daß durch den Abschluß des Vertrages wegen Gleichstellung des Schuldenwesenö der Ritterguts-Grundbesitz sich selbst nach ganz gleichem Verhältnisse als der Rustical- Besitz besteuert hat, und daß derselbe von dem Entschädigungs - Capitale ohngefähr 118,900 Thlr. zu beanspruchen haben würde. Hieraus folgt ferner, daß wenn der Ritterguts-Grundbesitz früher zu den Provinzial-Bedürfnissen 2644 Thlr. beitrug, derselbe jetzt 3425 Thlr. mehr beiträgt als früher, und zwar nach ganz gleichem Ver hältnisse wie der bäuerliche Grundbesitz, nehmlich nach den Steuer-Einheiten. Könnte man nun die Frage aufwerfen, ob der Abschluß eines solchen Ver trages für die Provinz vorteilhaft gewesen, und man nicht besser gcthan hätte, die Provinz so viel weniger an Steuern bezahlen zu lassen, so wurden die Stände des Landkreises zu Abschluß dieses Vertrages dadurch bestimmt, daß, einmal 8000 Thlr. an Steuern zu Deckung des Provinzial-Bedürfnisses aufgebracht werden mußten, und diese durch Gewinnung eines eigentümlichen Capitals entbehrlich wurden; daß zum Andern Zeit-Verhältnisse eintreten konnten, welche die Provinz ihres sehr gerechten Auspruchs auf den Minderbetrag ihres Steuerbeitragö zu Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld hätte verlustig machen können. Nur durch die zusammen gehaltenen Fonds war es der Provinz möglich ge worden, Einrichtungen hervorzurufen und fest zu halten, welche so vielen Ge meinden eine große Wohlthat gewähren; und will man nur auf den Unterricht der Hebammen, die Beiträge zu Verpflegung von Taubstummen und Blinden in Landes- Anstalten, die Unterstützungen wegen Schulgelder-Erlassen und Arbeits-Ertheilung in Zeiten der Noth aufmerksam machen, welche in den alten Erblandcn lediglich den Communen zur Last fallen; wodurch aber dort manche Gemeinden außerordentlich bedrückt werden. Aus welchem Gesichtspunkte man nun auch eine Provinzial - Vertretung ansehen mag, so würde die Verwaltung des bestandenen, den Ständen des Landkreises zuständigen Vermögens, die Verwaltung der dem Landkreise ausschließlich zugehörigen großen Stiftungen und die Verwaltung der der Provinz zugehörigen Institute stete einen zu deckenden Aufwand und eine Controls, mithin eine Vertretung des Land kreises erfordern; und der Uebergang einer Jahrhunderte lang getrennten Steuer- Verwaltung und Gesetzgebung erheischte für die Ucbergangs-Perioden auf längere