Hohes Bestätigungsdecret. Königliche Ministerium desCultuö und öffentlichen Unter- richts, an welches deshalb Vortrag zu erstatten gewesen ist, hat dem von Ihnen, als Procurator der Oberlausitzischen Priester- und Schullehrer-Wittwen- und Waisen-Versorgungs-Societät eingereichten Nachtrage zu dem am 18. Januar 1811 confirmirten Regulative der erwähnten Versorgungs-Societät mit dem zu §. XI. noch zu machenden Zusatze, daß Abänderungen des alten Regulativs und des Nachtrags nur mit Genehmigung des König lichen Ministern des Cultus und öffentlichen Unterrichts vor genommen werden können, die erforderliche Confirmation ertheilt, was Ihnen bei Rückgabe zweier Aktenstücke zur Besorgung des weiter Nöthigen andurch unverhalten bleibt. Budissin, den 27. September 1841. . Königlich Sächsische Kreis-Direktion. von Gersdorf. Milde, 8. »An ProcuratMLer Oberlausitzer kstcr- und Schuumrer-Wittwen Waiscn-Versorgungs-Societat, Herrn Adv. Weber hier.