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Miscellen. „Verpackte Remittenden." — Eigene Erfahrungen mit diesen mysteriösen Ausreißern und Feinden der Sommerruhc, zu mal des ordnungsbeflissenen Sortimenters, haben mich seit längerer Zeit zu Beobachtungen über Natur, Wesen und Verbleib derselben, und schließlich die Pust in mir angeregt, zu gemeinem Nutz und Frommen eine Entdeckungsreise zu versuchen nach jenem gastlichen Strande, welcher die Schiffbrüchigen unserem Auge so gern für immer zu entziehen liebt. Hierzu bedarf ich aber der freundlichen Unterstützung, zumal der mitleidenden Herren Kollegen, und richte ich an sie und an ihr in diesem Punkte sicherlich getreuestes Ge dächtnis; die nachstehenden Fragen, bei deren Beantwortung die Praxis der letzten IO Jahre zu Grunde gelegt werden möge: 1) Bei welchen Verlegern und in welchem Jahre (und zwar Oster messe oder im Laufe des Jahres) stellte sich ein Remittenden- Defect heraus? 2) Welches sind die Namen der Verschwundenen? Zur Beant wortung dieser Frage wird cs kaum des Nachschlagens be dürfen; die Verlorenen waren uns ja theuer genug. 3) In welchen Fällen gelang die Auffindung, und welcher Firma ist solche zu danken? An Material wie an Interesse für den Gegenstand wird es meinen Herren College» nicht fehlen. Ich rechne daher auf den Eingang zahlreicher Beiträge und verspreche mir von meiner Arbeit ein sehr interessantes Resultat, mit dessen Mittheilung ich nicht zögern werde. Königsberg i/Pr., August 1872. Bruno Meyer. „Nach der Bekanntmachung vom 2g. Mai — Börsenblatt vom 5- Juni — müssen Postkartenf ormularc, welche bas Publicum sich herstelle» läßt, oder welche von Fabrikanten >c. zum Berkans gestellt werden, in Größe, Format, Stärke und Steifheit de» von der Post gelieferten gleichen; über kleine Abweichungen in Größe »nd Format darf von den Postanstalten hinweggeseheu werde». Vorliegende Wahrnehmungen erweisen, daß diesem letzteren Zugc- ständniß vom Publicum öfter eine mißbräuchliche Ausdehnung ge geben worden ist, indem Postkarten zur Benutzung kommen, welche Größe und Format des amtlichen Formulars — 8,» Centimeter Höhe und 14,- Centimeter Breite — bei weitem, in einzelnen Fällen sogar um das Doppelte überschreiten. Ei» gleicher Mißbrauch ist mitunter auch bezüglich der Büchcrzcttel wahrgcnommen worden. Die Postanstalten werden daher veranlaßt, gegen solche Ungehörigkeiten und offenbaren Mißbräuche, deren sich einzelne Absender schuldig mache», und durch welche der Erpeditionsbetrieb belästigt wird, eine verschärfte Controlc auszuüben und —ohne indeß in das Extrem zu großer Peinlichkeit zu verfallen — nach Vorstehendem unstatthafte Postkartensormularc und Bücherzettel von der Einlieferung zurückzuweisen. — Nachdem das Publicum nunmehr mit dem Gebrauche der Postkarten hinlänglich vertrant ist, sollen, nach einer Verfügung vom 20. August, fortan die auf der Vorderseite befindlichen Anmer kungen wegfallen, so daß der ganze Raum unter der Ueberschrist »Postkarte« zur Ausfüllung der Adresse frei bleibt. Die etwa noch vorräthigen Bestände an Formularen mit dem Vordruck der An merkungen können jedoch erst aufgebraucht werden. Der literarische Nachlaß dcsDichters G. H. Bürger, so wird der Rhein. Ztg. geschrieben, befand sich größtenthcils zuletzt in den Händen des HoscaPellmeisters Kiel -u Detmold. Es ist von Allen, welche Gelegenheit fanden, jenen Nachlaß einzusehen, aufs tiefste bedauert worden, daß eine Veröffentlichung desselben von den zeitigen Besitzern verweigert wurde, insofern sich Briefe und Gedichte von hohem literarischen Interesse und Werthe darunter be fanden. Die Sammlung besteht aus mehr als 400 eigenhändigen Briefen von Goethe, Wieland, Gleim, Humboldt, Förster, Schröder, Boie, den beiden Stolberg, Schlegel, Voß und fast allen bedeuten den Zeitgenossen des Dichters; aus mehreren Tagebüchern und vielen ungedruckten Gedichten Bürger's, und endlich aus einer großen Anzahl von Briefen, welche die Schwester Bürger's, die Mutter des bekannten Dramatikers Adols Müllner, an ihren Bruder richtete, die dem Biographen Bürger's ein schätzbares Material zur Beurtheilung des Dichters liefern würden. Der Nach laß ist in diesen Tage» endlich aus den Händen der Familie des inzwischen ebenfalls verstorbenen Eapellmeisters Kiel in den Besitz des Hrn. Richard Wehn zu Melle übergegangcn, und wird hoffentlich nunmehr nicht länger dem Publicum vorenthalten bleiben. In Leipzig tras vor einigen Tagen an die Redaction der Gartenlaube folgende Depesche ein: „Stralsund, 24. August 5 Uhr Nachm. Soeben, 4>^ Uhr, ist die »Gartenlaube« glücklich vom Stapel gelaufen." — Wir bemerken hierzu erläuternd, daß die vom Stapel gelassene „Gartenlaube" ein prächtiger Dreimaster ist, dessen Rheder, Hr. Krüger in Stralsund, sein neuerbautcs Schiff dem obengenannten Weltblatte zu Ehre» „Gartenlaube" gelaust hat und unter diesem Namen die Meere durchschneiden läßt. — Aus Anordnung des Fürsten Reichskanzlers steht cs dem Absender von nun an frei, zu verlangen, daß das Po st Mandat und dessen Anlage »ach einmaliger vergeblicher Vorzeigung nicht an ihn zurück-, sonder» an eine andere Person, z. V. an einen Rechtsanwalt, weitergesandt werden soll. Dies Verlangen ist unter Angabe der vollständigen Adresse dieser Person durch den Vermerk „Sofort an dk. i» ds." aus der Rückseite des Postmandats auszu drücken. — An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen findet die Vorzeigung von Postinandaten nicht statt. — Vom 1. September ab ist die Gewichtsstufe für Druck sachen und Waarenproben nach und aus Belgien und den Nie derlanden von 40 auf 50 Grammen, und das Marimal-Gcwicht für Drucksachen nach und aus diesen Ländern von 250 Grammen auf 2 Pfund erweitert. Die erweiterte Gewichtsstufe von 50 zu 50 Grammen findet von dem angegebenen Tage ab auch auf diejenigen Drucksachen und Waarenproben Anwendung, welchen) im Einzel transit durch Belgien bz. durch die Niederlande nach fremden Ländern zur Absendung gelangen, soweit dieselben bisher der Gewichtsstufe von 40 Grammen unterlegen haben, oder d) aus Belgien und den Niederlanden im Transit durch Deutschland »ach denjenigen fremden Ländern abgesandt werden, für deren Verkehr mit Deutschland die Gewichtsstufe von 50 Grammen bereits eingeführt ist. Ausgenom men hiervon sind jedoch die Drucksachen und Waarenproben zwischen Belgien bz. den Niederlanden einerseits und Norwegen andererseits, für welche Sendungen die bisherige Gewichtsstufe von 40 Grammen bestehen bleibt. In den Portosätze» für Drucksachen und Waaren- proben nach Belgien, den Niederlanden und darüber hinaus tritt eine Aenderung nicht ein. Personalnachrichten. Aus d ein Reichs-Postwesen. — Das kaiserliche General- Postamt hat unterm 23. August folgende Bekanntmachung erlassen: Herr Friedrich Bruckman» in München hat vom König von Bayern die goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft er halten.