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1406 Nichtamtlicher Theil. 70, 24. März. Lu-xrac^sn bei Scbvestsr kesten. ^8 ^ ^ -j- Brehm'S Thierleben. Chromo-Ausg. 130. Hft. gr. 8°. * 1. - -j- Stern, A., Geschichte der neueren Litteratur. Von der Frührenaissance bis auf die Gegen wart. 12. Lsg. 8°. * —. 50 Geographische» Institut in Weimar. Lieperl's, ü., g-ntiguus. 19. ^uü. Nsu bsard. v. 6. ^VoI5. 4°. * 3. —; xsd. * 4. — -s- Wagner, A, die lateinischen Genusregeln der Zumpt'schen Grammatik in sangbaren Weisen. Musikalischer Scherz. 12. Aufl. gr. 8°. * —. 50 Putsch, A., Aphorismen üb. die Grundzüge f. den Entwurf e. Gesetzes üb. die Unfallver sicherung der Arbeiter, gr. 8". —. 40 W. H. Kühl in Berlin. 8!vV6r1, U., Iitzitkadev 5. UürmLcüer-I^etir- UnKS. 3. ^uü.5. (8eüluss-)l4k^.§r.80. * 1. — f Kaiser, W., der Rechtsanwalt im Hause. 4. Aufl. 27.-30. (Schluß-)Lfg. gr. 8°. L —. 30; cplt. * 9. —; geb. * 12. — f Hjerta, G., u. A. Schmidt, Unterrichtsbriefe f. das Selbst-Studium der schwedischen Sprache nach der Methode Toussaint - Langenscheidt. 20. (Schluß-)Brief. gr. 8°. * —. 50 V68tris Ii. xr. 8°. * 1. — -j- Panorama d. Wissens u. der Bildung. 2. Aufl. 38. Hft. gr. 8°. —. 50 Nichtamtlicher Theil. Bom französischen Buchhandel. Am 7 d. M. fand zu Paris im Gebäude des Cercle unter dem Vorsitz des Herrn G, Hachette die Generalversammlung 138 Mitglieder theilnahmen. Aus dem Jahresberichte der Vorstandes entnehmen wir, daß die Ziffer des gegenwärtigen Mitgliederbestandes 42S ist. Das entspricht einer Verringerung um 10 Mitglieder gegen das Vorjahr. Von diesen sind 7 durch Tod aus dem Vereine geschieden. Es sind die Mitglieder Charles Becquet, Colombier, Heugcl, Auguste Godchaux, Auguste Lahure, Mermet und Louis Bröton. Der Präsident widmete jedem der Hingeschiedenen ehrende Worte und verweilte mit längerer und besonders tief empfundener liebevoller Anerkennung beim Andenken seines Schwagers und Geschäststheilhabers, Louis Brston, des vor maligen Präsidenten des Cercle und unermüdlichen Förderers der gemeinsamen Interessen. Der einstimmig beschlossene Antrag des Vorstandes, den Verblichenen durch Ausstellung seiner Büste im Gebände des Cercle zu ehren, fand mit gleicher Einstimmigkeit die beifällige Genehmigung der Versammlung. Die Formalitäten der gesetzlichen Declarationen von Büchern zum Zwecke ihres Schutzes in verschiedenen Ländern wurden während des vergangenen Jahres für S64 Werke erfüllt, wovon 803 in England declarirt wurden. Der Vorsitzende gibt eine anerkennende Darlegung der sehr ersprießlichen Thätigkeit des Syndikates für den Schutz des geistigen Eigenthums. Dieses Syndikat, aus der Initiative des „Cercle" hervorgegangen, vereinigt in sich unter dem Vorsitz von dessen Präsidenten die Delegirten der verschiedenen interessirten Corporationen und Verbände und ist mit Eifer bestrebt, seiner Aufgabe gerecht zu werden. Es dürste intercssiren bezüglich dieses Themas den Wortlaut des Berichtes zu hören: »Das Syndikat ist in der That dahin gelangt, den Schutz, welchen die internationalen Verträge zugesagt haben, und welcher durch soviel verfängliche (iusiäisusss) Bedingungen, so kurze Fristbestimmungen beschränkt war, daß die Anwendung der Ver träge, durch eine Menge localer Schwierigkeiten gehindert, beinahe unmöglich war, in die Wirklichkeit zu übertragen. »Das Syndikat, welches durch die Vereinigung der Dele girten der „Zosists äs» ASUS äs lsttrss", der „Lssoeiatiou äs» artists», xsiutrs», »sulptsur», ässsiuatsur» sio.", der „Zooists „Zovists jrauyaiss äs xbotograxbie" und des „Osrols äs In librairie" gebildet wird, spricht im Namen aller derjenigen Elemente, welche zur geistigen Größe unseres Vaterlandes beitragen. Es hat das Glück gehabt, von hohen Staatsbehörden befragt und gehört zu werden; mehrmals wurde seine Meinung in den Commissionen der Kammer gewürdigt, und niemals erledigte sich irgend welcher Zwischenfall in Betreff der literarischen und artistischen Beziehungen zu anderen Ländern, ohne daß die entsprechende Specialabtheilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zuvor sein Urtheil gehört und danach ihre Geschäfts träger instruirt hätte. »Aus solche Weise wurde, wie wir im Vorjahre berichteten, Belgien veranlaßt, seine Convention nach den liberalen Bedingun gen des Literarvertrages mit Spanien vom Jahre 1880 umzu gestalten. Die Schweiz folgte, mit einigen in deren Gewohnheit und Gesetz begründeten Vorbehalten, diesem Beispiel in beinahe unver änderter Weise. »Wir constatiren bei dieser Gelegenheit, daß in der belgischen Convention die Photographie, entsprechend den sehr beachtens- wcrthen Schlußfolgerungen des belgischen Rechtsrathes, welcher den Zusammenhang darlegte, ihren wohlverdienten Platz in der Reihe der besonders zu schützenden Kunsterzeugnisse erhalten hat. Auch die Schweiz folgte dieser Anschauung und bestätigte den künstlerischen Ursprung der Photographie. Deutschland verpflichtete sich für die Zukunft, und für jetzt rechnen wir zunächst aus Italien. »Wir haben nun erreicht, daß nur noch gegenüber drei Staaten, England, Oesterreich und Portugal, die hemmende Verpflichtung der erwähnten Declaration besieht, ohne welche nach einer Frist von drei Monaten literarische oder künstlerische Erzeugnisse dort keinerlei Schutz gegen Vervielfältigung, Uebersetzung, Ausführung oder Aneignung genießen. Abgesehen von diesen drei Ländern genügt es für ein französisches Werk, um im Auslande geschützt zu sein, daß es in Frankreich den gesetzlichen Schutz, lediglich durch den Act der gesetzlich vorgeschriebenen Deponirung, erworben hat. »Damit ist freilich nicht gesagt, daß alle anderen Länder nun auch die loyalen Bedingungen ohne Umschweife zugestanden hätten, welche unsere Beziehungen zu Spanien, Belgien, Deutschland und der Schweiz regeln. »Das Syndikat verfolgt indeß sein Ziel. Es wurde um seine Meinung betreffs einer fundamentalen Revision des Vertrages mit Italien befragt, und die diplomatischen Verhandlungen sind dem Abschluß nahe. Gegenwärtig beschäftigt es sich mit der Herbei führung von Verbesserungen in der Convention mit Oesterreich- Ungarn. Es wurde ferner zur Beurtheilung eines ausgearbeiteten Vertragsentwurfs mit Schweden und Norwegen in Anspruch genommen, es betreibt die Wiederaufnahme der Verhandlungen