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11416 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchbandel. Redaktioneller Teil. 168, 21. Juli 1925. 5. d i e Unterschrift des Ausstcllers (Trassan ten) mit seinem Namen oder seiner Firma. Eine Unterschrift mns; es sein; Drnck oder Stempel allein genügen nicht, anch wenn sich letzterer als Faksimile darstellt: runde und geränderte Stempel sind anch mit Unterschrift un zulässig; 6. Die Angabe des Ortes, Monatstages und Jahres der A u s st e l l u n g. Abkürzungen des Ortes ge nügen nicht, etwa »Lg« statt »Leipzig«. Auch hier muß, wie unter Ziffer 4, der Monatsname in Buchstaben, die Jahreszahl in Ziffern vollständig geschrieben sein; 7. der Name der Person oder die Firma, welche die Zahlung leisten soll (des Bezogenen oder Trassaten). Hinsichtlich der Verwendung von Stem peln gilt das unter Ziffer 5 Gesagte. Bei akzeptierten Wechseln muß der Bezogene mit dem Akzeptanten genau übereinstimmen. Abweichungen sind daher unzulässig, wie z. B.: Bezogener im Wechseltest: akzeptiert: Karl Fischer K. Fischer K. Fischer Karl Fischer Karl Fischer Carl Fischer Karl Fischers Buchhandlung Karl Fischer Karl Fischer Nachf. Max Schneider M. Schneider Karl Fischer G. m. b. H. Karl Fischer 8. die Angabe des Ortes, wo die Zahlung ge schehen soll. Abkürzungen in der Ortsangabe sind un zulässig, wie »Nchbach« statt »Neichenbach«. Bei mehreren Ort schaften des gleichen Namens ist die genaue Bezeichnung des Ortsnamens durch Beifügung eines Unterscheidungsmerkmales erforderlich, z. B. »Neichcnbach im Vogtland oder i. V.«, »Neichenbach in Schlesien oder i. Schl.«. Die genaue Bezeich nung gilt auch für Berlin und Berliner Vororte. Diesen ist die Bezeichnung Berlin grundsätzlich beizufügen. Zum Beispiel also Berlin-Schöneberg, Berlin-Wilmersdorf. Nur bei den Ber liner Vororten Neukölln, Charlottenburg und Spandau darf die Bezeichnung Berlin nicht hinzngefügt werden; 9. D o m i z i l v e r m e r k. Der Domizilvermerk darf ebenfalls keine Abänderungen enthalten. Ungeeignet für das Portefeuille der Ncichsbank ist daher ein Abschnitt, wenn die Domizil- Adresse geändert worden ist. Schließlich darf auch der Domizil-Vermerk an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen. Bezeichnungen wie »zahlbar bei der Allgemeinen Deut schen Credit-Anstalt«, statt »zahlbar bei der Allgemeinen Deut schen Crcdit-Anstalt, Leipzig«, oder »zahlbar bei der Commerz- Bank«, statt »zahlbar bei der Commerz- und Privat-Bank Ak tiengesellschaft Filiale Leipzig, Leipzig« sind daher unzulässig; 10. Giro. Wechsel sind für das Portefeuille der Ncichsbank nur geeignet, wenn das erste Giro mit dem Aussteller bzw. der aus dem Wechsel ersichtlichen Order genau übereinstimmt. Ab weichungen, Abänderungen des Giros sind daher unzulässig, ebensowenig sind irgendwelche Abkürzungen im Giro statthast. Hinsichtlich der Verwendung von Stempeln gelten die Bemerkun gen unter Ziffer 5; 11. H a n d e l s g e r i ch t l i ch eingetragene Firmen. Han delsgerichtlich eingetragene Firmen sind, gleichgültig, ob sie als Aussteller, Bezogene, Akzeptanten, Giranten auftreten oder in der Order erscheinen, der Eintragung im Handelsregister ent sprechend zu zeichnen. Unzulässig ist es daher, wenn z. B. eine Firma »W. Hofsmaun« anstatt, wie im Handelsregister einge tragen, »W. Hoffmann Nachfolger« zeichnet. Pakctansschrist. — Die Oberpostdirektion Leipzig teilt mit: Mit Tintenschrift geschriebene Paketaufschriften auf nicht angefeuchteter Schreibfläche erschweren der Post das Verteilungsgeschüft, weil die mattglänzende Schrift, namentlich bei künstlichem Licht, schwer zu lesen ist. Es muß daher in Anspruch genommen werden, daß Paketauf- schriften, soweit Tintenstift verwendet ist, auf vorher angefeuchteter Schreibfläche hergestellt werden. Pakete mit Aufschriften, die dieser Be stimmung nicht entsprechen, werden dem Auflieferer zur Beseitigung des Mangels znriickgcgeben. » An die Industrie- und Handelskammern wurde vom Neichs- postministerium folgende Mitteilung gesandt: »Mit Schreibmaschine geschriebene Paketaufschristen entsprechen in sehr vielen Fällen nicht den Anforderungen, die die Post zum Nutzen einer glatten Ab wicklung des Paketverkehrs an sie stellen muß. Die Schrift ist zu klein, sodaß der Bestimmungsort nicht deutlich genug hervortritt. Auf deutliche Angabe muß aber großer Wert gelegt werden, weil die Pakete im allgemeinen dem Auge nicht so nahe gebracht werden können wie Briessendungen, und weil die Bearbeitung der Pakete vielfach in Räumen (Bahnpostwagen, Bahnsteige usw.) vorgenommen werden muß, die nicht in allen Teilen voll beleuchtet sind. Fehlleitungen unv Ver zögerungen sowie Hemmungen im Postbetrieb sind die unerwünschten Folgen schlecht lesbarer Aufschriften. Es ist daher nötig, zu den Pakct- aufschriften nur weißes Papier zu verwenden, die Aufschrift klar und scharf mit einer Schrifthöhe von mindestens 3 mm in Original-Tppen- schrift — nicht als Durchschlag — herzustellen und den Bestimmungs ort gesperrt zu schreiben und kräftig zu unterstreichen. Kopierfarb- bändcr sind für die Herstellung der Aufschrift nicht geeignet, sondern nur schwarze Farbbänder, die eine glanzlose, farbensatte Schrift geben. Absender von Paketen mit Aufschriften, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, lausen Gefahr, daß die Sendungen zurückgewtesen werden.« Falsche IV-Ncntcnmark-Scheine. — Seit längerer Zeit kommen in Städten der Provinz Brandenburg und in Leipzig falsche Renten- bankschcine zu 10 Rentenmark vor, die von den echten Scheinen er heblich abweichen und bei einiger Aufmerksamkeit sofort zu erkennen sind. Sie sind auf gewöhnlichem Papier hergestellt; das Wasser zeichen ist anscheinend mittels eines fetthaltigen Druckmittels nach- gebildct. Der grünliche Stoffauflauf des rechten Schaurandes der echten Scheine ist durch llbertünchen mit grüner Farbe, in die dünne Fasern eingestreut sind, nachgeahmt. Tie Scheine sind im Beschnitt in der Höhe und Breite etwas kleiner als die echten Scheine. Der Truck der Vorderseite fällt durch Unfauberkeit auf; der die Wert zahl »10« enthaltende Untergrund ist ungenau wiedergegeben; die Beschriftung wirkt schwer und unklar, besonders in den Unter schriften. Auch die Rückseite weicht durch zu rötliche Tönung von den echten Scheinen erheblich ab. Für die erfolgreiche Mitwirkung bei der Ermittelung und Festnahme der Fälscher von Nentenbankscheinen zahlt die Deutsche Nentenbank eine Belohnung bis zu 1000 Reichsmark. Sachdienliche Mitteilungen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen. Vertuer amtliche Tevisen-Aurse. am: 17. Juli am: 20. Juli 1925 S-ldkur« Briefkur« Geldkurs Briefkurs 100 Guld. 168.36 168,78 168,51 168.93 Buenos Aires (Pap.-Bes.)1 Peso 1.691 1,695 1.694 1,698 100 NrcS. 19.36 19,40 19.415 19.455 100 Kr. 75.42 75.59 76.00 76.20 100 Kr. 87.89 88.11 89.53 89.80 100 Kr. 112,68 112.96 112.86 113.14 100 Finnm. 10.565 10,605 10.569 10.609 100 Lire 15.465 15.505 15.49 15.53 L L 20,390 20,442 20,390 20,442 New Bork . . I z 4,195 4.205 4,195 4.205 Pari« . . . 100 FrcS. 19,72 19.76 19.795 19.835 100 Frc«. 81.48 81.68 81.46 81.66 100 Peseta« 60.77 60.93 60.70 60.86 100 Eöculo 20.825 20,875 20.725 20,775 1 yan 1,733 1,737 1,733 1.737 Rio de Janeiro 1 MilreiS 0.475 0.477 0,486 0.483 Wien . . . . 100 Schill. 59.06 59,20 59,062 59.202 Prag . . . . 100 Kr. 12,42 12,46 12,43 12,47 100 Dinar 7.37 7,39 7,36 7,38 100000 Kr. 5.895 5,915 5,895 5.915 100 Leva 3.03 3.04 3.03 3,04 I >ari. L 2.32 2,33 80.025 80.425 80,45 80.85 Reval .... 1,116 1,176 Achen .... 100 Drachm. 6.99 7.01 Katwwih . . . 100 Zloty 80.025 80,425 Danzig . . . 100 Guld. 80.83 81,03 Polen . . . . 100 Zloty 80,025 80,425 K°w°°. ' ' ' 100 Lila« 41,345 41.555 — — PersonllliMrWeii. cstorbcn: nach kurzer Krankheit am 13. Juli Herr Richard Walther Freitag in Leipzig, buchhändlerischer Mitarbeiter des Bibliographischen Instituts A.-G., daselbst, für die er mehr als 20 Jahre unermüdlich tätig gewesen ist; ferner: Herr Verlagsbuchhünöler E r n st Bojescn in Esse n, der mehrere Jahre Direktor der Firma Oylckonckalslco llorciisk k'orlaA in Kopenhagen gewesen ist. tivn verantw. z. Zt.: Hauptschristle druck: E. H e d r i ch N a ch f. ldlbt. NammLSc Kiir die Redaktion ^ Netter vr. G e r h a r d M e n— Verlaa: DerBürsenveretn d. Dt. Buchh. zu Leipzig, Dt. Buchhändlerh«. emannj. Sämtlich tu Leipzig. — Adresse der Redaktion u. Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 2« lBuchhäudlerhanSt.