24 der Peterskircke, 1514 am Hochaltar der Frauenkirche (Sammlung oberl. Urkunden, XI S. 517). 1523 bat der Rath den Bischof Jacob von Salza zu BreSlau, Menschern zum Prokurator zu ordiniren. Also war Menscher kein Cölestiner. Er und Mösel hatten als Vertreter (Prokuratoren) der Oybiner 1515 mit dem Rathe zu Görlitz Verhandlungen, wie Scultet aus dem verlorenen Stadtbuche anführt. 1507 und 1508 stand Thomas von Sorau als Prior an der Spitze deS Konvents und wiederum 1519 Johann MantelauS CottbuS, Petrusvon Sorau, Simon aus Luckau und Martin aus Lieb werda zogen 1516, als Herzog Georg von Sachsen den Cölestinern die Feste Königstein an der Elbe überwies, dorthin. Johann und Petrus wur den Pcioren, Simon Schaffner auf dem Königstein (Seidemann, die Cölestiner auf dem Königstein. Säch sische Kirchenzeitung 1841 Nr. 51 und 52). Das Priorat verwaltete 1518 Johann Rötlich, von dem wir nur wissen, daß er 1518, also bald nach dem Ankauf von Oderwitz mit dem Bruder Thomas und den Zittouer Rathsherren Melchior Hause, Urban Seger und Johannes Cramer dem Jahrdinge bei wohnte und den Oderwitzern nach gehegtem Gerichte „etzl che gemeine bevehl" gab.* In die letzten 30 Jahre gehören zuerst der Prior Hieronymus (1518 und 1521), die Brüder Balthasar Rolle, Martin Bronisch, Johann Seidlitz, Simon Schmid. * Unter den Waffen, welche er im Gericht zu tragen verbot, ist eine bisher stets nicht von den Geschichtsschreibern aufgesührte zu ergänzen: Tossäcke oder Tessäcke, ein ge krümmtes böhmisches Schwert, welches im 16. Jahrhundert namentlich zur Bewaffnung der Bürger diente. — Im Ge richt war auch nicht knoten- oder wirfelsviel, sondern karten- oder wirfelspiel verboten. — Wahrscheinlich stellt das in Stein gehauene Schwert an der Weberkirche eine Tossäcke vor.