Volltext Seite (XML)
.U 111, 18. Mai ISN,. Nichtamtlicher Teil. WrI-nil»,I s. d. Dtlchn. Buchhandel. 58SS zum amllichen Gebrauch bestimmten Schriften ausgenommen werden; bei der jetzigen Fassung des tz 16 müssen sie, falls sie gleichzeitig für das Publikum bestimmt sind, frei sein, während die herrschende Ansicht sie für geschützt erklärt. Der Ausdruck >zum amtlichen Gebrauch hergcstellt« paßt nicht in den Z 16 hinein, und es hätte ferner eine Aus nahme von H 16 gemacht werden müssen für solche zur allgemeinen Verbreitung bestimmte Schriften, wie sie in den oben erwähnten Gutachten als geschützt erachtet sind; zu ihnen sind z. B. die Gesetzentwürfe mit Begründungen zu rechnen. Genügt hätte wohl auch das von der Reichstags kommisston gestrichene Nachdrucksoerbot. Der Schutz ist durchaus gerechtfertigt. Es können unmöglich alle amtlichen Schriften in Staatsdruckereien hergestellt und vom Staat verlegt werden, mit Recht werden viele von ihnen an Privatpersonen zum Verlag übergeben. Freilich können nicht alle bei Verlegern erschienenen Schriften geschützt sein, z. B. nicht der Inhalt der Ministerial-, Amts und Kreisblätter. Was zu schützen ist, haben die Sachverständigen-Kammern richtig herausgefühlt; es dlllfte nicht schwer sein, eine geeignete Fassung dafür zu finden, maßgebend kann nur der Inhalt der Schriften sein. Es bleibt noch zu erörtern übrig, wie bei den geschützten Schriften der Berechtigte festznstellen ist. Dies hat nach de» ZZ 3 bis 7 des Gesetzes zu geschehen. Die jetzt üblichen Vermerke (oben sind einige mitgeteilt) sind nicht klar. Man wird annehmen müssen, daß mit dem Vermerk »Heraus gegeben im Ministerium- das Ministerium als Herausgeber bezeichnet werden sollte, ebenso mit dem Vermerk »Veröffent licht auf Anordnung des Reichs-Justizamts- das letztere; beide haben dabei als Vertreter des Staats zu gelten, der ja nach 8 3 Träger von Urheberrechten sein kann. Nicht un möglich ist es aber, daß die Rechte auf den Verleger über tragen sind. Dringend zu wünschen wäre es, daß diese Ver merke den Berechtigten deutlich erkennen lassen. Verbote und Verbotsaufhebungen deutscher Bücher in Rußland. (Vgl. ISIS, Nr. 22, 47, 57, 76 d. Bl.> Januar 1910. Ganz verbotene Bücher. Driesmans, Heinrich, Wege zur Kultur. Grundlinien zur Ver innerlichung und Vertiefung des deutschen Kulturlebens. 8°. IX, 140 S. München 1910, C. H. Becksche Verlagsbuchh. Kart. 2 ^ 25 Essee, Fedor, Peitschen- und Liebesorgien. Roman. Mit Buch schmuck. 8^. 124 S. Privatdruck. (Wien 1909, M. Vraun- schweig.) 10 Ferrer im Lichte der Wahrheit. Ein internationaler Feldzug von Freimaurerei und Anarchismus gegen Altar und Thron. Akten mäßig dargestellt. 8". 87 S. mit Abbildgn. Berlin 1909, Ger mania. 40 A Henrici, Julius, Vom Geisterglauben zur Geistesfreiheit. Ein Ge- schichts- und Gedenkbuch der Geistesentwickelung zur natürlichen Weltanschauung mit zahlreichen Beigaben unserer Dichter und Denker, gr. Z". VII, 444 S. München 1910, E. Neinhardt. 6 .X, geb. 7 ^ 60 -Z. Mackay, John Henry, Die Anarchisten. Kulturgemälde aus dem Ende des XIX. Jahrhunderts. Definitive Ausgabe. 7. u. 8. Tausend. 8°. XV, 339 S. Berlin 1903, Schuster L Loeffler. 3 . lt. Taraseväkyi, Pavlo, Das Geschlechtsleben des ukrainischen Bauern volkes. Einleitung und Parallelennachweise von Volodymyr Hnjatjick, Vorwort und Erläuterungen von Friedrich S. Krauß. (Beiwerke zum Studium der Anthropophyteia. Herausgeg. von Or. Friedrich S. Krauß. III. Bd ) 31,5X24,6 ow. Leipzig, Deutsche Verlagsaktiengesellschaft. Geb. in Leinwd. 30 L. Teilweise verbotene Bücher. Arbeiterfreund-Kalender 1910. 4". 99 S. Bern und Barmen, Elim, Buchh. d. Blauen Kreuzes. 40 Mit Ausschnitt der Seiten 97—98. Bote, Der Wiener. Illustrierter Kalender für Stadt- und Land leute auf d. I. 1910. 42. Jahrg. gr. 8°. VIII, 128 S. Wien, Druckerei, u. Verlags-Akt.-Ges. vorm. N von Waldheim. 60 «Z; Salon-Ausg. geb. I 60 -H. Mit Ausschnitt der Seite 99. Familien-Kalender, Österreichischer, für Stadt und Land auf das Jahr 1910. Illustriertes Jahrbuch der Unterhaltung und Be lehrung mit Tabellen, Jahrmarktverzeichnissen, Jahres-Rückschau und sämtlichen kalendarischen Behelfen. 13. Jahrgang, gr. 8". XXXII, 192 S. Wien, Buchh. Reichspost. 60 -H; geb. 70 Mit Ausschnitt der Seiten 137—138. Germania-Kalender für 1910. 30. Jahrgang. 8°. 326 S. Milwaukee, Wiskonsin. Mit Ausschnitt der Seiten 66—66. Haus- und Familien-Kalender, großer illustrierter für das Jahr 1910. Jahrbuch des Nützlichen und Unterhaltenden für Stadt und Land. 36. Jahrgang. II, 144 u. XVI S. mit zum Teil farbigen Abbildungen und 7 Tafeln. (Umschlag: Gemütlicher Erzähler.) Winterberg, Wien und New Pork, I. Steinbrener. 60 H, geb. 80 Mit Ausschnitt der Seite 126. Kaiser-Kalender, österreichischer 1910. 10. Jahrgang, gr. 8°. 120, VIII, XVI u. XVI S. mit Abbildgn., 5 Tafeln und Wand- u. Portemonnaiekalender. A. H. Payne. 50 -H. Auszuschneiden: Seite 66, Spalte 3. Seite 66. Spalte 1. Klocke, G-, Was ist Wahrheit? Zeitgemäße Betrachtungen. 52 S. 8". Brackwede 1909, vr. W. Breitenbach. 60 A Mit Ausschnitt der Seiten 26—26. Martin, Rudolf, Luftpiraten und andere Fluggeschichten. 1.—10. Tausend. 8°. 169 S. Berlin 1910, W. Wertheim. 1 .k Mit Ausschnitt der Seiten 51—56. Philipp-Heergesell, Julius, Den Hals voll Lügen. Novellen, kl. 8°. 147 S. Berlin 1909, Schuster L Loeffler. 2.^; geb. 3^/. Mit Ausschnitt der Seiten 6—20. Weber's, vr. Georg, Weltgeschichte in übersichtlicher Darstellung. Ein Lehrbuch für mittlere Gymnasialklassen. 22. Auflage, bis auf die Gegenwart fortgeführt von Gymn.-Prof. vr. Otto Langer, gr. 8". XI, 688 S. Leipzig 1908, Wilhelm Engel mann. 4 40 -H; geb. 6 ^ 40 o). Mit Ausschnitt der Seiten 661—662 6. Ganz oder teilweise verboten gewesene, jetzt von neuem durchgesehene und erlaubte Bücher. Schlosser's, Friedrich Christoph, Weltgeschichte für das deutsche Volk. Von neuem durchgesehen und ergänzt von Oscar Jäger und Franz Wolfs 4. Ausg. 20. Aufl. 8". XIV. Bd. 681 S. XV. Bd. 707 S. XVI. Bd. 584 S. XVII. Bd. 583 S. Berlin 1886, O. Seehagen, ä 2 — dasselbe. 6. Ausg. 26. Jubiläums-Aufl. XV. Bd. 8". 707 S. Stuttgart und Leipzig, Deutsche Verlags-Anstalt. Geb. 5 Kleine Mitteilungen. * Künstlerische Mittelstsndspolitik. — Die in diesem Frühjahr von den großen Kunstausstellungen abgewiesenen 12 000 Kunstwerke bedeuten für die Künstlerschaft wieder einen baren Verlust von sehr bedeutender Höhe, der nur zum kleinsten Teil später wieder eingebracht werden kann. Statt nun, wie in den früheren Jahren, den Schmerz darüber in ohnmächtigen Schmäh reden gegen die gewiß nach bestem Können und Gewissen arbeitenden Ausstellungsjurys oder in nutzlos verhallenden Rufen nach absolut jurylosen Ausstellungen zu erschöpfen und dann alles beim Alten bleiben zu lassen, haben einige energische Künstler den aussichts reichen Plan gefaßt, dem wirtschaftlichen Künstlerelend mit wirtschaftlichen Maßregeln beizukommen, indem sie das'Übel in der allzu großen Differenz zwischen dem im allgemeinen ge forderten hohen Preise für Kunstwerke einerseits und dem Bedarf und Kaufvermögen des Publikums andrerseits suchen und 762*