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der ebenfalls unermüdlich thätig ist, alle Angelegenheiten des Staates genau kennt und sein königliches Amt mit dem vollen Bewußtsein ausübt, daß er als erster Beamter des Staats auch die größten, weitestgehenden Pflichten zu erfüllen hat. Wie aber Viele an unfern Fürsten nur sehen, daß sie sich nicht in harter, körperlicher Arbeit plagen müssen, ohne zu ahnen, welche Last geistiger Arbeit auf ihren Schultern liegt, — nur wissen, daß ihnen reiche Mittel zu Gebote stehen, sich manchen Lebensgenuß zu verschaffen, ohne zu bedenken, wie Viele aus der Tasche der Fürsten leben müssen und wie mancher Genuß den auf der Höhe des Lebens stehenden gerade durch diese Stellung versagt ist, so sehen die Menschen auch von den Meisten der über ihnen stehenden mehr die Rechte als die Pflichten. Der Arbeiter sieht seinen Herrn, z. B. den Besitzer der Fabrik, in der er arbeitet, vielleicht spazieren gehen oder fahren, während er an der Maschine steht und für seinen Herrn thätig ist; er weiß aber nicht, daß der scheinbar Müßige dennoch mit seinen Gedanken arbeitet und oft genug in den Stunden, wo seine Arbeiter in behag licher Ruhe sich einem bescheidenen Genüsse hingeben, ruhelos thätig ist, um seinen Untergebenen Arbeit und Brod zu ver schaffen. Wenn Ihr nur irgend über diese Verhältnisse nachdenken wollt, so werdet Ihr immer finden: jedem Rechte entspricht eine Pflicht, aber es giebt auch keine Pflicht, die nicht ein Recht verliehe. Wer das Recht hat, als Herrscher über Millionen zu gebieten, hat auch die Pflicht, jeden seiner Unterthanen zu schützen, für ihr Wohl zn sorgen, über die Beobachtung der Gesetze zu wachen; wer das Recht hat, über die Arbeitskräfte einer größeren oder geringeren Zahl von Menschen zu verfügen, der hat auch die Pflicht übernommen, so viel als thunlich ihnen Arbeit und Verdienst zu schaffen und ihnen zu einem menschenwürdigen Dasein zu verhelfen; wer Dienstboten hält, schuldet ihnen Beachtung ihres körper-