Kurtaxe. fl I. Classe: 1 Person . . . Mk. 5, 2 Personen. . . „8, 3 und mehr Personen „ 10, II. Classe: 1 Person . . . Mk. 3,— 2 Personen. . . „ 5,— 3 und mehr Personen „ 6,50 Aerzte und deren Frauen sind von der Kurtaxe und Bezahlung der einfachen Wannenbäder befreit. Die jenigen Personen, welche von Krankenkassen hierher gewiesen werden, sowie Mitglieder derjenigen Verbände, welche mit der Bade Verwaltung Vereinbarung getroffen, zahlen nur 2 Mark Kurtaxe. Die Bezahlung für ärztliche Untersuchung und An weisung zum Kurgebrauche unterliegen besonderer Ver einbarung mit dem Badearzte. Wohnungen sind sowohl in den einfachen, als auch in den eleganten Privathäusern, sowie in den comfortablen Hötels des Ortes in ausreichender Anzahl zu haben und dürften den Ansprüchen der verschiedensten Wünsche entsprechen. Die Preise richten sich nach der Saison und be tragen wöchentlich von 4 Mark ab aufwärts. Die Kündigungszeit für Wohnungen unterliegt der gegenseitigen Vereinbarung. c~ 4