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536 s^?47 Springer: Ich glaube, was die Persönlichkeit der Sache betrifft, so darf die Generalversammlung darauf nicht eingehen. Wenn der Grundsatz feststeht, daß das Eigenthum eines Verlegers, welches beim Eommissionär lagert, nicht anders angegriffen werden darf, als von der Behörde, unter deren Jurisdiction jener gehört, so geht uns die Sache gar nichts an und es ist Sach« der Herren Leipziger selbst, denn das ist nicht zu verkennen, daß, wenn derlei Sachen Vorkommen, allerdings eine große Unsicherheit eintreten würde für die Verleger; man würde sich nach einem andern Stapelplatz umsehen müssen. Mögen daher die Leipziger Herren zusehen, daß solche Uebergriffe auf legalem Wege verhindert werden. Möge aber auch der Börsen-Vorstand die betreffende Behörde darauf Hin weisen, welche Folgen aus solchem Verfahren nokhwendig entstehen müßten. Ich bin daher dafür, daß schon jetzt der Börsen-Vorstand die Sache in die Hand nimmt und obige Maaßregel ergreift. Barth: Ich kann dem nur noch beifügen, daß wir unserm Leipziger Gremium den aufrichtigsten Dank zu sagen haben für die Kraft und Umsicht, mit welchen sie die von Herrn Springer eben erwähnten Zwecke verfolgt. Seien sie versichert, daß Ihren Leipziger Eommissionairen nur daran liegen kann, daß ihren auswärtigen Geschäftsfreunden kein Unrecht zugefügt wird. Kollm ann: Ich glaube allerdings, daß das Verfahren bei solchen Consiscationen etwas anders ist, als es geschildert wurde. Der Nuntius kommt zu dem betreffenden Buchhändler hin und fragt, ob er von irgend einer verbotenen Schrift irgend Exemplare besitze, und er hat dann die Gewissenhaftigkeit seiner Aussage zu vertreten. Simion: In Bezug auf das, was Herr Kollmann gesagt hat, muß ich bemerken, daß er in einem großen Jrrthum ist, denn er besitzt offenbar nicht die Packete, hat nicht einmal die Pflicht, ja nicht einmal die Befugniß nachzusehen, noch weniger braucht ec es anzugeben. Das ist durchaus gar keine Frage. Denn die Gefahr, die Herr Göpel vorgestellt hat, würde sich dann nicht blos auf die Sache», die als Nachdruck mitgehen, beschränken, sondern sie wird auch bei Schriften politischen Inhaltes nicht geringer sein. Es könnte dann sein, daß ein Buch, das in Stuttgart gedruckt und in Preußen erlaubt ist und hier lagert, wo es verboten würde, gar nicht nach Berlin gelangt; es müßte denn direkt hingesandt werden. Dann würde sich aber die Post in gleicher Lage befinden, wie der Eommissionair, denn dieser ist eigentlich nur eine langsame Post. Wenn ein Eommissionair das Recht hätte, Packete zu öffnen, so hätte es ebenfalls die Post. Die Eröffnung eines Packetes ist nichts weiter, als die Verletzung des Briefgeheimnisses. Ein Brief braucht nicht mit Mundlack oder Siegellack verschlossen zu sein, die Post darf deshalb doch nicht Kcnntniß von seinem Inhalt nehmen, ebensowenig also auch der Eommissionair. Das Bricf-Geheimniß soll heilig sein, gleichviel ob der Brief aus einem Bogen oder aus 100 Bogen besteht. Hier liegt offenbar die Verletzung des Briefgeheimnisses vor, und ich bin fest überzeugt, daß auf eine Reklamation die gebührende Strafe erfolgen würde. Vorsteher. M. H., Herr Göpel hat zwei verschiedene Anträge gestellt, der erste bezieht sich auf den Geisler-Dulon'schen Vor fall, in welcher Angelegenheit aber schon eine Beschwerde an das Kgl. Sächs. Justizministerium abgegangen ist, von Seiten des Vorstandes. Wünschen Sie, daß vom Börsenverein in dieser Sache außerdem noch etwas geschehe? Simion: Ich möchte das Amendement noch hinzufügen, daß der Börsen-Vorstand ermächtigt werde, die weitern Schritte in dieser Sache zu thun. Vorsteher: Sind Sie damit einverstanden? (Ja, Ja.) Das hätte sich übrigens auch von selbst verstanden. Nun kommt der zweite Antrag von Hrn. Göpel, nämlich die Versammlung möge ihr Mißfallen mit dem Verfahren des Eommissionairs aussprechen, und die Leipziger Deputation auffocdern, Schritte zu thun, daß dergl. Verletzungen des Packetgeheimnisses hier nicht wieder Vorkommen. W. Hertz: Ich glaube, daß das unmöglich ist, da uns nicht die Acten darüber vorliegen, wer das Geheimniß verletzt hat, ob der Eommissionair oder der Nuntius- Göpel: Ich glaube, Sie brauchen an dem Bericht, den mir der Consulent des Börsenvereins, De. Kormann, über diese Angelegenheit aus den Acten gemacht, nicht zu zweifeln- Ich erlaube mir den diesen Bericht enthaltenden Brief auf den Vorstands tisch niedcrzulcqen. Lehfeldt: Wir können den Beschluß natürlich nur unter dem Präjudiz fassen, daß sich die Sache wirklich so verhält, wie Hr. Göpel gesagt hat. Vorsteher: Ich werde also die Frage stellen: Will die Versammlung, im Falle die Oeffnung der Packete durch den Eommissionair erfolgt ist, ihr Mißfallen darüber aussprechen? Die zweite Frage würde dann sein, ob die Leipziger Deputation aufgefordcrt werden soll, zur Ehre und zum Schutz des Leipziger Eommissionsgeschäftes die nöthigen Schritte zu thun? Ich wiederhole nun die erste Frage: will die Versammlung in der Voraussetzung, daß sich die Sache so verhält, wie sie Hr. G öp e l geschildert hak, dem betreffenden Eommissionair ihr Mißfallen mit seinem Benehmen zu erkennen geben? Wer das will, den bitte ich sich zu erheben. (Die Versammlung erhebt sich.) Zweitens: will die Versammlung die Leipziger Deputation auffordern, die Sache zu untersuchen und zum Schutz und zur Ehre des Leipziger Eommissionsgeschäftes das Nökhige zu verfügen? Wer dafür ist, den bitte ich sich zu erheben. (Die Versammlung erhebt sich abermals.) Simion: Ich erlaube mir nachträglich die Bitte auszusprechen, daß das Resultat dieses Verfahrens im Börsenblatt veröffentlicht werde. Vorsteher: Hiermit sind die Gegenstände der heutigen Verhandlung erschöpft. Ich habe nun nur noch den Wunsch auszusprechen, daß wir uns künftiges Jahr zahlreicher und mit leichteren Herzen. Wiedersehen mögen. — Vorgelesen und genehmigt. Fr. I. Frommann. G. Mayer. H. Schultze. B. F. Voigt. Friede. Gerold. Phil. Mainoni. E. Avenartus. A. Nost.