abhängig sind, kaum damit zufrieden geben, wenn sie auf Ostermesse 13l7 vertröstet werden. Eine große Reihe von Verlegern bezahlt von den Ostermeß-Einnahmen ihre Buchdruckereien, Papierlieferanten und Buchbinder, Endlich sind im Jahre 1915 verhältnismäßig wenig Neuigkeiten erschienen. Es dürfte daher die AbrschnungSarbeit nicht so mühsam sein wie in normalen Zeiten, Selbstverständlich verkennt der Deutsche Verlegerveretn durchaus nicht, daß das Sortiment jetzt schwere Zeit hat. Es teilt diese Bürde aber mit allen anderen Berusszweigen, Die Ostermeß-Abrechnung 1915 war viel schwieriger, als die von 1916 sein wird, und trotzdem ist sie überraschend gut erledigt worden. Abgesehen von den Firmen in den besetzten Landesteilen haben meist nur solche Firmen schlecht oder überhaupt nicht abgerechnet, die den Verlegern auch schon in Friedenszeiten als schlechte Zahler bekannt waren. Es haben also die im vorigen Jahre gewährten Erleichterungen genügt, ohne den Verleger allzusehr zu bedrücken. Der Deutsche Verlegerverein vertritt auch heute noch den Standpunkt des vergangenen Jahres und erklärt folgendes: 1, Es muß auf jeden Fall daran festgehalten werden, daß auch zur Ostermesse 1916 von allen Seiten pünktlich abgerechnet wird. Einer Verschiebung auf 1917 kann keinesfalls zugestimmt werden, 2, Es soll ausnahmsweise gestattet sein, die Abrechnungsarbeiten um 14 Tage, also dis Sonnabend vor Pfingsten, den 10, Juni, zu verschieben, ohne daß einer Firma ein Makel anhaftsn darf, der sonst schlechten Zahlern zugesprochen wird, 3, Das Meßagio von 1L, wird dagegen nur für die Zahlungen gewährt, die rechtzeitig bis Sonnabend nach Kantate, den 27, Mai 1916 geleistet werden, 4, Dem Hauptversammlungsbeschluß vom 1. Mai 1915 entsprechend soll es aber den Mitgliedern des Deutschen Verlegervereins auch in diesem Jahre überlassen bleiben, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob sie allen jenen Sortimentsbuchhandlungen das übliche Meßagio bewilligen wollen, die bis spätestens den 10, Juni (Sonnabend vor Pfingsten) zahlen, remittieren und disponieren. Hierzu bittet uns der Verein Leipziger Kommissionäre, daraus htnzuweisen, daß die SortiiEtrc wegen Gewährung des Meß-Agio bis zum 10, Juni sich vor Anweisung ihrer Zahlungen beim Kom» Missionär mit den Verlegern rechtzeitig verständigen möchten. Die Ostermeßzahlungen, die nach der all- gemeinen Abrechnung erfolgen, müssen den Kommissionären in der tatsächlich zu leistenden Höhe angegeben werden, also bereits um das Agio gekürzt sein, weil es technisch unmöglich ist. daß der Kommissionär in Leipzig bei der nachträglichen Ostermeßabrechnung von einzelnen Posten das Meß-Agio noch in Abzug bringt, 5, Der den Ssterreichisch-ungarischen Sortimentern Ostermesse 1915 gewährte Kriegsrabatt von 5^ fällt in diesem Jahre fort. Dagegen ist der Deutsche Verlegerverein bereit, solchen Firmen, die ihre Bedürftigkeit und die Unmöglichkeit pünktlich abzurechncn, Nachweisen, entgegenzukommen. Diese Firmen werden gebeten, ein entsprechendes Gesuch unter offener Darlegung der Verhältnisse, womöglich unter Übersendung von Beweisstücken, eines Zeugnisses des Vorstandes des betreffen den Kreis- oder Ortsvereins usw, bis zum 15. April an die Geschäftsstelle des Dentschen Verlegervereins in Leipzig, Gerichtsweg 26, einzusenden. Nach Prüfung der Unterlagen wird sodann den Mitgliedern in den vertraulichen »Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins, mitgeteilt werden, für welche Firmen in diesem Jahre nach Ansicht des Verlegervereins eine besondere Schonung empfohlen werden kann. Eine Anzeige der betr, Firmen im Börsenblatt, in der nur gesagt ist, daß die Ostermeß-Abrechnung wegen Personalmangels usw, nicht pünktlich »der gar nicht erfolgen kann, genügt dagegen nicht, solche Firmen können nicht darauf rechnen, vom Verlegerverein in die Liste ber schonungsbedürftigen Firmen ausgenommen zu werden. In jedem Falle muß aber auch bei diesen Firmen beansprucht werden, daß sie nicht nur das im Jahre 1915 fest Bezogene zur Ostermesse bezahlen, sondern auch für den Absatz aus ä cond,-Bezügen eine ent sprechende Zahlung leisten, und daß sie innerhalb der ruhigeren nächsten beiden Monate, keinesfalls über den 30, Juni hinaus, die glatte Abrechnung fertigstellen, wenn sie sich nicht den Nachteilenaussetzen wollen, die säumige Zahler treffen. Wir bitten unsere Mitglieder aber auch, da, wo es wirklich not tut, den bedrängten Berufsgenossen so weit entgegenzukommen, als es in ihren Kräften steht, Leipzig, den 18. Februar IS16, Der Vorstand des Deutschen Berlegervereius. Arthur Meiner, Paul Schumann. Ilr, Georg Paeiel. Ilr, Erich Ehleimann, Eduard Urban, 298