36 Urkundlich ist sothanes Regulatif, der allerhöchsten Anord nung gemäs, bei dem Königlich Sächsischen Oberamte aus- gefertkget und tragenden Oberamtswegen von Mir eigenhändig unterschrieben, auch das führende Oberamtssekret vorgedruckt worden. Geben auf dem Königlich Sächsischen Schlosse Ortenburg zu Budissin, am 18. Januar 1811. Sr. Königlichen Majestät von Sachsen rc. verordnet^ Oberamtshauptmann im Mark grafthum Obcrlausitz und Hofrath, Ernst Carl Gotthels von Kiesenwettrr.