27 Durchgehung und Uebergabe der Dokumente an die neuen Vorsteher mit Zuziehung seiner erfolgen kann. Auch hat derselbe ä.) einen jährlichen Rechnungsextrakt nebst Bemerkung der Mitglieder-Anzahl im Laufe des Monats Junius jeden Jahres beim Königlichen Oberamte zum Behuf ununterbrochner Be kanntschaft mit den Angelegenheiten der Sozietät einzureichen. 8. 19. Bei Ausleihung der Gelder der Sozietät besonders wird er s.) wenn ein Kapital aufgekündiget wird, oder ein baarer Kassenbestand von eingegangenen Kapitalien oderZinsüberschusse vorhanden ist, der zu den nächst bevorstehenden Ausgaben nicht erfordert wird, mit den Vorstehern für baldigste, sichere, zins bare Unterbringung Sorge tragen, jedoch kein Kapital außer der Oberlausitz ausleihen. Er wird aber dabei alle Umstände genau erwägen, und soviel als möglich dafür sich bemühen, daß die Sozietät weder in Ansehung der Gültigkeit ihrer Vorzugsrechte, noch in Ansehung der verschriebenen Münzsorten, Nachtheil leide, auch in Ermangelung einer Gelegenheit zur vorschriftsmäßigen Ausleihung, das dazu vorhandene Geld, in Beiseyn der Vor steher, unterdessen in Kasten legen, und Bekanntmachungen in öffentlichen Blättern erlassen. Es darf aber Besondere Obliegenhei ten des Pro kurators.