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Nr. NO. Erscheint werktäglich. Für Mitglieder des DSrsenvereins jist der Bezugspreis im Mitgl.edsbeitrag eingejchlossen. »weitere Exemplare zuw eigenen Gebrauch kosten se 30Mark ^Deutschen Beicht zahlen ftir jede» Exemplar 30 Mark bez. ^30 Mark jährlich. -Nach dem Dusland erfolgt Lieferung Zuber Leipzig oder durch Kreuzband, an Nichtmitglieder in »diesem Falle gegen 5 Mark Anschlag für jede» Exemplar. ^r'?. 6. NM. statt IS M. 6 t e^e n g esuch e^i erd er^m i t^10 -pf.^ö Ü NaUm 15M?.^6.2S M° M.; für Nichts rr Mitglieder 40 -Pf.. 32 M.. .S0 M.. 100 M. — Beilagen werden Nnicht angenommen.-Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig ^ Leipzig, Freitag den 16. Mai 1913. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Zur Eingabe des Vorstandes des Börsenveretns betr. unrichtiger Auslegung französischer Zoll bestimmungen. <Vgl. Nr. 58.» Abschrift. Berlin, den 30. April 1913. Auswärtiges Amt. Nr. II. IV. 2147. 31114. Im Anschluß an die diesseitige Mitteilung dom 18. v. M. — II. W. 1387 —, betreffend Zollbehandlung von Drucksachen mit farbigen Abbildungen in Frankreich. Nach dem vom Reichsamte des Innern eingezogenen Sach verständigengutachten liegt unbestritten eine Buchdrucksache vor, deren Illustrationen zum Teil in mehr als einer Farbe auf litho graphischem Wege ausgefuhrt sind. Angesichts der Anmerkung zu Nr. 470 des französischen Zolltarifs ist lediglich zu prüfen, ob diese Illustrationen eine einfache Ergänzung des Textes bilden oder nicht. Die Entscheidung der französischen Zollbehörde, welche die einfache Ergänzung verneint und die Ware deshalb nach Tarif Nr. 469 verzollt hat, ist nicht zu beanstanden. Die farbigen Abbildungen ans der ersten und letzten Seite des einen und die der ersten Seite des anderen Blattes sind als einfache Ergänzungen des Prospekttextes nicht anzuerkennen. Wohl haben sie den Zweck, die Anpreisung des betitelten Buchs als anregende oder überzeugende Beispiele aus ihm zu unterstützen; insoweit stehen diese Abbildungen also im ursächlichen Zusammenhang mit der Ankündigung. Aber sie haben zu dem Texte der strittigen Drucksache keine ergänzende Beziehung. Es ist ihnen vielmehr, um sie selbst verständlich zu machen, noch ein erklärender Text beigesügt. Sie nehmen auch auf der ihnen zugewiesenen Seite einen breiten Raum ein, so daß sie zunächst das Auge des Be schauers für sich fesseln, und stellen sich daher als durch den Bcitcxt erklärte selbständige Zeichnungen dar, nicht aber als eine Ergänzung des in der Ankündigung enthaltenen Textes. Ob die Ausführungen in der Eingabe vom 6. v. M. über die Absicht des Gesetzgebers bezüglich der angezogencn Bestimmung zutreffen, kann recht zweifelhaft erscheinen. Wenn sie aber auch als richtig anerkannt werden, so dürften sie doch aus den vorliegenden Fall nicht passen. Jedenfalls beherrschen die auf der ersten und letzten Seite des einen Blattes enthaltenen Bilder mit den ihnen ge gebenen Zeichenerklärungen fast die ganze Seite des Blattes. Die letztgenannte Abbildung ist sogar eine Darstellung ganz für sich, abgelöst von dem eigentlichen Texte des Prospekts; sie bil det eine selbständige Schöpfung, nicht aber eine Ergänzung des eigentlichen Textes. Das Wesentliche ist nicht mehr der Text der Ankündigung, sondern die Illustration mit dem für sie bestimmten Texte. Hiernach vermag ich mir im Einvernehmen mit dem Herrn Staatssekretär des Innern von amtlichen Schritten bei der fran zösischen Regierung zur Herbeiführung einer Änderung ihrer Zoll praxis in Fällen, wie der als Beispiel hier vorgebrachte, einen Erfolg nicht zu versprechen. Im Austrage gez. von Koerner. Aus dem dänischen Buchhandel IV. <III siehe Nr. 85.» Buchhandel und Kiuotheater. — Gyldenbals und Dir. Nansens Stellung zum literarischen Film. — Ein Filmarchiv des Staates. — Todesfälle und Jubiläen. — Gyldcndals Preisherabsetzung und Bertriebswcise. — Nene Bücher. — Das Standardwerk über König Georg von Griechen land. — Ein Schlüssel zur gesamten dänischen Bibliographie. In den llberhandnehmenden Kinolheatern beginnen außer den Kopenhagener Theatern, die ihren Schauspielern fortan nur unter gewissen Bedingungen das Auftreten in Filmdramen erlauben wollen, auch einzelne Buchhändler eine Konkurrenz zu erblicken. Auf die vom Kino drohende Gefahr macht ein merk würdiger Aufsatz von Hans M. Thomsen in »Nordist Bog- handlertidende«, dem Organ des dänischen Buchhandels, aufmerksam. Die Verwirklichung des Plans von Tho mas A. Edison, die Schulbücher durch lebende Bilder zu er setzen, liege wenigstens für den naturwissenschaftlichen Unter richt nicht mehr fern. Wenn erst der Phonograph in Verbindung mit dem möglichst in natürlichen Farben aufgenommenen Film an die Stelle des Schulbuchtextes treten könne, so würde gewiß jeder einen Unterricht dieser Art dem durch das Buch vorziehen. Zu letzt werde das Bild das Buch töten. Auch auf literarischem Ge biet, meint ein anderer Buchhändler, bringe das Kino mit seinen Filmdramcn dem Buchhandel Schaden, und der Buchhändler stand würde es sehr bedauern, wenn der größte nordische Verlag für Belletristik (Gyldcndal) es zulasse, daß seine besten Werke im Film »parodiert« werden. In Norwegen erhob sich kürzlich in der hauptstädtischen Presse allgemeine Entrüstung, als eine von Nordist Films Co. (Kopenhagen) hergestellte Übertragung von Jonas Lies Roman »Die Töchter des Kommandeurs« gespielt wurde, in der das Werk des norwegischenDichters gar nicht wicder- zuerkennen war. Der GyldcndalscheVerlag wurde heftig angegriffen, daß er eine solche Entstellung genehmigt habe. Als sich später herausstellte, daß die vom Verlag durchgesehene Bear beitung des Herrn Garde von der Fabrik stark geändert worden war, verpflichtete sich diese, Lies Namen und den Titel des be rühmten Romans fortan im Programm zu streichen. Um nun den literarischen Film »in eine etwas mehr geordnete und kulti vierte Form zu bringen«, hat sich die Firma Gyldendal selbst an einer der zahlreichen Neugründungen von Vildfilmfabriken in Dänemark beteiligt und, ohne öffentliche Emission, mit einer halben Million Kronen Aktienkapital »Dania Biofilmkompagni« gegründet. In den Vorstand traten Gyldendals literarischer Di rektor PcterNansen und sein Prokurist A. Paulli, sowie der Verlagsbuchhändler Herman Petersen und Reichsgcrichtsanwalt Stein ein. Seine Ansichten über die Bedeutung des Kinemato- graphen für die Literatur, die übrigens von Knut Hamsun und Sigurd Ibsen geteilt werden, hat Nansen in einem Feuilleton der Zeitung »Politiken« dargelegt. Durch eine gute Verfilmung könne ein hervorragendes Dichterwerk ebensowenig wie durch seine Dramatisierung versimpelt oder verschandelt werden. Das Buch bleibt bestehen, und für seinen Absatz kann die Filmvor stellung nur eine wirksame Reklame sein. Björnson hat selbst an einer solchen Aufnahme mitgewirkt; Otto Rung und Thomas Krag, ja Peter Nansen selbst haben für Filmtheater gearbeitet und dadurch eine hübsche Einnahme erzielt, was für den Schriftsteller S72