Erster Abschnitt. Zweck der Anstalt und wesentliche Beding ungen derselben. 8. 1. Äer Beitritt zu dieser Sozietät ist zwar, bei deren Errichtung im Jahre 1708, allen in den Königlich Sächsischen Landen ange- stellten Predigern und Schullehrern verstattet worden. Nachdem aber in dermaligen Zeiten die außerhalb dem Markgrafthum Oberlausitz sich befindenden König!. Sächsischen Geistlichen in Mehrern ihrer Distrikte Gelegenheit finden können, an ähnlichen daselbst bestehenden Gesellschaften Theil zu nehmen, und auf die Prediger und Schullehrer in der Oberlausitz bei der ersten Fun- dation absonderlich Rücksicht genommen worden; so soll künftig hin nur den im Markgrafthum Dberlausitz verordneten Predigern und den an den öffentlichen Schulanstalten der Sechsstädte angestellten Lehrern die Theilnahme an der Gesellschaft vergönnt seyn, und zwar unter folgenden Bedingungen: B u.) Beschaffen heit der Mit glieder.