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Nichtamtlicher Teil. H 277, 28. November 1912. mung handelte. Daran ändert auch nichts, daß jene Klausel nicht in jedem späteren derjenigen Briefe wiederholt ist, in denen noch über die Liegetage verhandelt wurde. Auch kann er sich darauf nicht berufen, daß er die Randbemerkung übersehen habe. Bei kaufmännischen Schreiben finden sich häufig wesentliche Bedingungen insbesondere Bezugnahmen auf allgemeine Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen über den Gerichtsstand, in Gestalt von Rand bemerkungen, und es kann ihm ohne Beweis nicht geglaubt werden, daß er sie übersehen haben sollte. Es würde das übrigens auch zu seinen Lasten gehen, da Treu und Glauben im Handelsverkehr ein genaues Lesen der Geschäftsbriefe erfordert, und ein Abweichen von dieser kaufmännischen Pflicht die aus dem Stillschweigen sich er gebende Rechtsfolge nicht ausschließcn. Ein solches Verhalten würde auch die Auslegung zulassen, daß der Briefempfänger dem Inhalt des von ihm nicht genau gelesenen Briefes zustimmen wolle, einerlei wie er laute. Endlich aber spricht für die Zustimmung des Beklagten, daß alle die einzelnen Aufträge behandelnden Briefe der Klägerin jenen Nandvermerk tragen und trotzdem Beklagter niemals Ver anlassung genommen hat, die darin enthaltene Offerte abzulehnen. Er hat sich deshalb andauernd auch nach Beginn des Geschäfts verkehrs damit einverstanden erklärt. Die Ausführung des Be klagten, daß solche doch täglich vorkommenden Nanderklärungen nicht als Teil der Vertragsverhandlungen anzusehen seien, bedarf keiner weiteren Widerlegung. Es ist deshalb davon auszugehen, daß dem gesamten Geschäftsverkehr der Parteien die allgemeinen Bedin gungen der Hamburger Spediteure zugrunde lagen. Die Berufung wurde demzufolge verworfen. (Aktenzeichen Lk. V. 101/12.) Kunstschwindel. — In den »Leipz. Neuesten Nachr.« lesen wir: Eine Vereinigung von Betrügern, bestehend aus den sogenannten Kunstmalern Fritz Sage, 31 Jahre alt, Egon Sage, 25 Jahre alt, Egon Kieler, Andras Nuhnau, 31 Jahre alt, und dem Reisenden Simon, auch Orischnig, 28 Jahre alt, treibt seit einiger Zeit ihr Unwesen. Sie hat es insbesondere auf Gutsbesitzer und Land wirte abgesehen. Die Schwindler suchen die Leute auf und geben an, photographische Aufnahmen für eine Gewerbe- und Industrie- Ausstellung in Chemnitz Herstellen zu wollen, wobei sie infolge ihrer Redegewandtheit und ihres vornehmen Auftretens es verstehen, die Leute zu Bestellungen auf ein Ölgemälde zu bewegen. Ist jemand in das Garn gegangen, so erheben sie Anzahlungen in Höhe von 5 bis 50 Mark. Bei Lieferung des Ölgemäldes lasten sie sich den Rest durch Nachnahme bezahlen. Beim Auspacken des Gemäldes starrt dem Em pfänger nur ein gewöhnlicher mit Leinwand überzogener Holzrahmen entgegen und ein buntes Bild, auf dem Menschen, Tiere und Ge räte kaum zu erkennen sind. Das ganze Bild ist eine elende Re produktion im Werte von 3—4 die mit hohen Preisen bezahlt worden ist. Außer im Königreich Sachsen sind die Schwindler bis her in den Provinzen Posen, Schlesien und Sachsen aufgetreten. Die sogenannten Ölgemälde werden von einer Steglitzer Firma fabrik mäßig hergestellt. Die Gauner verstehen natürlich zeitgemäß zu leben und benutzten auf ihren Touren neuerdings einen Kraftwagen mit der Erkennungsnummer III. 1031, sowie ein Motorfahrrad mit der Nummer I. kl. 5129. Im Besitz der notwendigen Führerscheine sind die Gauner nicht. Zahlreiche Anzeigen liegen gegen diese Schwindler vor. Es empfiehlt sich daher, die Festnahme der Be trüger zu veranlassen. Bund deutscher Dekorationsmaler. — Am 15. und 16. Dezember findet die erste Tagung des Bundes deutscher Dekorationsmaler inLeipzigim Lehrervercinshaus statt. Die Tagesordnung lautet: 1. Aufgaben und Ziele des Bundes deutscher Dekorationsmaler. (Referent: Hilbebranö, Wiesbaden.) 2. Die Farbe als Bau element. (Referent: Julius Mössel, München.) 3. Der Fach verband deutscher Kunstgewerbevereine. (Referent: Karl Hemming, Düsseldorf.) 4. Das Ausstellungswesen im Malergewerbe. 5. Die Lohnbewegung im deutschen Malergewerbe im Jahre 1913. Die Ausbreitung der Bildung unter den verschiedenen Nationen der Erde. — Wie wir einer Mitteilung der »Voss. Ztg.- entnehmen, hat der englische Forscher A. Macdonald eine neue und sehr inter essante Untersuchung über den gegenwärtigen Stand der Volks bildung auf der Erde veröffentlicht, aus der die folgenden Daten mitgeteilt seien. Was zunächst die Zahl der Analphabeten betrifft, so steht Deutschland am günstigsten unter allen Nationen der Erde da, denn auf je 10 000 Rekruten kommen bei uns nur 4, die nicht schreiben können. In der Schweiz 9, in Dänemark 20, in Eng land 100, in Holland 210, in Frankreich 246, in Nordamerika 380, in Belgien 833, in Italien 3072 und in Rußland 6110. Hin sichtlich der Anzahl von Zeitungen steht die Schweiz an allererster Stelle, da dort auf je eine Million Einwohner 275 Zeitungen kommen, in Nordamerika 260, in Frankreich 251, in Holland 132, in Deutschland 115, in England 98, in Dänemark 84, in Italien 60, in Belgien 27 und in Rußland 8. Was endlich die Anzahl der jährlich veröffentlichten Bücher betrifft, so steht wiederum Deutschland an erster Stelle, da dort über 31 000 Bücher erscheinen, während z. B. in England nur etwa der dritte Teil davon das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Von hohem sozialen und medizinischen Interesse sind ferner die besonderen Unter suchungen Macdonalds über den pathologischen Einfluß der all gemeinen Volksbildung. Während in den Ländern mit niedrigster Volksbildung die Sterblichkeit, insbesondere der Säuglinge, am größten ist, zeigen die Länder mit höchster Bildung dagegen den größten Prozentsatz an Selbstmorden. »Wohltäter der Menschheit« (vgl. Bbl. 1911, Nr. 170 u. 173, und 1912, Nr. 254). — Mit dem Inhaber des Verlags der Dichter gabe in Leipzig, Anton Karl Martin, beschäftigen sich jetzt auch die Tageszeitungen. Einer der Geschädigten hat sich mit der Bitte um Aufklärung an Peter Rosegger gewandt und das nachstehende Antwortschreiben den »Deutschen Nachrichten« in Berlin zur Ver fügung gestellt: Graz, 31.10. 1912. Sehr geehrter Herr! Ich habe seinerzeit wiederholt öffentlich vor dem Unter nehmen des »Klingenden Garten« gewarnt. Martin hat zwar 2000 Kronen an den Deutschen Schulverein in Wien abgeliefert, ums Buch aber scheinen die Subskribenten betrogen zu sein. Ich habe trotz vielfacher Aufforderung kein Exemplar zu Gesicht be kommen, und Herr Martin ist unbekannt wohin verduftet. Das ist alles, was ich über die Sache zu sagen weiß. Hochachtungsvoll ergeben (gez.) Peter Rosegger. Urheberrecht in der Südafrikanischen Union. — Der zur ein heitlichen Regelung des Urheberrechts in der Südafrikanischen Union im Mai 1911 eingesetzte Ausschuß hat vor kurzem seinen ersten Be richt nebst Entwurf eines Gesetzes veröffentlicht. Der Entwurf enthält im wesentlichen dieselben materiellen Bestimmungen wie das großbritannische Gesetz und sieht gleichfalls einen Schutz für 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers vor. Eine Abweichung des Entwurfs von dem britischen Oop^ri^krt ^et. 1911 besteht in der Zulassung einer Eintragung des Urheberrechts in öffentliche Re gister. Diese Eintragung, die freiwillig und nicht rechtsbegrllnöend ist, sondern rein deklaratorisch wirken soll, soll bezwecken, einem etwaigen Verletzer des Rechts die Einrede des guten Glaubens zu nehmen. (Nach einem Berichte des Kais. Generalkonsulats in Kapstadt, abgedruckt in Nachr. f. Handel, Industrie rc.) Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler. Osnabrück. 8°. 74 8. 1399 k^rn. ^ationalbibliotbek, von ^ckolk Uarnaek. Or.-8°. 38 8. 8°!^ 150^8.0^4952 in keipriß, ?lossplatr 35. I'eleb and kertba l'annobill. Ibird edition. 32x24 ein. 2838 8. Wnnoapolls and New Vork 1912, l'bo W. Wilson 152.10^no. O' Modeler). ^rois K