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^ 273, 24, November 1S0S. Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 14499 ihn schon darauf hätte Hinweisen müssen, welchen Charakter das Buch hat. Der Angeklagte bestritt in seiner Revision, die am 22. November vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam, seine Schuld und verwies darauf, daß Boccaccios Schriften bisher nicht unter den unzüchtigen, verbotenen Schriften im »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel« aufgeführt worden seien, auch seien beide Bücher bisher noch nicht beschlag nahmt gewesen. — Der Reichsanwalt führte aus, daß im Ur teile der unzüchtige Charakter der Schriften einwandfrei fest gestellt sei. Das Urteil spreche von Schundliteratur und nehme dabei Bezug auf das schlechte Papier und den jämmerlichen Druck der hier fraglichen Ausgabe. Der subjektive Tatbestand gebe allerdings zu Bedenken Anlaß, da das, was festgestellt ist, nur Fahrlässigkeit zu sein scheine. Aber der Eventualdolus sei doch einwandfrei festgestellt, indem das Urteil sage, der An geklagte habe zwar die Bücher nicht gelesen, aber doch ange nommen, daß sie möglicherweise unzüchtig seien. — Das Reichs gericht erkannte im Einklang mit diesen Ausführungen auf Ver werfung der Revision. Lentze. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Ver gehens gegen das Kunstschutzgesetz ist am 29. Juli vom Landgericht Stettin der Chefredakteur der Stettiner Abendpost, Karl Heerdegen, zu einer Geldstrafe von 10 verurteilt worden. Er hatte eine von dem Nebenkläger Schiffsphotograph Max Droblow hergestellte Aufnahme des Schiffes »Margarete« in seinem Blatte reproduziert, und zwar, wie das Gericht fest stellt, rein mechanisch. — In seiner Revision bestritt er, daß es sich um eine rein mechanische Wiedergabe gehandelt habe. Das Reichsgericht erkannte am 22. d. M. auf Verwerfung der Revision. Lentze. Ablauf deS Handelsabkommens zwischen dem Deutschen Reich und den Bereinigten Staaten von Amerika. — Das deutsch-amerikanische Handelsabkommen vom 22. April/2. Mai 1907 wird nach einer Vereinbarung der beiden Negierungen mit Ab lauf des 7. Februar 1910, nicht des 6. Februar 1910, außer Kraft treten. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) Gesamtausgabe der Werke Galileis. — Nach zwanzig jähriger Arbeit ist die unter Leitung des Professors der Mathe matik an der Universität Padua und Senators des Königreichs Italien Antonio Favaro erscheinende National-Ausgabe der ge- sammelten Werke Galileo Galileis nunmehr mit dem zwanzigsten Bande zum Abschluß gelangt. Favaro, einer der bedeutendsten lebenden Mathematiker Italiens und einer der hervorragendsten Kenner der Geschichte der mathematischen und physikalischen Wissenschaften, ist u. a. auch korrespondierendes Mitglied der Kgl. Akademie der Wissenschaften in Berlin. (Vossische Zeitung.) Das Almanach-Privttegium in Dänemark. — Die Uni versität in Kopenhagen, die aus alter Zeit noch das Vorrecht hat, für alle in Dänemark erscheinenden Kalender jeder Art (auch Wandkalender) eine Gebühr zu beziehen, weswegen diese sämtlich in der ganzen Auflage in der Quästur mit dem Stempel der Universität versehen werden müssen (vgl. über Kalenderwesen und Kalenderliteratur in Dänemark den Aufsatz im Börsenblatt Jahr gang 1904, Nr. 55), hatte aus diesem Almanach-Privilegium im letzten Jahre eine Einnahme von 84 300 Kr. netto. In den Jahren 1904—1909 ist diese Einnahme um rund 14 000 Kr. ge stiegen. Es wurden auf das Jahr 1909 im ganzen 1 306 041 Exemplare von Almanachen und Kalendern in Dänemark gedruckt. G. Bargum. Nachgelassene amerikanische Bibliothek. — Nach den bis jetzt bekannt gewordenen Bestimmungen seines Testaments hat der bekannte New Yorker Sammler Robert Hoe angeordnet, daß seine Bücher- und Kunstsammlungen versteigert werden sollen, es jedoch deren Ermessen überlassen, ob diese Versteigerung in New Nork, London oder Paris stattfinden soll. In New Aork selbst glaubt man, daß die französischen Bücher und die Hand schriften möglicherweise in Paris bessere Preise bringen, daß da gegen die Frühdrucke und seltenen englischen und amerikanischen Bücher vorteilhafter in Amerika angeboten würden. Es ist nicht anzunehmen, daß die Versteigerung in ununterbrochener Folge von Verkaufstagen vor sich gehen wird, wie es z. B. — und viel leicht zum erstenmal — bei der Versteigerung der berühmten Noxburghe-Bibliothek der Fall war, von der der Katalog sagte, daß die Bücher »am Montag, den 18. Mai 1812, und die folgen den 41 Tage, ausgenommen die Sonntage« versteigert werden würden; vielmehr werden zweifellos über die einzelnen Ab- teilungen besondere Kataloge ausgegeben werden und die Ver steigerung in gesonderten Terminen während eines längeren Zeitraums erfolgen. (Nach: »'tbe Nation«.) * Zum Cotta-Kröner-Jubiläum. (Vergl Nr. 266, 268, 269, 270 d. Bl.) — Außer den hier schon mitgeteilten Zuwendungen des Herrn Geheimen Kommerzienrats vr. Adolf von Kröner aus Anlaß des Jubiläums 25vjährigen Bestehens seiner I. G. Cottaschen Buchhandlung und des gleichzeitigen fünfzigjährigen seiner Selbständigkeit als Verleger am 15. November d. I. sind uns nachfolgende weitere freigebige Zuwendungen bekannt ge worden. Der Deutschen Schillerstiftung in Weimar hat der Herr Jubilar den Betrag von 6000 ^ übergeben, den Stutt garter Buchhandlungsgehilfen-Verein (E. V.) erfreute er durch die reiche Gabe von 1000 * Schillerdenkmal in Dresden. — Der zur Errichtung eines Schillerdenkmals in Dresden eingesetzte Ausschuß hat den Vertragsentwurf mit dem Bildhauer Professor Werner geneh migt. Er beschloß, die städtischen Kollegien um Überlassung des Platzes vor dem Schauspielhause für das Denkmal zu ersuchen. Deutscher AnwaltStag. — Am 21. d. M. hatten sich etwa 450 deutsche Rechtsanwälte im großen Festsaale des Zentraltheaters in Leipzig zu einem außerordentlichen Anwaltstage versammelt. Die Tagesordnung umfaßte folgende drei Gegenstände: 1. Neuwahl des Vorstandes. 2. Antrag des Vorstandes, zum § 11 Abs. 7 der Satzungen vom 10. September 1909 folgenden Zusatz zu beschließen: »Die Wahl der Vertreter erfolgt erstmalig nach dem Stande der Mit gliederzahlen am 1. Januar 1910 in den beiden ersten Monaten des Jahres 1910 mit Wirkung vom 1. Januar 1910«. 3. Ausschluß des Rechtsmittels der Revision bei überein stimmenden Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandes gerichts. Den Vorsitz der Versammlung führte Rechtsanwalt Ober justizrat vi-. Mittasch. Die Neuwahlen für den zurückgetretenen Vorstand beriefen folgende Herren Rechtsanwälte zur Leitung des Vereins: Di-. Hachen bürg-Mannheim, Justizrat Heil- berg-Breslau, Rose-Harburg, vr. M. Drucker-Leipzig, Ge heimen Justizrat Heilig er-Köln, Justizrat Eugen Fuchs- Berlin, beim Reichsgericht Justizrat Haber-Leipzig, Soldan- Mainz, beim Reichsgericht I)i-. Lehmann-Leipzig, Justizrat Max Jacobsohn - Berlin, Geiershofen-Berlin, Hauß- ma nn-Stuttgart. Der Antrag zu Punkt 2 der Tagesordnung wurde an genommen. Den bedeutungsvollsten Gegenstand der Beratung bildete Punkt 3 der Tagesordnung. Die lebhaft geführte Besprechung, an der sich die Herren Oberjustizrat Bräuer-Dresden, Justizrat H e i l b e r g - Breslau, Rechtsanwalt L ö w e n st e i n-Stuttgart, Rechtsanwalt Putzler-Leipzig, Justizrat Eugen Fuchs- Berlin, Rechtsanwalt Kann-Berlin, Rechtsanwalt Hachenburg- Mannheim beteiligten, ergab übereinstimmend entschiedenen und wohlbegründeten Widerspruch gegen den bei einem großen Teil der Prozesse geplanten Ausschluß des Rechtsmittels der Revision. Dieser Überzeugung gab die folgende einstimmig gefaßte Er klärung Ausdruck: »Der in Leipzig tagende außerordentliche Deutsche Anwalts tag spricht seine Ansicht dahin aus, daß der Ausschluß des Rechtsmittels der Revision bei übereinstimmenden Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts durchaus ab zulehnen ist, und ersucht den Vorstand des Deutschen Auwalts vereins, den Versuch, die Zulässigkeit der Revision in der an gegebenen Richtung zu beschränken, energisch zu bekämpfen « 1880*