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ti! 272, 20. November. Nichtamtlicher Tbeil. 4387 nicht weit von Leipzig, um auf diese Weise mit dem unentbehrlichen Buchhandel leichter in Fühlung zu bleiben, zunächst allerdings nur zu Gunsten vermögender Autoren. Die Buchhandlung der Gelehr ten in Dessau ward zu dem Behuf 1781 gegründet. Auf die Ansrage Merck'«, der sich für diese neue Schöpfung als Schriftsteller und unternehmender Kops interessirte, meldet Bertuch unterm >6. Juni 1781 nach Darmstadt, daß der Plan zu jener von einem gewissen Magister Reiche, dem Verfasser einer syn chronistischen Weltgeschichte und Lehrer am Philanthropin, einem wacker» und ehrlichen Manne, „der Muth hat wie ein Löwe und seinen Mann steht wie ein alter Schweizer", ausgehe. „Der Her zog hat die Fundationsgesetze confirmirt, und damit allen Gelehrten die möglichste Sicherheit gewährt werde," hat er noch zwei seiner Beamten, zwei gute Köpse, als Aussetzer darüber ernannt. „Daß der Gelehrte," meint Bertuch, „der selbst drucken läßt, von dieser Handlung auss ehrlichste bedient und von seines Kopses oder seiner Hände Arbeit auch (wenn sie sdie Buchhandlung der Gelehrtens sich erst mit dem übrigen Oorxs ckvs librnir«!! ausgesöhnt hat) den mög lichsten Nutzen habe, zweifle ich ini Geringsten nicht, nur wird stc, da sie l) bloß den Generalcommis des Gelehrten, der vermögend genug zum Selbstverlag ist, macht, und folglich ein junger oder unvermögender Autor sie nicht benutzen kann; 2) keinen Credit gibt; 3) kein Sortiment andrer Buchhändler für ihre Werke nimmt,, noch beträchtliche Schwierigkeiten im Debit, sonderlich aus den Messen finden und etwas langsam zu ihrem Zwecke kommen." „'Nachricht und Fundationsgesetze" der Dessauer Firma, die in einem besonderen Hefte verbreitet wurden, gehen von dem Druck- Überschlag eines Werkes aus, und weisen nach, welcher Gewinn dem Verfasser erwächst, durch Selbstverlag bei verschiedenem Absätze, während das vom Verleger gezahlte Honorar bei demselben Absatz einen viel geringere» Betrag darstcllt. Die Klagen der Gelehrte» sind daher sehr gerecht und die Behauptung ist wahrt „Der größere Gelehrte ist nur ein Knecht, der Buchhändler aber der Herr des selben, und den Gelehrten geht es vergleichuugsweise wie den Pfer den, die den Hafer bauen und verdienen, von demselben aber wenig und säst nichts bekommen." Gibt es nun zwar unter den Buch händlern auch sehr ehrliche Leute, und ist die gegründete Klage der Gelehrten keine Verdammung der Buchhändler, so ist in Wahrheit die Entschuldigung der Buchhändler keine Verpflichtung der Gelehr ten, die schädliche Lage des Buchhandels zu lasse», wie sie ist, und die Buchhandlung der Gelehrten hat die Aufgabe, den Gelehrte» eine Stütze zu sein bei ihren Bestrebungen. Sie übernimmt also zu diesem Bchus die von dem Verfasser gedruckte Schrift zum Debit, läßt sic auch, falls dies der Verfasser vorzöge, nach Einsendung von Manuscript und Geld selbst drucken. Mit den zum Debit empfan genen Werken besucht die Firma die Leipziger Messen, sie beschränkt auch ihren Verkehr aus den mit Buchhändlern, Zeitungs- undAdreß- comtoiren und Solchen, welche bisher mit rohen Büchern, Musikalien u. s. w. gehandelt haben. Doch wird sie sich, sofern der Buchhandel sich dem Unternehmen feindlich zeigen und einen Verkehr verweigern sollte, im Interesse der vertretenen Gelehrte» an dasPublicum selbst wenden. Für alle diese Thäligkeit, die sich noch durch eine Reihe anderweitcr von der Firma übernommener Verpflichtungen steigert, beansprucht diese vom Ladenpreis des übernommenen Buches ein Drittel, vom Thaler also acht Groschen, und sie will von dieser Provision nur Ilb Groschen sür sich, K>L Groschen gewährt sie dem das Buch kaufenden Buchhändler. „Billige und vernünftige Buch händler werden mit diesem Gewinn sehr zufrieden sein." Die Gefahr, daß das verdienstvolle Unternehmen der Handlung durch Nachdruck gestört werde, ist nicht groß, da das Interesse der Gelehr ten und der Künstler ein allgemeines Interesse des ganzen gesitteten Publicums ist, und da die Buchhandlung der Gelehrten zweifellos das Interesse des Gelehrtenstandes aufs beste vertritt. Sollte aber Jemand gar den Versuch wagen, seinen Nachdruck durch die Dcssauer Firma debitircu zu lassen, so schließt diese ihn süns Jahre aus der Zahl Derer aus, mit denen sie verkehrt. Spätestens sechs Wochen nach der Messe legt die Handlung jedem ihrer Auftraggeber Rechnung ab, indem sie gleichzeitig jedem betheiligten Verfasser das Recht einräumt, sei cs persönlich, sei cs durch Dritte, nachzuforschen, „ob wirklich noch so viel Eremplarc, als die Buchhandlung angegeben, tc. vorhanden sehn". Zahlungen werden an de» Auftraggeber geleistet, oder an dessen Bevollmäch tigte z. B. an Gläubiger, die vom Committenten der Dcssauer aus seine dortigen Einnahmen angewiesen sind. Ein Nachtrag verheißt dann noch u. a. zeitweise erscheinende Berichte über die Handlung und ihre Unternehmungen. Unter den sür die nächste Ostermessc in Vorbereitung befindlichen Schriften sind Arbeiten von Ancillon, Bcrnoulli, Bahrdt, Bertuch, Semler, den Musikern Reichardt und Rust. Herrn Reiche's Weltgeschichte wird ebenfalls als in Aussicht stehcdd angezeigt. (Forls-tzung folgt.) Mikcellen. Offe ne Anfrage an die Herren Velha gen L Klasing. — In verschiedenen Tagesblättern begegne» wir einer großen An zeige des „Daheim. IX. Ja'hrgang. Preis pro Heft nur 4 Groschen! Das Probeheft 1. ist von jedem Buchhändler »oder Kolporteur« zur Ansicht zu haben." In Anbetracht der Fassung dieser Anzeige finden wir cs vollkommen erklärlich, daß die Hrn. VelhagenLKlasing es vorgezogen haben, in derselben ihre eigene Firma lieber nicht zu nennen; aber was berechtigt die Herren, den Gcsammtbuchhandel zu schmähen, indem sie ihn mit dem Kolporteur zusammenstellen? Wissen die Herren nicht, daß im Begriffe des großen Publicums — wir lassen hier unerörtert, ob mit mehr oder weniger Berechtigung — Colporteur und Vaga bund leider Synonymen sind? — Zur Ehre der Hrn. Velhageu L Klasing wollen wir gern annehmen, daß es sich hier nur um eine Unachtsamkeit oder einen Mißgriff handelt, und daß dieser Wink genügt, die belegte Herabwürdigung des Gesammtbuchhandels für die Folge abzustellrn. Ein Buchhändler, aber kein Colporteur. Der geehrten Redactio» des Börsenblattes erwidern wir mit Dank sür vorherige Mittheilung des Angriffs, daß wir aus dergleichen nicht zu antworte» pflegen. Velhagen de Klasing. Am S. ds. fand das dritte Stiftungsscstz des „Buchfink" in Wien statt und verlief in bester Weise. Toaste, Tasellieder, musi kalische Vorträge, dramatische Vorstellung u. s.w. boten fortwährend Unterhaltung und neue Anregung; Glückwunschtelegramme langten von einzelnen Persönlichkeiten und von den namhaftesten deutschen Gehilsenvcrcinen ein. Die Tischreden galten hauptsächlich den an wesenden Herren Gästen und insbesondere Prinzipalen, dem „Buch fink", dem Wiener Buchhandel, und endlich, bei Anbruch seines Geburtstages, Schiller. Eine Zuschrift des Hrn. Fromme, von einer reizenden Gabe begleitet, rief großen Beifall hervor. Auch desBcrliner Unterstützungsvereins wurde mit gutem Erfolg gedacht- Aus dem Reichs-Postwescn. — Nach einer Bekannt machung des General-Postamts vom 28. Octobcr sollen fortan auch im Wechselverkehr mit den Postanstalten in O csterreich-Un- garn ein- und zweimonatliche Postabonnements auf Zeitungen unter denselbenBedingungc», wie im internen Verkehr des Reichs-Postgebietes zugelasse» werden. — Vom 15. November ab ist das Maximalgewicht der Druck sachen im Verkehr mit Norwegen von 250 aus 500 Gramm erweitert. 597»